Lego vs. Held der Steine: Warum Lego mit Markenrechtsstreitigkeiten die treuesten Fans vergrault

Wissen Sie, was Klemmbausteine sind? Nein? Dann sind Sie nicht allein. Mit dem Begriff kann wohl kaum jemand etwas anfangen. Ganz anders sieht es da mit Legosteinen aus. Und genau hier liegt das Dilemma und einer der Gründe, warum der Lego-Konzern derzeit wieder mit aller Härte gegen Händler:innen, YouTuber:innen und sogar treue Fans vorgeht. Warum das immer mehr zum PR-Desaster wird, Lego aber gar nichts anderes übrig bleibt…

Lego-Markenstreit geht in eine neue Runde

Der Kampf um die Steine ist kein neuer: Seit Jahren geht Lego bereits gegen YouTuber Thomas Panke, den „Held der Steine“, vor. 2019 musste er bereits sein Logo ändern, da dieses einem Legostein zu ähnlich sah. Bis dahin war Panke ein ausgemachter Lego-Fan und sprach auf YouTube ausschließlich über Produkte von Lego, ebenso verkaufte er in seinem Spielwarenladen in Frankfurt nur Legosteine. Doch damit war es dann vorbei: Mit dem harschen Vorgehen des Konzerns war der Lego-Fan alles andere als einverstanden. Seitdem verkauft er auch Bausteine anderer Hersteller, berichtet über diese auf seinem Kanal und lässt neuerdings auch kein gutes Haar mehr an Qualität und Preis der Lego-Produkte.

Nicht jeder Klemmbaustein ist ein Legostein…

Nun geht der Streit weiter: Der „Held der Steine“ erhielt erneut eine Abmahnung von Lego. Dieses Mal geht es um die Bezeichnung „Legosteine“. Diese habe Panke nämlich auf seinem Kanal für die Klemmbausteine anderer Hersteller verwendet. Daher fordert Lego nun die Löschung aller entsprechenden Videos. Und schneidet sich damit ins eigene Fleisch: Panke hat auf YouTube 639.000 Abonnenten, seine Videos werden teilweise über 3 Millionen Mal aufgerufen – und seine Fans sind alles andere als begeistert von Legos Feldzug. Außerdem trägt der ehemalige Fan den Streit nun genüsslich bei YouTube aus, zerreißt die Lego-Produkte förmlich, zeigt Alternativen auf und zitiert aus den Abmahnschreiben des Konzerns. Dass das alles andere als gute PR für Lego ist, dürfte klar sein.

Lego versteht beim Thema Markenrecht keinen Spaß

Hinzu kommt, dass der „Held der Steine“ nicht der einzige ist, der Post von Lego bekam. Auch ein Ladenbesitzer aus Paderborn erhielt Abmahnungen von Lego, weil er angeblich Figuren verkauft habe, die mit Lego-Figuren verwechselt werden könnten. Die Firma BlueBrixx, ein deutsches Konkurrenzunternehmen von Lego, wird nach Angaben von Firmenchef Klaus Kiunke mit Anwaltsschreiben „regelrecht bombardiert“. Neulich standen sogar zwei Gerichtsvollzieher vor der Tür, die Boxen mit von Lego beanstandeten Figuren beschlagnahmten, so Kiunke gegenüber dem Tagesspiegel.

Lego hat Angst um seine Marke 

Es stellt sich die Frage: Warum macht Lego das? Könnte das Unternehmen nicht zumindest bei Fan-Accounts ein Auge zudrücken. Dann würde es in jedem Fall sympathischer wirken als Shitstorms und Negativ-PR zu kassieren. Die Antwort auf die Frage ist ganz einfach: Lego ist rechtlich dazu verpflichtet, seine Marke zu verteidigen. Denn, wer seine Marke nicht aktiv schützt, kann sie verlieren. Und da sind wir wieder bei den Klemmbausteinen. Denn Lego hat Angst, dass seine Marke verwässert, keine Unterscheidungskraft mehr hat und letztendlich den Markenschutz verliert – so wie es den Marken Tempo und Tesa bereits erging. Diese sind als Gattungsbezeichnung so in den Sprachgebrauch übergegangen, dass sie ihren Markenschutz verloren haben. Genau aus diesem Grund bestand auch Google darauf, dass das Wort „googeln“ aus dem Duden verschwindet und nicht mehr als Bezeichnung für die Suchmaschinensuche gelistet wird. Genauso verhält es sich mit dem Begriff „Lego“, der im Sprachgebrauch als Bezeichnung für Klemmbausteine verwendet wird.

Beschreibende Verwendung ist keine Markenrechtsverletzung

Inwieweit Lego mit seiner Strategie erfolgreich sein wird, bleibt abzuwarten. Denn abgesehen davon, dass das Unternehmen seine Marke schützen muss und gegen Markenrechtsverletzungen vorgehen darf, ist strittig, ob der Name „Lego“ zum Beispiel in den „Held der Steine“ Videos nur rein beschreibend verwendet wird – und das wäre wiederum erlaubt. Das heißt, wenn Panke den Begriff Lego benutzt, um den Begriff „Klemmbaustein“ zu umgehen und damit Produkte anderer Firmen zu beschreiben, wäre dies rechtlich zulässig. Ob dies im konkreten Fall so ist, müssten wie immer im Streitfall die Gerichte entscheiden. Hierbei kommen auch die Regelungen zu vergleichender Werbung ins Spiel. Denn diese ist mittlerweile grundsätzlich erlaubt und nur in Ausnahmefällen verboten.

Egal, was am Ende bei den Streitigkeiten herauskommt: Für Lego ist es jetzt schon ein PR-Desaster. Aufgebrachte (ehemalige) Fans, die jetzt Konkurrenzprodukte anpreisen und kein gutes Haar mehr an Lego lassen, sind weder verkaufs- noch image-fördernd. Der Fall zeigt, dass Unternehmen in solchen Fällen Fingerspitzengefühl beweisen müssen: Zum einen müssen sie ihre Marke verteidigen, zum anderen sollten sie aber nicht sofort eine Abmahnlawine lostreten. Sich gesprächsbereit zeigen, Kooperationsmöglichkeiten ausloten und die Reichweite der Fans nutzen wäre hier auf jeden Fall der bessere Weg gewesen…

Übrigens ist Lego nicht der einzige Konzern, der Fans gegen sich aufgebracht hat. Auch Microsoft ist bereits gegen Blogger vorgegangen und vor einigen Jahren sorgte der Fall ikeahackers für Aufsehen.

Aufgepasst bei Inhalten mit fremden Marken

Für Blogger:innen, YouTuber:innen, Instagrammer:innen und Co zeigen solche Fälle auf jeden Fall: Beim Markenrecht ist Vorsicht geboten. Unternehmen gehen hart gegen Verletzungen vor, weil sie in der Regel nicht anders können und ihre Marke verlieren können, wenn sie zu viele Augen zudrücken. Wenn Sie Webseiten oder Blogs betreiben, die fremde Markennamen enthalten oder verwenden, lassen Sie dies in jedem Fall von spezialisierten Anwälten und Anwältinnen überprüfen. Das Gleiche gilt für die Domain-Registrierung, für Logos oder Werbung. Es ist immer besser, wenn Sie einmal den Komplettcheck machen, als wenn Sie später – wenn Ihre Seite oder Ihr Kanal schon erfolgreich sind – Inhalte löschen müssen und mit teuren Klagen von Großkonzernen überzogen werden.

Hier finden Sie Tipps von einem Fachanwalt rund um das Markenrecht: Markenanmeldung und Markenrechtsverletzung: Tipps und Checkliste.

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