Media-Versicherung: Auf Versicherungsbedingungen achten!
Eine Versicherung bringt wenig, wenn sie im Schadenfall nicht zahlt. Davon können in der Medienbranche tätige Freiberufler und Selbstständige ein Lied singen. Denn die für ihre Branche typischen Berufsrisiken wie Fehler in der Druckstufe, Rechtsverletzungen oder Beratungsfehler werden nicht von jeder Versicherung gedeckt.
Das Problem liegt häufig oftmals in den Versicherungsbedingungen. Worauf man bei diesen achten sollte, erklärt Ralph Günther von exali im Gespräch mit Jürgen Zietlow. Der Geschäftsführer der druckbesser.de GmbH & Co. KG betreibt im Internet das Druckanbieterverzeichnis www.druckdeal.de. Auf der Plattform können Agenturen und Unternehmen aus einem Pool von über 4.000 Druckereien und Werbemittelanbietern nach dem passenden Dienstleister recherchieren.
Sie hatten zwischenzeitlich viel mit Mediendienstleistern aller Couleur zu tun und kennen die Fragen Ihrer Kunden. Was ist der häufigste Irrglaube unter den Versicherungsnehmern?
Günther: Der häufigste „Irrglaube“ ist meiner Ansicht nach, dass viele davon ausgehen, dass sie mit einer herkömmlichen Betriebshaftpflicht die Risiken ihrer Medienagentur ausreichend versichern können. Tatsächlich sind über eine Betriebshaftpflicht in aller Regel jedoch nur Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Folgeschäden versichert.
Bei vielen typischen Schäden im Medienumfeld handelt es sich jedoch um Vermögensnachteile der Kunden oder anderer Dritter – also um so genannte reine Vermögensschäden. Dazu zählen z.B. die bereits genannten Fehler in der Druckvorstufe, Rechtsverletzungen, Beratungsfehler etc. Diese Vermögensschäden sind jedoch über eine normale Betriebshaftpflicht gar nicht oder nur teilweise versichert.
Wenn dann die abgeschlossene Betriebshaftpflichtversicherung (im Gegensatz zu einer Media-Haftpflicht) den typischen Medienschaden nicht bezahlt, sind die Vorurteile im Bezug auf Versicherungen wieder bestätigt: Die Versicherung zahlt im Fall der Fälle doch nicht!
Wir alle kennen das Problem: Im Vorfeld versprechen die Versicherer viel. Nach dem Unfall lässt sich der Hase bei Nacht und strömendem Regen nicht mehr finden. Der Totalschaden am Spoiler bleibt, doch die Versicherung bezahlt nicht…
Günther: Diese Frage wird mir sehr häufig gestellt. Das eigentliche Problem sind hier die sehr komplexen und unverständlichen Versicherungsbedingungen mit spitzfindigen Ausschlüssen. Genau hier sehe ich meine Aufgabe und kommt unsere Spezialisierung als Versicherungsmakler für die Medienbranche zum Tragen. Wir verhandeln mit dem Versicherer klare Formulierungen und Versicherungsbedingungen – ohne Hintertürchen und Fallstricke.
Um in Ihrem Bild zu bleiben: Wir arbeiten mit Versicherungsbedingungen, bei denen das Auffinden des Hasen keine Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist. Auch wenn einfache und transparente Versicherungsbedingungen nicht die Regel sind, gibt es sie doch auf dem Markt. Wir versuchen diese zusätzlich durch Einflussnahme auf den Versicherer zu verbessern. Wir wollen als Versicherungsmakler im Schadenfall im Interesse des Versicherungsnehmers nicht mit dem Versicherer über Spitzfindigkeiten diskutieren.
Es lassen sich an dieser Stelle noch viele Fakten aufzählen und argumentieren. Am aussagekräftigsten sind in diesem Fall die Meinungen unserer Kunden. Im letzten Schadenfall wurde dem Kunden innerhalb von 24 Stunden der zu ersetzende Schadenbetrag erstattet. Der oben beschriebene, etwas komplexere Fall innerhalb von drei Werktagen. Es geht also doch.
Üblicherweise muss ich genau festlegen, welche Schadenfälle zu versichern sind. Was ich nicht zusätzlich mit dem Versicherer vereinbare, wird im Ernstfall nicht ausgeglichen. Was ist, wenn ich genau die entscheidende Komponente vergessen habe.
Günther: Im schlechtesten Fall, dass gar kein Versicherungsschutz für diese Schadenfälle besteht. Wie in Ihrer Frage zuvor, ist dies jedoch ein Thema der im Vertrag verwendeten Versicherungsbedingungen. Wenn Sie Versicherungsbedingungen verwenden, die nach dem Prinzip der Allrisk-Deckung arbeiten, müssen Sie die versicherten Risiken nicht abschließend in den Dokumenten aufführen.
Versichert sind dann im Beispiel einer Medienagentur alle Schäden, die nicht definiert in den Ausschlüssen genannt sind. Wenn also weitere Tätigkeitsfelder im Laufe der Zeit hinzukommen – sagen wir die Agentur bietet jetzt zusätzlich auch Suchmaschinenoptimierung für ihre Kunden an – ist diese Tätigkeit automatisch und ohne Einschränkungen mitversichert. Versicherungslücken werden damit vermieden.
Wie steht es mit Schadenersatzansprüchen aus dem Ausland, beispielsweise bei Urheberrechtsverletzungen?
Günther: Selbst bei unserer kleinsten Versicherungslösung – wir nennen diese Media-Haftpflicht light – sind Schadenersatzansprüche versichert, die vor Gerichten der Mitgliedsstaaten
- der Europäischen Union (EU),
- des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder
- der Schweiz geltend gemacht werden und
- auf der Verletzung des Rechts dieser Staaten beruhen.
Mit unserer Media-Haftpflicht XL besteht sogar weltweiter Versicherungsschutz für Vermögensschäden. Also auch für Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Datenschutz-, Lizenz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.
Welches Paket empfehlen Sie dem klassischen Einzelkämpfer, also den selbstständigen Kreativen? Und im Vergleich dazu, welches Paket einer Agentur mittlerer Größe mit acht bis 15 Mitarbeitern?
Günther: Es ist nicht ganz einfach hier eine pauschale Aussage zu treffen. Als Richtschnur würde ich jedoch dem klassischen Einzelkämpfer die bereits erwähnte Media-Haftpflicht light empfehlen. Diese deckt die wichtigsten beschriebenen Risiken von Medienschaffenden innerhalb Europas ab.
Einer Agentur mittlerer Größe empfehle ich die Media-Haftpflicht XL. Die Media-Haftpflicht XL versichert unter anderem zusätzlich eigene Druckkosten, hat eine integrierte Vorumsatzdeckung und einen weltweiten Versicherungsschutz.