Wettbewerber oder nicht? Co-Existenz von Markenrechten
Rechte müssen verteidigt werden. Das gilt auch – und ganz besonders – wenn es um Namen geht. Schließlich hat sich der Inhaber den rechtlichen Schutz hart erarbeitet und soll von den Vorteilen profitieren können. Doch nicht alle Produkte, die den gleichen Namen tragen, stehen zwingend im Wettbewerb zueinander und können gut nebeneinander existieren. So geschehen im Fall „Kraftwerk“…
Auf unserer InfoBase schauen wir uns heute an, warum die Band Kraftwerk vor dem LG Hamburg mit ihrer Klage gegen einen Brennstoffzellen-Hersteller scheiterte und in welchen Fällen die Rechte an gleichen Namen friedlich nebeneinander existieren können.
So spielt die Musik im Markenrecht
Woran denken Sie, wenn Sie das Wort „Kraftwerk“ hören? Manch ein Musikfan mag dabei an die deutsche Elektropop-Band denken, aber in erster Linie wird damit wohl eine irgendwie geartete Anlage assoziiert, mit deren Hilfe aus einem Energieträger Strom gewonnen wird. Gegen ein solches Kraftwerk in Miniaturformat wollten die Musiker der gleichnamigen Gruppe rechtlich vorgehen – und scheiterten vor dem Landgericht Hamburg.
Die kleine Brennstoffzelle im Hosentaschenformat, die Auslöser des Streits war, wird mit Feuerzeuggas betrieben und von der eZelleron Inc. vertrieben. Den Namen Kraftwerk hatte das Unternehmen in Absprache mit Anwälten aus Deutschland und Amerika gewählt.
Das Mini-Kraftwerk für die Hosentasche, das Streit um Namensrechte auslöste. ©Press kit Kraftwerk Images
Die Klage der gleichnamigen Band konnte bei eZelleron niemand so recht nachvollziehen, schließlich stehe man nicht in Konkurrenz zueinander. „Der Name unseres revolutionären Ladegerätes ist im Grunde genommen eine erklärende Bezeichnung“, kommentierte der Erfinder Dr. Sascha Kühn. Mit Musik, Kleidung und CDs – wofür die Musikgruppe die Namensrechte besitzt – hat die Brennstoffzellen-Akku-Kombination nichts zu tun.
So sah das auch das Landgericht Hamburg, vor dem Kraftwerk geklagt hatten. Der Antrag auf eine einstweilige Verfügung wegen eines Verstoßes gegen die Namensrechte der Band wurde abgelehnt. Eine Verwechslungsgefahr zwischen den Produkten bestehe nicht.
Den richtigen Namen finden
Namen- und Markenrechte kommen Unternehmern im täglichen Business immer mal wieder in die Quere. Schließlich braucht jedes Produkt einen Namen und es ist gar nicht so einfach, sich ständig neue Namen auszudenken. Überschneidungen können gar nicht ausgeschlossen werden.
Dennoch ist es wichtig, sich vor der Namenswahl genau darüber zu informieren, wer bereits welche Rechte an der gewählten Bezeichnung besitzt. Ist sie für die gleiche Produktklasse, in die auch das eigene Produkt einzuordnen ist, bereits vergeben, so muss die Suche von vorne losgehen. Denn ein Verstoß gegen bestehende Namens- (und auch Marken-)Rechte kann richtig teuer werden, wenn der Rechteinhaber rechtliche Geschütze auffährt. Andernfalls können gleichnamige Produkte, die jedoch einen völlig unterschiedlichen Nutzen haben und damit verschiedenen Klassen angehören, genauso gut friedlich nebeneinander existieren.
Übrigens: Ein geniales Tool zur Namensfindung bietet das Team von Namestorm an: Der NameRobot verhilft Gründern, schnell und unkompliziert zu vielfältigen und kreativen Namensideen. Mit dem Erfinder des Tools haben wir vor einiger Zeit einmal ein Interview geführt, das hier nachgelesen werden kann.
Rechtsverletzungen umfassend abgesichert
Verstöße gegen Marken- und Namensrechte zu vermeiden, ist ob der schieren Vielfalt an Produkten fast unmöglich. Deshalb gehört die Absicherung solcher Schäden, die in die Kategorie „Vermögensschäden“ fallen, bei den Berufshaftpflichtversicherungen über exali.de zum Basispaket.
Neben den Verstößen gegen Namens- und Markenrechte sind außerdem Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit
- Urheberrechten,
- Lizenzrechten,
- Persönlichkeitsrechten,
- Wettbewerbsrechten,
- und Datenschutzgesetzen
versichert.
Weiterführende Informationen:
- Wenn ein Dorf das Recht am eigenen Namen verliert – Expertentipps zum Markenrecht
- Den richtigen Unternehmensnamen finden und schützen
© Nele Totzke – exali AG