Fragen aus der Praxis: Wie schützt die Media-Haftpflicht Webworker, Designer, Blogger, Texter, Fotografen & Co?

„Ich bin selbständig als Kommunikationsdesigner tätig: Für meine Auftraggeber entwerfe ich Logos, das Corporate Design, Drucksachen, Internetseiten und biete auch die Programmierung an. Zudem können Illustration und Fotografie Bestandteil meiner Tätigkeit sein.“

Mit diesen Worten und vielen Fragen zur Leistung der Media-Haftpflicht hat sich ein Interessent bei unserem exali-Experten-Team gemeldet. Seine Profilbeschreibung zeigt: Das Tätigkeitsspektrum von Freiberuflern im (New) Media Business ist groß. Übrigens genauso groß, wie die Unsicherheit vieler Selbständiger, welche ihrer Risiken (von der Rechtsverletzung bis hin zum Veröffentlichungsrisiko) durch die Vermögensschadenhaftpflicht tatsächlich absichert sind – und wo es Einschränkungen gibt.

exali-Gründer Ralph Günther greift deshalb die Fragen des Kommunikationsdesigners auf – und erklärt, wie, wann und warum die Media-Haftpflicht Webworker, Designer, Blogger, Texter, Fotografen & Co schützen kann.

Versicherungsschutz für eigene Veröffentlichungen?
Welche Rechtsverletzungen sind abgesichert?
Rechtsschutz in der Media-Haftpflicht?
exali immer Ansprechpartner der Versicherung?

Frage: Als Kommunikationsdesigner, der im Bereich Design, Webworking, Programmierung, Illustration und Fotografie tätig ist: Welche Versicherung ist für mich geeignet?

Ralph Günther: Durch Ihre kurze Tätigkeitsbeschreibung kenn ich natürlich noch nicht Ihr gesamtes Geschäftsmodell; die genannten Punkte sind jedoch über unsere Media-Haftpflicht bzw. Media-Haftpflicht light abgedeckt.

Sofern Sie auch größere Druckaufträge im eigenen Namen abwickeln (also nicht im Namen des Kunden), empfehle ich Ihnen unseren Tarif der Media-Haftpflicht XL. Sie versichert auch so genannte Druckeigenschäden.


Frage: Besteht bei der Media-Haftpflicht auch Versicherungsschutz, wenn ich einen Fehler bei einen Kundenprojekt mache – und nun fordert der Auftraggeber von mir Schadenersatz wegen Folgeschäden (entgangener Gewinn, Virus wegen Skriptfehler auf Kunden-PC, Druckfehlern)?

Ralph Günther: Ja, denn bei den von Ihnen genannten Schäden (= finanzielle Nachteile Ihres Kunden), handelt es sich versicherungstechnisch um so genannte Vermögensschäden. Die Vermögensschadenhaftpflicht ist die wichtigste Leistungskomponente der Media-Haftpflicht.

Dabei versichert die Media-Haftpflicht nicht nur den direkten Vermögensschaden, sondern auch den Vermögensfolgeschaden wie entgangenen Gewinn oder Mehraufwendungen Ihres Kunden in Erwartung ordnungsgemäßer Leistung.

Und nicht nur das: Darüber hinaus übernimmt der Versicherer auch die Kosten für die Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen. Im Versicherungsjargon wird diese Leistung als „Passiver Rechtsschutz“ bezeichnet – doch dazu mehr bei Frage 8.

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Frage: Sind auch meine eigenen Veröffentlichungen (Internetseite, Werbe-Flyer, Logo, etc.) versichert, oder nur Kundenprojekte?

Ralph Günther: Ja, das so genannte Veröffentlichungsrisiko auch für eigene Produkte und Dienstleistungen (z.B. Content auf der eigenen Webseite) ist versichert.

Dieser Punk wird sogar explizit in den Versicherungsbedingungen der Media-Haftpflicht light und Media-Haftpflicht XL unter dem Punkt I. 1.1. geregelt:

„Ansprüche wegen der Veröffentlichung von Inhalten für eigene Produkte oder Dienstleistungen.“

Frage: Und wie steht es um den Versicherungsschutz für Gestaltungen, die bereits seit Jahren veröffentlicht sind? Mein Logo, Internetseite und weitere Fotografien sind oder waren teilweise schon Jahre im Internet und in Drucksachen zu finden…

Ralph Günther: Auch Ihre Vorumsätze sind über die exali Media-Haftpflicht versichert, sofern der Schaden noch nicht eingetreten ist.

Unter Punkt III. 1.1. steht dazu in den Media-Haftpflicht light und XL Bedingungen:

„1.1 Versicherungsfall in der Haftpflichtversicherung sowie der Eigenschadenversicherung:
Versicherungsfall ist das Schadenereignis, das die Schädigung des Dritten oder des
Versicherungsnehmers durch einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden
unmittelbar herbeiführt. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung kommt es nicht an.“

Kurz gesagt: Der Versicherer folgt der so genannten „Schadenereignistheorie“, bei der es auf den Eintrittszeitpunkt des Schadens ankommt – und nicht darauf, wann der Schaden verursacht wurde. Tritt der Schaden während des Versicherungszeitraums ein, leistet die Media-Haftpflicht – auch, wenn Inhalte bereits vor Versicherungsbeginn veröffentlicht wurden.

