Rechtsschutzversicherung schützt nicht umfassend vor Berufsrisiken selbstständiger Mediendienstleister
Traffic-Steigerung mit Folgen: Bei der Suchmaschinenoptimierung (SEO) für eine Kunden-Website verwendet der Inhaber einer kleinen Webagentur unwissentlich einen markenrechtlich geschützten Begriff. Sein Kunde erhält daraufhin eine Unterlassungserklärung vom Anwalt der Gegenseite, der gleichzeitig auch noch Anwaltskosten im vierstelligen Bereich geltend macht. Es kommt zur rechtlichen Auseinandersetzung, in die auch der externe Mediendienstleister involviert wird.
Lücken durch Berufshaftpflichtversicherung schließen
Firmenrechtsschutz: deckt viele Risiken, aber nicht alle
Grenzen der Rechtsschutzversicherung
Umfassende Absicherung durch „passiven Rechtsschutz“
Das zahlt doch meine Rechtschutzversicherung, denkt er und fühlt sich auf der sicheren Seite. Ein teurer Irrtum. Denn gerade wenn es um Anwalts- und Gerichtskosten zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen, von Marken- und Urheberrechtsverletzungen oder um rechtliche Auseinandersetzungen mit dem Kunden geht, nehmen Rechtsschutzversicherungen viele Einschränkungen im Versicherungsumfang vor.
Dieser Fachbeitrag gibt einen Überblick über die Absicherungsmöglichkeiten und -grenzen der Rechtschutzversicherung und zeigt sinnvolle Alternativen auf.
Lücken durch Berufshaftpflichtversicherung schließen
Die Lücken der Rechtschutzversicherung schließen kann zum Beispiel eine Media-Haftpflicht bzw. spezielle Berufshaftpflicht für Medienberufe mit integriertem „Passiven Rechtsschutz“. Sie übernimmt nicht nur die anfallenden Rechtanwalts- und Gerichtskosten zur Abwehr eines Schadenersatzanspruches, sondern kommt auch für den Schadensersatz in Höhe der versicherten Deckungssummen auf.
Eine Haftpflichtversicherung ist deshalb eine wichtige Ergänzung zu einer Rechtschutzversicherung und zentraler Baustein im Risikomanagement von Selbstständigen, Freiberuflern oder Agenturen, die in Medien, Internet und kreativen Berufen tätig sind.
Firmenrechtsschutz: Deckt viele Risiken, aber nicht alle
Das Kostenrisiko für Anwalts-, Gutachter-, Zeugen-, und Gerichtskosten ist für die meisten rechtlichen Auseinandersetzungen nicht unerheblich. Eine Rechtsschutzversicherung schützt im Rahmen der freiberuflichen bzw. selbständigen Tätigkeit unter anderem bei
- gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt,
- mit der Berufsgenossenschaft,
- mit einem Mobilfunkanbieter,
- in der Rolle als Arbeitgeber (z. B bei Problemen mit Beschäftigten bei einer Kündigung)
- sowie in strafrechtlichen Fällen.
Hier einige Schadenbeispiele aus der Praxis, die je nach gewählter Leistungskomponente von der Rechtschutzversicherung übernommen werden:
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Daten-Rechtsschutz (noch relativ neu)
Firmendaten werden nicht datenschutzgerecht entsorgt, so dass geschützte Kundendaten an die Öffentlichkeit gelangen. Es wird ein Verfahren eingeleitet. -
Steuer-Rechtsschutz
Bei einer steuerlichen Betriebsprüfung werden wesentliche Teile der Steuererklärung nicht anerkannt. Die Finanzbehörde erhebt eine Steuernachforderung von über 20.000 Euro. Die Klärung der Rechtmäßigkeit dieser Nachforderung erfolgt vor Gericht. -
Sozialgerichts-Rechtsschutz
Ihnen wird vorgeworfen, einen Scheinselbständigen für die Unterstützung in einem längeren Projekt beschäftigt zu haben. Wegen der Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen für diesen angeblichen „Scheinselbständigen“ kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit der gesetzlichen Krankenversicherung. -
Verwaltungs-Rechtsschutz
Sie parken Ihren Geschäftswagen an einer vielbefahrenen Straße. Über Nacht werden zur Vorbereitung einer Baustelle Halteverbotsschilder aufgestellt. Am darauffolgenden Tag wird Ihr Firmenfahrzeug abgeschleppt. Sie lehnen es ab, die von der Verwaltungsbehörde verlangten Kosten zu zahlen. -
Schadenersatz-Rechtsschutz (Baustein Verkehrs-RS)
An einer Ampelkreuzung fährt das vor Ihnen stehende Fahrzeug bei Grün plötzlich rückwärts. Der Unfallverursacher schildert seiner Versicherung, Sie wären aufgefahren. Damit Sie Ihren Schaden schnell erstattet bekommen, engagieren Sie einen Anwalt. -
Vertrags-Rechtsschutz
