Mehr Macht für Onlinehändler: P2B-Verordnung tritt in Kraft

Amazon diktiert, Onlinehändler reagiert: So oder ähnlich kann man die Beziehung zwischen vielen eCommerce-Riesen und ihren Händlern beschreiben. Und weil viele Onlinehändler immer mehr von Amazon, eBay und anderen Verkaufsplattformen abhängen, bleibt ihnen nichts anderes übrig als deren Bedingungen zu akzeptieren. Mit diesem ungleichen Machtgefüge soll nun eine neue EU-Verordnung Schluss machen: Die P2B-Verordnung. Was es mit dieser auf sich hat, lesen Sie hier.

Neue Regeln für Plattformen

Am 12. Juli 2020 tritt die Plattform-to-Business-Verordnung (P2B) in Kraft. Diese soll mehr Transparenz und Fairness zwischen Onlinehändlern und Online-Plattformen schaffen. Denn egal, ob es um das Sperren von Händlerkonten, veränderte AGB oder undurchsichtige Rankingkriterien geht: Die Plattform sitzt meist am längeren Hebel.

Nun gibt es statt für Onlinehändler ausnahmsweise einmal neue Regeln für die Plattformen. Die wichtigsten haben wir hier zusammengefasst:

Die P2B-Verordnung tritt am 12. Juli in Kraft und gilt ab diesem Zeitpunkt in jedem Mitgliedsstaat der EU. Nationale Vorschriften wird es zusätzlich nur für Verstöße gegen die Verordnung geben.

Die Verordnung gilt neben Online-Marktplätzen auch für Online-Suchmaschinen, App-Stores, Social-Media-Fanpages oder Preisvergleichsportale, die ihre Dienstleitungen für Unternehmen mit Sitz in der EU erbringen und Waren oder Dienstleistungen für Verbraucher mit Sitz in der EU anbieten. 

Wie die neue Verordnung sich in der eCommerce-Praxis auswirkt, bleibt abzuwarten – in jedem Fall ist sie aber ein erster Schritt zu mehr Gleichgewicht zwischen Plattformen und Händlern.

Mehr zu den Risiken für Onlinehändler beim Verkauf auf Amazon oder eBay gibt es in unseren Artikeln:

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Anstatt wieder einer neuen Regelung für Onlinehändler gibt es nun endlich einmal eine Verordnung, die diese stärken soll. Trotzdem bleiben für Sie als Händler noch genügend Risiken bestehen, egal ob Sie in Ihrem eigenen Onlineshop oder auf Plattformen verkaufen. Bei Abmahnungen und Rechtsverletzungen sind Sie mit der Webshop-Versicherung über exali.de rundum abgesichert. Unberechtigte Ansprüche wehrt der Versicherer auf eigene Kosten ab und bezahlt berechtigte Schadenersatzforderungen. Ihren Versicherungsschutz können Sie zusätzlich um eine Produkthaftpflicht-Versicherung erweitern.

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