Geschäftsführer und die persönliche Haftung bei Rechtsverletzungen - Experteninterview mit Rolf Albrecht
„Als Geschäftsführer einer Gesellschaft mit begrenzter Haftung kann ich nicht persönlich zur Kasse gebeten werden“ – ein Irrtum, der unter vielen Freiberuflern und Selbständigen immer noch weit verbreitet ist. Und so ist und bleibt die persönliche Haftung von Geschäftsführern ein weit unterschätztes Risiko. Denn nicht nur bei eigenen fehlerhaften Handlungen und daraus resultierenden Schadenersatzforderungen kann es an das eigene Privatvermögen gehen – sondern auch durch Handlungen von Mitarbeitern.
Warum das Schutzschild der GmbH nur wenig hilft – vor allem im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen – und wie die persönliche Haftung durch vertragliche Regelungen zumindest minimiert werden kann, zu diesem Thema haben wir Rolf Albrecht von der Anwaltskanzlei volke2.0 befragt.
Im Interview nimmt der Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Informationstechnologierecht (IT-Recht) die Haftungsrisiken von Geschäftsführern unter die Lupe – mit praxisnahen Beispielen.
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Weiterführende Informationen zum Thema:
- Management auf Zeit: Begriffserklärungen, vertragliche Abgrenzungen & Haftungsrisiken von Interim Managern, Teil 1
- So können sich Interim Manager vor der Haftung mit dem Privatvermögen schützen, Teil 2
- Beratung ohne Erfolg: Unternehmen soll mit 70.000 Euro haften – Consulting Versicherung schützt
- Informationen zur exali.de D&O Versicherung für Interim Manager
© Nele Totzke – exali AG