Sie monieren beim Autohändler ein störendes Geräusch am Getriebe des fabrikneuen Firmenwagens. Die Fachwerkstatt weigert sich, die Reparatur als Garantiefall anzuerkennen. Durch Einschalten eines Sachverständigen werden die Voraussetzungen für eine außergerichtliche Klärung geschaffen. Die Kosten für das Gutachten übernimmt der Rechtsschutzversicherer. -
Firmenvertrags-Rechtsschutz für Nebengeschäfte
Der Versicherungsnehmer hat seine betriebliche Computeranlage geleast. Wegen einer im Vertrag enthaltenen Fortsetzungsklausel kommt es zu Differenzen. Der Leasinggeber klagt vor Gericht auf Fortführung des Leasingvertrags. -
Firmenvertrags-Rechtsschutz für „eingekaufte“ Dienstleistungen
Durch den Wechsel des Steuerberaters stellen Sie fest, dass ihr bisheriger Steuerberater wichtige Abschreibungen nicht geltend gemacht hat. Das Finanzamt erkennt die Korrekturen aufgrund von Verjährung nicht mehr an. Da sich der alte Steuerberater weigert für den Schaden aufzukommen, schalten Sie einen Anwalt ein. -
Straf-Rechtsschutz
Aufgrund eines Betriebsunfalles erleidet Ihr Mitarbeiter Verletzungen. Die Staatsanwaltschaft wirft Ihnen Aufsichtspflichtverletzungen vor und erhebt Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung. -
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Sie haben ein Büro angemietet und erkennen eine offensichtlich überhöhte Jahresabrechnung für Heizungs- und Nebenkosten nicht an.
Neben den vorgenannten Risiken aus der freiberuflichen bzw. selbstständigen Tätigkeit, können auch die privaten Risiken mit einem Rechtsschutzvertrag für Nichtselbständige abgesichert werden.
Grenzen der Rechtsschutzversicherung
Wie bereits erwähnt gibt es wichtige beruflich und geschäftliche Bereiche, die über einen Rechtsschutzvertrag nach den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (kurz ARB) in der Regel nicht versichert werden können. Dazu zählen unter anderem:
- Die Kosten zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen (es sei denn, dass diese auf einer Vertragsverletzung beruhen).
- Rechtsschutz in ursächlichem Zusammenhang mit Rechtsverletzungen von Dritten (z.B. Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster- und Gebrauchsmusterrechten) oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum.
- Rechtsschutz in Zusammenhang mit dem Kartell- oder sonstigen Wettbewerbsrecht.
- Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen, die unmittelbar der Ausübung einer freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit oder dem Erwerb, der Veräußerung, Finanzierung oder Belastung von Grundstücken, Betrieben, Betriebsteilen dienen.
Hinweis: Dieser Bereich ist grundsätzlich über eine Berufshaftpflicht bzw. Media-Haftpflicht mit Passivem Rechtsschutz versicherbar.
- Gerichtliche Auseinandersetzung wegen offener Rechnungen.
- Leistungen aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag gegen den Versicherer oder das für diesen tätige Schadenabwicklungsunternehmen.
Tipp: Es empfiehlt sich daher, den Rechtschutzvertag bei einer Gesellschaft zu versichern, bei der man keine weiteren Versicherungsverträge versichert hat.
Umfassende Absicherung durch „Passiven Rechtsschutz“
Die ARB schließen somit gerade die Bereiche aus, die im Berufsalltag von freiberuflichen Webdesignern, Grafikern und Marketing-Spezialisten ein hohes Schadenrisiko bergen. Für diese empfiehlt sich daher die zusätzliche Vorsorge mit einer Media-Haftpflichtversicherung, da diese den sogenannten „Passiven Rechtsschutz“ beinhaltet.
Das bedeutet, dass der Versicherer bei der Abwehr eines Haftpflichtanspruchs dem Freiberufler auch die dafür notwendigen außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten ersetzt. Hierzu zählen Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Reise-, Schadenminderungs- und Schadenregulierungskosten.
Über eine gute Haftpflichtversicherung speziell für Mediendienstleister besteht durch den „Passiven Rechtsschutz“ somit Versicherungsschutz für die unter
- Punkt 1 im Rechtsschutzvertrag ausgeschlossene Abwehr von Schadenersatzansprüchen
- Punkt 2 und 3 genannten Rechtsverletzungen von Dritten
- Punkt 4 genannten Ansprüche aus bestimmten Bereichen der vertraglichen Haftung.
Gute Versicherer ersetzen zudem auch notwendige Kosten der Abwehr einer einstweiligen Verfügung gegen den Versicherungsnehmer, selbst wenn die Verfügung einen Anspruch auf Unterlassung oder Widerruf betrifft.
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