Externe Datenschutzbeauftragte und die DSGVO: das Wichtigste zur Haftung!
Unter externen Datenschutzbeauftragten gibt es momentan viele Ängste und Unsicherheiten. Grund dafür ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und die Bußgelder in Millionenhöhe, die bei Verstößen auf Unternehmen zukommen können. Datenschutzexperten befürchten, dass sie solche Bußgelder, die ihren Kunden auferlegt werden, trotz Versicherung selbst bezahlen müssen. Denn Bußgelder sind im Allgemeinen nicht versicherbar. Wir erklären, was in Sachen Haftung mit der DSGVO auf externe Datenschutzbeauftragte zukommt.
DSGVO und Versicherungsschutz: Alles beim Alten!
Seit die DSGVO immer häufiger in den Medien thematisiert wird, laufen bei uns die Telefone heiß. Dabei sind auch viele Anrufe von externen Datenschutzbeauftragten, die sich sorgen um ihren Versicherungsschutz machen, wenn die neue Verordnung ab dem 25. Mai 2018 gilt. Hier können wir Entwarnung geben! Denn ob ein neues Gesetz oder eine neue Verordnung kommt, ändert nichts daran, ob jemand im Schadenfall haften muss und ob er versichert ist.
Externe Datenschutzbeauftragte: Sind Bußgelder versichert?
Außerdem befürchten externe Datenschutzbeauftragte, dass sie Bußgelder, die ihren Kunden wegen Verstößen gegen die DSGVO auferlegt werden, aus eigener Tasche zahlen müssen, wenn der Kunde sie beispielsweise wegen Beratungsfehlern dafür verantwortlich macht. Denn – wie allgemein bekannt ist – dürfen Bußgelder in der Regel nicht versichert werden.
Hier liegt jedoch ein Missverständnis vor. Denn wenn ein externer Datenschutzbeauftragter ein Unternehmen falsch berät und dieses deshalb ein Bußgeld zahlen muss, ist dies ein Schaden beim Unternehmen, den der Datenschutzexperte verursacht hat. Das Unternehmen wird dann den Datenschutzbeauftragten in Regress nehmen und das Bußgeld von ihm in Form von Schadenersatz zurückverlangen.
Dabei handelt es sich um einen zivilrechtlichen Anspruch des Kunden gegen den Datenschutzexperten. Und für diesen Fall ist ein externer Datenschutzbeauftragter, wenn er eine Berufshaftpflichtversicherung über exali.de abgeschlossen hat, selbstverständlich versichert. Und das über den automatisierten Online-Antrag bis zu einer Summe von 2 Millionen Euro. Individuell können auch höhere Summen vereinbart werden. In solch einem Fall würde die Versicherung den Schadenersatz übernehmen und auch die Kosten tragen, die der Kunde hatte, um das Bußgeld abzuwehren.
Vertragsinhalte genau festhalten
Wenn die DSGVO kommt, wird das Risiko für externe Datenschutzbeauftragte steigen, dass ihre Kunden sie für Verstöße verantwortlich machen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass Datenschutzverantwortliche vertraglich genau festhalten, was sie ihren Kunden zur Umsetzung empfohlen haben und auf was sie sie datenschutzrechtlich hingewiesen haben. Denn nur so können sie im Ernstfall nachweisen, dass sie keine Schuld tragen, wenn der Kunde nicht entsprechend handelt und dann versucht, dem Experten den „schwarzen Peter“ zuzuschieben.
Externe Datenschutzbeauftragte: Vertragsstrafen sind versichert
Neben den Regressansprüchen wegen Beratungsfehlern gibt es die vertragliche Haftung, die externe Datenschutzexperten treffen kann. Diese begründet sich aus dem Vertrag zwischen Kunde und Datenschutzverantwortlichem, wenn dieser gegen vertragliche Vereinbarungen – zum Beispiel gegen Geheimhaltungspflichten – verstößt und dem Kunden dadurch ein Schaden entsteht. Auch Vertragsstrafen sind bei exali.de bis zu einer Höhe von 100.000 Euro versichert.
Die beste Absicherung für Datenschutzexperten
Externe Datenschutzbeauftragte, die eine Berufshaftpflichtversicherung über exali.de abgeschlossen haben, können beruhigt sein: Sie haben ihr Business bestmöglich abgesichert. Da mit der DSGVO auf Unternehmen hohe Bußgelder zukommen, wird auch vermehrt versucht werden, die Verantwortung für eventuelle Verstöße auf die externen Datenschutzberater abzuwälzen. Eine gute Absicherung ist daher wichtiger denn je.
Die Consulting-Haftpflicht für Externe Datenschutzbeauftragte über exali.de übernimmt im Fall der Fälle nicht nur eine Schadenersatzforderung sondern hilft auch dabei, zu klären, ob die Forderung berechtigt ist. Außerdem können Sie Ihren persönlichen Berater jederzeit persönlich erreichen – ohne Callcenter und Warteschleifen.
Extra-Tipp: Interne Datenschutzbeauftragte haben eine Sonderstellung in Unternehmen und können – wie Geschäftsführer oder Vorstände – persönlich haftbar gemacht werden. Auch für diese Berufsgruppe haben wir die passende Berufshaftpflichtversicherung: Die Persönliche D&O-Versicherung über exali.de.