Markenanmeldung und Markenrechtsverletzung: Tipps und Checkliste
Herr Plutte, was gibt es denn für Freelancer und Selbständige beim Thema Markenrecht zu beachten und wie können sie vorgehen, um den eigenen Firmennamen oder die eigene Marke schützen zu lassen?
Gewerbetreibende und Freiberufler kommen nicht umhin, sich zumindest im Ansatz mit dem Kennzeichenrecht zu beschäftigten, wenn sie teuren Abmahnungen aus dem Weg gehen wollen.
Zunächst die gute Nachricht: Durch Aufnahme der eigenen Geschäftstätigkeit am Markt entsteht kostenlos und ohne besondere Registrierung ein Recht am verwendeten Unternehmenskennzeichen. Eine unter der Firma „Maier Werbeagentur GmbH“ tätige Werbeagentur würde beispielsweise automatisch über ein Recht an dem Begriff „Maier“ für den Bereich „Dienstleistungen einer Werbeagentur“ verfügen. Das Problem liegt allerdings darin, dass dieses Recht nur solange besteht, wie das Unternehmen tatsächlich im jeweiligen Bereich tätig ist. Um Zweifel über die Reichweite und den Bestand des Rechts zu vermeiden, sollte man den eigenen Firmennamen daher nach Möglichkeit als Marke absichern. Das ist kein Muss, aber zu empfehlen. Je nachdem, ob man innerdeutsch oder grenzüberschreitend tätig ist (oder sein will), wäre eine deutsche, europäische oder internationale Marke anzumelden.
Will man dagegen keinen Firmennamen, sondern die Herkunft seiner Waren oder Dienstleistungen kennzeichnen, führt an der Registrierung einer Marke kein Weg vorbei. Die Registrierung hat zum Ziel, die Marke für bestimmte Produkte oder Produktbereiche alleine benutzen und Dritten die Nutzung untersagen zu dürfen. Sie soll also ein Monopol schaffen. Es ist zwar erlaubt, Produkte auch ohne Anmeldung einer Marke zu vertreiben. Hier Geld zu sparen kann sich aber rächen. Falls Dritte die gewählte Bezeichnung später als Marke anmelden, kann man genötigt sein, die mit viel Aufwand bekannt gemachte Marke nach Jahren aufzugeben. Einen Vorbenutzungsschutz gibt es im Markenrecht nämlich nicht. Der Marketing- und Finanzschaden liegt hier auf Hand. Damit ist auch klar, warum man seine Waren und Dienstleistungen mit einer Marke absichern sollte: Damit es kein anderer tut.
Ebenso wie vor Verwendung eines Firmennamens sollte auch bei einer Marke recherchiert werden, ob Dritte über bessere Rechte in Form von älteren, verwechslungsgefährdeten Marken oder Firmennamen verfügen. Bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr werden drei Faktoren miteinander abgeglichen, nämlich Identität bzw. Ähnlichkeit von
- Zeichen (Marke, Firmenkennzeichen)
- Produkt (Waren, Dienstleistungen) sowie
- Kennzeichnungskraft des Zeichens.
Bei „Doppelidentität“ geht das Gesetz von einer Rechtsverletzung aus. Ansonsten stehen die Kriterien miteinander in Wechselwirkung. Sehr schwierig ist die Prüfung der Verwechslungsgefahr immer dann, wenn ähnliche Zeichen und ähnliche Produkte miteinander zu vergleichen sind. Ein besonders ähnliches Zeichen kann z.B. eine geringe Produktähnlichkeit ausgleichen.
Schon vorhandene identische Markennamen müssen übrigens nicht zwangsläufig das Aus für die eigene Geschäftsidee unter gleicher Bezeichnung bedeuten. Markenschutz erfolgt nämlich nur für bestimmte Waren und Dienstleistungen. Wer die finanziellen Mittel einer Markenanmeldung nicht aufbringen will oder kann, sollte vor Benutzung eines Firmennamens zumindest prüfen (lassen), ob Dritte die identische oder eine ähnliche Firmenbezeichnung bereits für identische oder ähnliche Produkte verwenden, um die Gefahr rechtlicher Auseinandersetzungen zu reduzieren.
Was gehört denn alles zu einer rechtlich wasserdichten Markenrecherche?
Vor der Gründung einer Firma oder der Einführung einer Ware oder Dienstleistung unter neuem Namen oder Logo sollte vorab immer eine Recherche zu bereits bestehenden älteren Rechten Dritter erfolgen. Minimum ist die Durchführung einer Identitätsrecherche, also die Suche nach identischen Marken bzw. Firmen für identische Waren und Dienstleistungen. Vorsicht: Googeln genügt bei Weitem nicht. Geprüft werden sollten zumindest auch die Register des deutschen, europäischen und internationalen Markenamts sowie das elektronische Handelsregister.
