Kreative Werbung kann teuer werden: Südkoreanischer Rüstungskonzern outet sich unfreiwillig als Videospielfan
Kampfszenen aus Videospielen
Werbung soll kreativ sein und das Produkt attraktiv rüberbringen. Das hat sich der südkoreanische Flugzeugbauer KAI (Korea Aerospace Industries) zu Herzen genommen und sein geplantes südkoreanisch-indonesisches Mehrzweck-Kampfflugzeug KF-X spektakulär in einem Video in Szene gesetzt. Nach über 14 Jahren Entwicklungszeit wollten die Südkoreaner es krachen lassen. Der Haken: Die gezeigten Szenen sind nicht dem kreativen Kopf der Marketingabteilung entsprungen und aufwendig für das Video gefilmt worden. Nein, die Sequenz zwischen Minute 6:50 und 7:03 stammt laut Bericht der Korea Times aus den zwei bekannten Videospielen Battlefield 3 vom amerikanischen Publisher Elektronic Arts und Ace Combat: Assault Horizon vom japanischen Entwickler und Publisher Namco.
Das wird ein teures Video!
Bei all der Begeisterung über das Produkt ist das Urheberrecht offensichtlich zu kurz gekommen. Wie so oft will es am Ende keiner gewesen sein. Das südkoreanische Verteidigungsministerium, der Rüstungskonzern und das verantwortliche Filmstudio schieben sich gegenseitig den schwarzen Peter zu. Eines dürfte aber sicher sein: Der Film, der die südkoreanischen Steuerzahler ursprünglich mehr als 37.000 Euro gekostet hat, wird durch die Urheberrechtsverletzung jetzt um einiges teurer.
Urheberrechtsverletzungen sind nicht immer so dreist und offensichtlich. Doch egal, ob Absicht oder nicht, ein Urheberrechtsverstoß hat für den Verursacher unbequeme und oft teure Konsequenzen. Nach den Schadenerfahrungen von exali.de gehören Markenrechtsverletzungen und Markenrechtsstreite zu den teuersten Rechtsverletzungen. Eine Abmahnung mit Unterlassungsaufforderung und Schadenersatzforderung kostet nicht nur Zeit und Nerven, sondern bedroht das Business-Budget. Deshalb ist es wichtig, sich gegen die Folgen einer Rechtsverletzung abzusichern. Berufshaftpflichtversicherungen über exali.de schützen dabei nicht nur vor Schadenersatzansprüchen Dritter, sondern übernehmen im Rahmen des integrierten passiven Rechtsschutzes auch die Abwehrkosten unberechtigter Forderungen.
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© Ines Rietzler – exali AG