Checkliste Projektvertrag: So sorgen Sie für eine gute Zusammenarbeit

Als Projektvermittlerin oder -vermittler bringen Sie nicht nur Freelancer und Unternehmen zusammen. Sie sorgen außerdem dafür, dass die Zusammenarbeit zur Zufriedenheit beider Seiten geregelt wird. Gerade bei größeren Projekten bietet sich dafür ein Projektvertrag an. Damit können sich beide Parteien im Zweifel auf ihre Rechte berufen. Zusätzlich haben sie für den Fall einer Auseinandersetzung etwas in der Hand, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Welche Punkte so ein Projektvertrag beinhalten sollte, lesen Sie in unserem Artikel – so können Sie Ihrer Vermittler-Rolle gerecht werden.

Projektvertrag – Sicherheit für beide Seiten

Jede Zusammenarbeit bringt Rechte und Pflichten mit sich. Gerade bei umfangreichen Vorhaben ist hier ein Projektvertrag das richtige Instrument, um die wichtigsten Punkte zu regeln. Das ist auch für Sie als Vermittlerin oder Vermittler von Projekten relevant. Denn passiert etwas Unerwartetes, wissen auch Sie genau, was zu tun ist. Zusätzlich sind Sie imstande, bei Unstimmigkeiten zu vermitteln.

Bringen Sie Freelancer und Unternehmen für ein Projekt zusammen, kommen zwei Vertragsarten in Frage: Der Dienstvertrag oder der Werkvertrag. Beim Dienstvertrag dreht sich alles um die Erbringung einer Dienstleistung. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die von Ihnen vermittelte Freiberuflerin oder der Freiberufler die Kundschaft in einer neuen Projektmanagement-Methode coacht. Beim Werkvertrag dagegen geht es um ein ganz konkretes Ziel. Der Freelancer schuldet ein „(Ge-) Werk“. Damit gemeint ist ein greifbares Endprodukt. Das kann zum Beispiel eine App, sein die jemand als Programmiererin oder Programmierer entwickeln soll.

Mehr zu den verschiedenen Vertragsarten und ihren Besonderheiten lesen Sie im Artikel Vertragsarten: Werkvertrag oder Dienstvertrag, wo liegt der Unterschied?

Projektvertrag – der Inhalt

Doch was gehört nun in den Projektvertrag? Sicher hat jede Zusammenarbeit ihre Eigenheiten und kein Projekt ist wie das andere. Dennoch gibt es Punkte, die stets in einen Vertrag gehören. Das sind unter anderem:

Projektvertrag und Haftung

Das Thema Haftung treibt allen Beteiligten eines Projekts schnell die Sorgenfalten auf die Stirn. Diese Ängste können Sie als Vermittelnde oder Vermittelnder jedoch nachhaltig entkräften – vorausgesetzt, Sie gehen diesen Bereich mit der nötigen Sorgfalt an.

Zuerst einmal gilt: Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse sind ein üblicher Bestandteil von Projektverträgen und kein Grund zur Panik. Denn bloß, weil Auftraggebende eine solche Klausel im Vertrag platzieren wollen, bedeutet das längst nicht, dass diese zulässig ist. Auch die Schadenersatzansprüche von Kundinnen oder Kunden sind nicht automatisch gerechtfertigt. Zum besseren Verständnis folgen hier erst einmal ein paar Definitionen:

Bei großen und kleinen Projekten bestens abgesichert

Um gegen unkalkulierbare Schadenersatzforderungen in Projekten gewappnet zu sein, sollten Sie Ihren Freelancern neben einem gut ausgearbeiteten Projektvertrag auch den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ans Herz legen.

Die Berufshaftpflichtversicherungen über exali vereinen im Basis-Schutz die Versicherungskomponenten der Vermögensschadenhaftpflicht sowie der Büro- und Betriebshaftpflicht. So sind Freelancer bei finanziellen Schäden, aber auch bei Personen- und Sachschäden umfassend abgesichert. Darüber hinaus bietet exali für die Risiken einzelner Branchen individuell anpassbare, optionale Zusatzbausteine an. So können Sie bei jedem Ihrer vermittelten Projekte sicherstellen, dass Ihre Freelancer im Schadenfall geschützt sind.

exali Tipp: Vertragliche Haftung mitversichert
Als Besonderheit bietet die Berufshaftpflicht über exali auch bei haftungsverschärfenden Klauseln in Projektverträgen Versicherungsschutz, die über die im BGB gesetzlich geregelte Haftung hinausgehen.

Sie haben Fragen? Die Profis vom exali Kundenservice stehen Ihnen von Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter + (49) 0 821 80 99 46 0 zur Verfügung und helfen Ihnen dabei, die Versicherungslösung für jedes Projekt zu finden. Nutzen Sie auch gern unser Kontaktformular!

Deckungssummen/Versicherungssummen in Projektverträgen

Auch viele Unternehmen fordern von Freelancern eine Berufshaftpflichtversicherung, um im Fall beruflicher Versehen und Fehler nicht auf einem Schaden sitzen zu bleiben. Dafür werden im Projektvertrag bestimmte Deckungssummen, man spricht hier auch von Versicherungssummen, festgelegt. Die Deckungssumme beschreibt den maximalen Betrag, den eine Versicherung im Schadenfall erstattet. Überschreitet ein Schaden die festgelegte Deckungssumme, muss die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer die Differenz selbst begleichen. Für den Projektvertrag heißt das:

Projektvertrag: Viel Aufwand, wenig Resultate?

Tatsächlich ist die Schriftform für Projektverträge in Deutschland nicht zwingend erforderlich – sie lassen sich auch mündlich oder formlos per E-Mail abschließen. Für alle Punkte, die Sie mit Freelancern und Unternehmen nicht individuell regeln, greifen die Standardvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Diese sind auch ein guter Leitfaden, um sicherzugehen, dass eine Partei durch bestimmte Klauseln nicht benachteiligt wird. Die Paragrafen 611 bis 630 beinhalten hierbei die Vorschriften zum Dienstvertrag, während die Paragrafen 631 bis 651 die Vorgaben zum Werkvertrag regeln.

Selbst bei kleineren Projekten sollten aber zumindest die wesentlichen Eckpunkte schriftlich festgehalten werden, um allen eine rechtlich eine sichere Position zu verschaffen. Spätestens bei größeren Projekten und Risiken sollten Sie aber zum Wohle aller Beteiligter auf einen umfassenden Projektvertrag bestehen. Auf diese Weise positionieren Sie sich als kompetente Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für Unternehmen und Freelancer gleichermaßen.

Die passende Absicherung für Ihre Freelancer? Die gibt es bei exali! Werfen Sie hier einen Blick auf unsere Kooperationsmodelle und sichern Sie sich mehr Sichtbarkeit in den für Sie relevanten Zielgruppen.