Speaker:innen aufgepasst: Das müssen Sie beim Urheberrecht in Präsentationen und Vorträgen beachten
Kurz vor einem Vortrag beschäftigen Redner:innen viele Fragen. Werde ich es schaffen, mein Publikum zu fesseln? Klappt das mit der Technik? Habe ich auch wirklich alles dabei, was ich brauche? Eine wichtige Frage wird aber häufig nicht gestellt: Ist meine Präsentation abmahnsicher? Wir verraten Ihnen heute, was Sie in Sachen Urheberrecht bei Präsentationen beachten müssen…
Bildrechtsverletzung in Präsentationen vermeiden
Nirgends wird so viel mit Bildern, Memes oder Grafiken gearbeitet wie in Präsentationen. Aber einfach so Inhalte aus dem Netz ziehen und in die eigene Power Point einfügen kann ganz schön teuer werden. Denn auch hier ist das Urheberrecht zu beachten. Und dabei gilt: Nicht nur derjenige, der die Präsentation erstellt, kann haftbar gemacht werden, sondern auch jeder, der die Präsentation teilt oder zum Download bereitstellt.
Das zeigt auch der Fall eines großen deutschen Konferenzveranstalters, der die Präsentationsunterlagen aller Speaker:innen seiner Konferenz auf dem eigenen Portal zum Download anbot. Dafür nutzte er ein Vorschaubild der Präsentationsfolien und verlinkte dieses. Da die Präsentation Bilder beinhaltete, waren diese auch auf den Thumbnails abgebildet. Genauer gesagt handelte es sich dabei um urheberrechtlich geschützte Stockfotos, die nur verwendet werden dürfen, wenn der:die Urheber:in genannt wird. Der Hinweis auf den:die Urheber:in war allerdings weder auf der Seite des Veranstalters noch in den Vortragsunterlagen zu finden. Da es sich um mehrere Bilder handelte und die Unterlagen bereits seit fünf Jahren auf der Seite zu finden waren, belief sich die Schadensersatzforderung auf insgesamt 6.000 Euro.
Wenn Sie also Bilder, Memes oder Grafiken in ihre Präsentation einfügen, müssen Sie Folgendes beachten, um das Urheberrecht nicht zu verletzen:
- Holen Sie immer die Zustimmung des Rechteinhabers oder der Rechteinhaberin ein
- Beachten Sie: Auch wenn Sie ein Bild verändern, haben Sie deswegen nicht automatisch die Nutzungsrechte daran
- Können Sie den:die Urheber:in nicht ausfindig machen, verzichten Sie lieber auf die Verwendung des Materials
- Wenn nichts anderes vereinbart ist, müssen Sie den:die Urheber:in laut § 13 UrhG direkt am Werk nennen, d. h. direkt unterhalb oder neben dem Foto.
Achtung:
Im Fall einer Abmahnung müssen Sie nachweisen, dass Sie ein Nutzungsrecht haben.
Urheberrecht bei Texten und Zitaten
Geklaute Texte und nicht gekennzeichnete Zitate: Das klingt vor allem nach Problemen, die Politiker:innen mit ihren Doktorarbeiten haben. Aber auch in Präsentationen dürfen Sie fremde Texte und Zitate nicht einfach so verwenden. Dabei gilt: Ein Text kann urheberrechtlich geschützt sein, wenn er eine sogenannte Schöpfungshöhe aufweist. Das bedeutet, er muss eine „persönliche geistige Schöpfung“ darstellen, also zum Beispiel sprachlich besonders originell sein. Literarische Werke haben beispielsweise immer eine Schöpfungshöhe. Das müssen Sie beachten, wenn Sie Texte oder Zitate in Ihre Präsentation einfügen möchten:
- Wenn Sie Ihre Präsentation auf Ihrer Website bereitstellen wollen und kopierte Texte darin verwenden, kann das zu Ranking-Verlusten führen. Denn Google erkennt diesen sogenannten Duplicate Content und stuft betroffenen Seiten eventuell herunter
- Verwenden Sie ausschließlich Zitate aus Werken, die bereits veröffentlicht wurden, nehmen Sie Ergebnisse aus der Arbeit von Kollegen also nicht vorweg, ansonsten entsteht zwangsläufig ein Missverständnis darüber, wer der:die Urheber:in des Textes ist
- Wenn Sie einen Text oder eine kreative Idee aufgreifen (auch Ideen mit entsprechender Schöpfungshöhe sind urheberrechtlich geschützt), müssen Sie immer die Quelle nennen
- Ein Haftungsausschluss oder Disclaimer in der Präsentation schützt Sie nicht vor der Haftung bei Urheberrechtsverstößen.
Video in Präsentationen einfügen: Das ist urheberrechtlich zu beachten
Auch Videos können Präsentationen auflockern. Wenn Sie bei Ihrem Vortrag ein YouTube-Video zeigen wollen und dieses in ihre Präsentation einfügen, haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder Sie hosten es selbst oder betten es ein. Aber Achtung: Wenn Sie das Video selbst hosten, also das Video vom eigenen Server aus anbieten, erwecken Sie den Eindruck, Urheber:in des Videos zu sein und die Gefahr für eine Abmahnung steigt. Wenn Sie das Video in die Präsentation einbetten, verbleibt das Video auf dem Server desjenigen, der es ursprünglich hochgeladen hat, oder eben bei YouTube. Damit sinkt das Risiko für eine Urheberrechtsverletzung. Zu 100 Prozent sind Sie leider aber auch dann nicht sicher, da es darauf ankommt, ob das Video ursprünglich mit dem Einverständnis des Rechteinhabers hochgeladen wurde – und das lässt sich schwer nachprüfen.
Bei Urheberrechtsverletzungen bestens abgesichert
Egal ob in Präsentationen, auf der eigenen Website oder in Social Media: Eine Urheberrechtsverletzung ist schnell passiert und kann teuer werden. Die Berufshaftpflichtversicherungen über exali.de schützen Sie bei Rechtsverletzungen (zum Beispiel Urheberrecht-, Datenschutz- oder Wettbewerbsverstoß). Der Versicherer prüft eine Abmahnung immer zuerst auf eigene Kosten, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und bezahlt berechtigte Schadenersatzforderungen.
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© Kathrin Bayer – exali AG