Panne bei Fotoshooting: Selbständiger beschädigt Skulptur

Kunst und Mensch – das verträgt sich nicht immer. Unvergessen ist zum Beispiel die Geschichte der Reinigungskraft, die ein Kunstwerk mit Müll verwechselte und kurzerhand entsorgte. Dieser Zusammenstoß wirkt vielleicht wie eine kuriose Anekdote, doch solche Vorkommnisse finden nicht nur erstaunlich oft statt, sondern können sehr schnell sehr teuer werden. Diese Erfahrung machte auch ein über exali versicherter Selbständiger in diesem Schadenfall.

Der Schadenfall im Video:

 
 

 

Sachbeschädigung bei Fotoshooting

Die Arbeit mit Kunstgegenständen bedeutet eine Menge Verantwortung. Umso ärgerlicher (und teurer), wenn ein Objekt dann Schaden nimmt. So erging es auch einem über exali versicherten Selbständigen. Dieser ist ein echtes Multitalent. Neben dem Betreiben diverser Webshops und Internetseiten arbeitet er auch noch als Programmierer und Produktfotograf. Die letzte Tätigkeit ist für diesen Schadenfall von Bedeutung.

Eine Künstlerin hatte den Selbständigen in seiner Funktion als Fotograf engagiert. Er sollte in ihrem Atelier verschiedene Gemälde für ihre Website ablichten. Für den perfekten Schnappschuss nahm er die Bilder von der Wand, platzierte sie erst auf dem Boden und anschließend auf einer Staffelei. Bei einem dieser Arbeitsschritte passierte es dann: Eines der Gemälde kollidierte mit einer aus vier Vasen bestehenden Skulptur und dabei brach einer der Henkel an den Vasen ab. Nachdem der erste Schreck über den Zusammenstoß verdaut war, stand die Frage im Raum: Wie hoch ist der Schaden an der wertvollen Skulptur und wer bezahlt diesen?

6.000 Euro Schadenersatz

Glücklicherweise musste der Fotograf nicht für das gesamte Kunstwerk mit einem Wert von 23.000 Euro aufkommen. Da nur eine der vier Vasen beschädigt worden war, erklärte sich die Künstlerin bereit, den zerbrochenen Teil noch einmal anzufertigen. Der Schaden war aber dennoch angerichtet und so blieb noch immer eine Summe von rund 6.000 Euro, die der Selbständige als Schadenersatz für den Sachschaden an die Künstlerin zahlen musste.

Als Sachschaden im Sinne der Haftpflichtversicherung versteht man die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen wie beispielsweise Gegenständen oder Räumlichkeiten. Ebenfalls zu den Sachschäden zählt das Abhandenkommen von Sachen insbesondere von Geld und geldwerten Zeichen oder die Beschädigung angemieteter Räumlichkeiten (zum Beispiel Serverräume). Letzteres wird auch als Mietsachschaden bezeichnet.

Keine Sachschäden dagegen sind die davon abzugrenzenden Vermögensschäden, die sich als reine finanzielle Verluste für die/den geschädigte:n Dritte:n darstellen, wie etwa  eine Lizenzrechtsverletzung.

IT-Haftpflicht springt ein

Zum Glück musste der Selbständige den Betrag nicht allein stemmen. Er wandte sich an das Kundenservice-Team von exali und meldete den Vorfall. Nach sorgfältiger Prüfung erfolgte die Weiterleitung an den Versicherer, der schließlich für den Schaden aufkam. Der große Vorteil des Selbständigen? Er hatte eine IT-Haftpflicht über exali abgeschlossen. In deren Basisschutz ist eine Betriebshaftpflichtversicherung zur Absicherung von Personen- und Sachschäden bereits integriert.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung, schützt bei Personen-, Sachschäden sowie daraus resultierenden Vermögensschäden. Bei exali ist die Betriebshaftpflicht (neben der Vermögensschadenversicherung) ein wichtiger Teil der Berufshaftpflichtversicherung.

Rundum abgesichert dank der „Mitversicherung sich überschneidender Tätigkeitsbereiche“

Doch warum kommt eine IT-Haftpflichtversicherung für einen Schaden auf, der im Rahmen eines Fotoshootings verursacht wurde? Alle Versicherungen bei exali sind nach dem Prinzip der „offenen Berufsbilddeckung“ aufgebaut. Das bedeutet, dass alle beruflichen Risiken aus dem IT-Bereich versichert sind, ohne dass sie explizit in einem Katalog aufgeführt werden müssen. Trotz dieser offenen Formulierung wäre jedoch die spezielle Tätigkeit als Fotograf nicht unter diese offene Deckung für IT-Tätigkeiten gefallen.

Da wir bei exali aufgrund unserer langjährigen Erfahrung bei der Absicherung von Selbständigen und Freiberufler:innen jedoch wissen, dass in der Praxis häufig in überscheidenden Tätigkeitsbereichen gearbeitet wird, haben wir schon vor vielen Jahren die offene Berufsbilddeckung um den Kreativ- und Medienbereich, die Unternehmensberatung und vorsorglich auch um den Bereich eCommerce erweitert. Dank dieser Tätigkeitserweiterungen der exali Versicherungsbedingungen war auch die Sachbeschädigung des Kunstwerkes über die IT-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Schließlich erstellte unser Versicherungsnehmer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit  Websites für seine Kundschaft und fertigte in diesem Zusammenhang Fotos an, was unter die mitversicherten sich überschneidenden Tätigkeitsbereiche im Kreativ- und Medienbereich fällt.

Tipp:

Wie die offene Berufsbilddeckung der Berufshaftpflichtversicherung funktioniert und welche Leistungen abgedeckt sind, haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst: Wie sich die Berufshaftpflicht über exali an Ihr Business anpasst

Welche Leistungen eine Berufshaftpflicht im Schadenfall erbringt, haben wir außerdem in diesem Video für Sie zusammengefasst:

 
 

 

Bestens abgesichert – weit über den Standard hinaus

Der Schadenfall zeigt sehr eindrucksvoll, dass für einen umfassenden Versicherungsschutz nicht nur  Standardfälle abgesichert sein dürfen. Daher legen wir großen Wert auf die Absicherung eines sehr breiten beruflichen Tätigkeitsspektrums und den daraus resultierenden Risiken.

Und egal bei welcher dieser Tätigkeiten Ihnen ein berufliches Missgeschick unterläuft – die Versicherungsprofis von exali sind an Ihrer Seite. Der Versicherer prüft die an Sie gestellten Ansprüche, wehrt Forderungen ohne Grundlage in Ihrem Namen ab und begleicht berechtigte Schadenersatzansprüche. So können Sie sich voll und ganz neuen Projekten widmen.