Voice Commerce: Als Onlinehändler erfolgreich über Alexa verkaufen
Was ist Voice Commerce?
Voice Commerce ist die Bestellung eines Produkts per Sprachbefehl. Das heißt, der Kunde drückt nicht mehr auf einen Bestellbutton, sondern bestellt das Produkt über einen Sprachassistenten wie Alexa, Siri oder den Google Assistant. Voice Commerce wird von Branchenkennern nach dem Smartphone bereits als nächste digitale Einkaufsrevolution gehandelt. In den USA ist Voice Commerce bereits auf dem Vormarsch: Über 40 Prozent der US-Bürger haben schon darüber eingekauft.
Welche Produkte eignen sich für Voice Commerce?
Die erste Frage, die Sie sich als Onlinehändler stellen sollten, lautet: Ist mein Produkt für den Verkauf über Voice Commerce geeignet? Geeignet sind vor allem Produkte, die der Kunde regelmäßig kauft, zum Beispiel Druckerpatronen, Kaffee, Waschmittel oder Kosmetika. Weniger gut geeignet sind individuelle und erklärungsbedürftige Produkte, bei denen der Sprachassistent oft nachfragen muss, wie Schuhe in verschiedenen Größen und Farben. Oder Produkte, bei deren Auswahl der Kunde mehr Zeit benötigt, zum Beispiel Bücher. Eigentlich ist es ganz einfach: Je schneller und komfortabler der Bestellprozess gestaltet ist, desto besser werden die Kunden die Bestellung per Sprachassistent annehmen.
Erste Schritte im Voice Commerce mit Alexa
Wie Sie für Ihr eCommerce-Business Ihren ersten eigenen Skill entwickeln können, erfahren Sie in dieser Anleitung von Amazon. Der Skill dient als Grundlage für einfache Anfragen, zum Beispiel nach Öffnungszeiten oder Sonderangeboten. Außerdem können Sie damit Produktinformationen an Alexa übermitteln. Wenn Sie eine Dienstleistung oder ein Produkt über Ihren Skill verkaufen wollen, müssen Sie sich zudem als Amazon Payments Merchant registrieren. Dann wird der Bezahlprozess über Ihr Amazon Händlerkonto abgewickelt.
Voice Commerce: Das sind die Risiken für Onlinehändler
Neben den Chancen gibt es auch Risiken, die Onlinehändler bei Bestellungen über Voice Commerce beachten sollten und die dürften erfahrene Online-Profis kaum überraschen. Denn alle Risiken des Onlinehandels bestehen ebenso beim Verkauf über Voice Commerce. Spracheingaben von Kunden müssen genauso DSGVO-konform verarbeitet werden wie alle anderen Daten, die Sie vom Kunden erhalten. Ebenso gilt die Impressumspflicht für Ihre Skills und auch Urheberrecht, Markenrecht und die Regeln zur Produkthaftung müssen Sie beim Verkauf über Alexa genauso beachten wie beim „normalen“ Amazon-Geschäft.
Was ist ein Skill?
Der Desktop PC hat Programme, ein Smartphone hat Apps, Alexa hat Skills. Skills sind Anwendungen, die der Benutzer herunterladen kann, um bestimmte Services zu nutzen. Im Rahmen dieser Dienste könnt ihr ihm dann Waren oder Dienstleistungen anbieten. Das heißt, um über euren Skill einkaufen zu können, muss sich der Kunde diesen erst einmal herunterladen. Das hat den Nachteil, dass ihr einen großen Aufwand für die Bereitstellung des Skills habt, möglicherweise aber kaum jemand auf ihn zugreift. Kennen Kunden allerdings eure Marke und euer Produkt und interagieren sie gerne mit eurem Skill, habt ihr gute Chancen darüber zu verkaufen. Erfolgreich ist zum Beispiel der Skill zur Einkaufs-App Bring. Darüber kann der User Alexa eine Einkaufsliste diktieren, die die Artikel dann auf den digitalen Einkaufszettel setzt. Auch Skills zur Steuerung von Smart Homes oder der Skill des Handelsblatts, der Artikel vorliest, sind sehr beliebt.
Tipp:
Alle Risiken beim Verkauf über Amazon können Sie in diesem Artikel nachlesen: Amazon-Händler werden: So geht`s und diese Risiken gibt es.
Auch die Monopolstellung des Onlineriesen Amazon kann sich durch den Einsatz von Alexa verschärfen. Durch den verkürzten Bestellprozess, bei dem meist nur ein Produkt vorgeschlagen wird, bekommen die Kunden Ihre Ware oft nicht einmal „zu Ohren“. Amazon wird den Verkauf eigener Produkte Ihren Marketplace-Angeboten immer vorziehen und diese, dank prime, wahrscheinlich auch noch schneller und kostenlos ausliefern. Das heißt, um Ressourcen zu sparen, sollten Sie nur das über Alexa vertreiben, was Amazon nicht bereits als Eigenware anbietet.
Kurioses aus den USA: Massenbestellung dank Nachrichtensprecher
Kürzlich sorgte ein Fall aus den USA für Furore, der darauf zurückzuführen ist, dass die Stimmerkennung von Alexa nicht prüft, ob die Sprachbefehle von den Besitzern der Geräte und damit auch deren Amazon-Konten stammen. Deswegen kann jeder in Hörweite Bestellungen über das verknüpfte Kundenkonto tätigen. Eine Sechsjährige aus Texas hatte sich eine Weile mit Alexa unterhalten, mit dem Ergebnis, dass sie ein Puppenhaus im Wert von 170 Dollar und mehrere Kilo Butterkekse orderte. Aber damit nicht genug: Als in den Nachrichten über das kleine Mädchen berichtet wurde, schalteten sich in vielen Haushalten die Sprachassistenten ein, die nun ebenfalls das besagte Puppenhaus bestellen wollten. Die Bestellungen gingen so gut wie alle zurück, was einen irrsinnigen Kosten- und Arbeitsaufwand für die Verkäufer bedeutete. Die Ware einfach nicht zu verschicken wäre aber auch keine Option gewesen, denn in den USA ist der Kaufvertrag ab der Bestellung des Kunden gültig. Deutsche Händler hätten hier mehr Glück, da eine reine Sprachbestellung in Deutschland rechtlich (noch) nicht möglich ist. Denn Kunden können weder das konkrete Produkt noch die AGB vor der Bestellung prüfen.
Alexa, Amazon oder eigener Onlineshop: Die Webshop-Versicherung schützt
Wenn Sie sich als Onlinehändler jetzt schon mit dem Thema Voice Commerce beschäftigen, haben Sie einen Wettbewerbsvorteil, wenn der Mega-Trend aus den USA auch hierzulande so richtig in Fahrt kommt. Ob Sie über Voice Commerce, Ihren Amazon-Shop oder den eigenen Onlineshop verkaufen, die Webshop-Versicherung über exali.de steht jetzt und in Zukunft an Ihrer Seite.
Sie können sie mit wenigen Klicks online abschließen und sichern Ihr eCommerce-Business damit optimal ab. Erhalten Sie beispielsweise eine Abmahnung, prüft der Versicherer diese auf eigene Kosten, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und bezahlt berechtigte Forderungen. Fragen? Dann rufen Sie uns gerne an, bei uns gibt es weder Callcenter noch Warteschleife.
© Kathrin Bayer – exali AG