Eine Identitätsrecherche hat allerdings einen Haken: Sie umfasst keine ähnlichen Treffer, die genauso verletzungsrelevant sind. Teuer aber empfehlenswert ist daher die Durchführung einer Ähnlichkeitsrecherche. Da die markenrechtliche Lage von den meisten Anmeldern nicht mit der nötigen rechtlichen Gewissheit abgeschätzt werden kann, sollte die Beauftragung einer externen Ähnlichkeitsrecherche erwogen werden.
Mehr Infos zur Markenrecherche gibt es im Interview mit Rob Davey von CompuMark.
Warum sind Markenrechtsverletzungen eigentlich immer gleich so teuer?
Maßgeblich für die Höhe des Streitwerts ist im Markenrecht die Gefährlichkeit der Verletzung und der Wert der verletzten Marke. Selbst bei einer unbekannten Marke wird der Gegenstandswert einer Markenstreitigkeit kaum einmal unter 30.000 Euro liegen. Auch Streitwerte von 50 bis 100.000 Euro sind keine Seltenheit.
Bleibt es im günstigsten Fall bei einem Gegenstandswert von 30.000 Euro berechnet der gegnerische Anwalt für seine Abmahnung rund 1.100 Euro netto. Wer zur Verteidigung einen eigenen Anwalt beauftragen möchte, muss diesen ebenfalls bezahlen – und geht der Fall zu Gericht, beläuft sich das Kostenrisiko in erster Instanz auf über 5.000 Euro.
Ergibt sich im Verfahren die Verletzung der fremden Marke und wurde vor Anmeldung der eigenen Marke keine fachkundige Ähnlichkeitsrecherche durchgeführt, macht man sich nach der Rechtsprechung sogar schadenersatzpflichtig.
Haben Sie Tipps, wie und wo man selbst recherchieren kann, sozusagen als Einsteigerrecherche?
Googeln schadet nie, das Register des Deutschen Patent- und Markenamts sollte ebenfalls eingesehen werden. Über die intuitiv verständliche Einsteigerrecherche des DPMA lässt sich kostenfrei recherchieren, ob bereits gleichnamige Marken mit Wirkung für Deutschland registriert sind. Das System fragt automatisch auch die Datenbanken des europäischen Markenamts EUIPO sowie der internationalen Markenbehörde WIPO ab.
Prüfen sollte man immer auch das elektronische Handelsregister. Eine Domainrecherche rundet den ersten Überblick ab. Je nach Ergebnis der Recherche können im Einzelfall tiefergehende Nachforschungen nötig sein.
Was Anmelder beachten müssen: Meine Tipps eignen sich als Einstieg und Grundlage einer Identitätsrecherche. Sie ersetzen aber weder eine Ähnlichkeitsrecherche noch eine fachkundige anwaltliche Prüfung.
Unser Experte Niklas Plutte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Er bietet verschiedene Services zur Markenanmeldung für Deutschland oder Europa an und klärt auf seiner Webseite über die Tücken des Markenrechts auf.
Markenrechtsverletzung vermeiden: Überblick
Immer wieder gibt es Berichte über Markenrechtsstreitigkeiten, die oftmals auch kleine Unternehmen betreffen, die von Großkonzernen abgemahnt oder verklagt werden. Einige können Sie hier nachlesen:
- Prost Mahlzeit: Ein feuchtfröhlicher Markenstreit ums Münchner Hofbräuhaus!
- Markenstreit: Microsoft droht Windows-Bloggern mit Unterlassungsklage
- Kampf um Magenta: eine Farbe, die Telekom und das Markenrecht
- Zankapfel: Wie Apple gegen Markenrechtsverletzungen vorgeht
Da Markenrechtsverletzungen sehr teuer werden können, ist es am besten, erst gar keine zu begehen. Was Sie dazu wissen müssen, haben wir hier zusammengefasst:
Bei Markenrechtsverletzung absichern: Mit einer Berufshaftpflicht von exali.de
Damit langwierige Markenrechtsstreitigkeiten Sie nicht die Existenz kosten: Sichern Sie sich mit einer Berufshaftpflicht über exali.de ab. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten (zum Beispiel wegen einer Markenrechtsverletzung), prüft der Versicherer immer erst auf eigene Kosten, ob diese berechtigt ist. Unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt und berechtigte Forderungen inklusive Schadenersatz bezahlt.
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