Übrigens ist das nicht bei allen Berufshaftpflichtversicherungen so. Einige verwenden z.B. die „Verstoßtheorie“, bei der für Schäden aus Leistungen bzw. Veröffentlichungen vor Versicherungsbeginn keine Kosten übernommen werden oder schränken kurzerhand die prinzipielle Vorumsatzdeckung der Schadenereignistheorie wieder ein.

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Frage: Sind Urheberrechtsverletzungen, Markenverletzungen, etc., voll versichert?

Ralph Günther: Ja. Dazu steht in den Versicherungsbedingungen unter dem Punkt I, 1.1.:

„Versicherungsschutz besteht insbesondere für die Verletzung von

Der Versicherungsschutz der Media-Haftpflicht bei Rechtsverletzungen gilt übrigens unabhängig davon, ob Sie diese leicht- oder grob fahrlässig verursacht haben.

Auch das ist nicht selbstverständlich: Viele Anbieter gewährleisten bei grober Fahrlässigkeit keinen Versicherungsschutz – oder sie machen den Schutz von einer Prüfung (im Vorfeld) durch Anwälte abhängig. Mehr zu diesem Thema übrigens unter Frage 9.

Frage: Es besteht also auch Versicherungs-Schutz, wenn ich eigene Fotografien veröffentliche und es zu einer Rechtsverletzung kommt, die sich z.B. aus dem Persönlichkeitsrecht oder Ähnlichem ergibt?

Ralph Günther: Ja, denn auch für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten – wie in Frage 6 ausgeführt – besteht Versicherungsschutz in der Media-Haftpflicht.

Frage: Und sind auch Urheberrechtsverletzungen versichert, wenn sich beispielsweise eine zukünftige Abmahnung auf meine seit Jahren bestehende Internetseite oder bereits nicht mehr veröffentlichte Gestaltungen bezieht?

Ralph Günther: Hier verhält es sich so, wie bei den Erklärungen zur Schadenereignistheorie (Frage 4) beschrieben: Sofern der Schaden während des Versicherungszeitraums eintritt, ist dieser auch über die Media-Haftpflicht versichert.

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Frage: Ist in der Media-Haftpflicht eigentlich eine Rechtsschutzversicherung enthalten?

Ralph Günther: In der Media-Haftpflicht ist der so genannte Passive Rechtsschutz enthalten. D.h., der Versicherer übernimmt die Schadenskosten – und zudem die Kosten für Anwälte, Gutachter, Sachverständige und Gerichte im Rahmen der Schadenregulierung oder Schadenabwehr.

Diese Schadenabwehr impliziert natürlich auch, dass sich die Schadenspezialisten des Versicherers (mit dem entsprechenden Rechts-Know-how) mit der Gegenseite auseinandersetzen. Um zu Beispiel festzustellen, ob Sie für den Schaden haftbar gemacht werden können oder um eine Abmahnung gegen Sie abzuwehren.

Wichtiger Hinweis: Der Passive Rechtsschutz in den hat nichts mit der aktiven Durchsetzung eigener Ansprüche zu tun. Die Leistung gilt allein der Abwehr fremder Ansprüche – also für Abmahnungen, die Sie erhalten (nicht für Abmahnungen, die Sie aussprechen möchten).

Frage: Müssen von mir besondere Aufzeichnungspflichten oder Prüfungen vorgenommen werden, wenn ich Kundenprojekte oder eigene Veröffentlichungen realisiere?

Ralph Günther: Nein, bestimmte Aufzeichnungs-, Dokumentierungs- oder Prüfungspflichten gibt es bei unserer exali Media-Haftpflicht nicht.

Das ist keine Selbstverständlichkeit: Andere Anbieter bieten z.B. nur Versicherungsschutz für Rechtsverletzungen, wenn Sie eine vorherige Prüfung durch entsprechende Experten (z.B. Anwälte) nachweisen können.

In der Praxis ist das aber gar nicht so einfach durchsetzbar: In einigen Fällen steht der Kostenaufwand für eine aufwendige Markenrecherche in keinerlei Verhältnis zum Honorar.
In solch einem konkreten Fall ist dann übrigens haftungsrechtlich auch keine Markenrecherche geschuldet, wie das Kammergericht Berlin im Februar 2011 geurteilt hat.

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Frage: Bleiben Sie immer Ansprechpartner der Versicherung?

Ralph Günther: Ja, wir bleiben für den gesamten Versicherungszeitraum der Betreuer für Ihren Vertrag.

Wir unterstützen Sie persönlich, ein Callcenter gibt es bei uns nicht. Deshalb haben Sie bei uns immer mit einem unserer Vermögensschadenexperten zu tun.

Das ist einer der großen Vorteile unseres Onlineportals: Antrag und Policierung erfolgen durch unsere optimierten Prozesse vollautomatisch und minutenschnell. So können wir uns auf das wirklich Wichtige konzentrieren – die Gespräche mit unseren Kunden.

Als Experte und Makler aufzuklären, Fragen zu beantworten, bei Vertragsabschluss mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und Sie im Schadenfall individuell zu unterstützen, das ist unser Anspruch.

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© Flora Anna Grass – exali AG