Neue Regeln für Einwegkunststoffprodukte

Um der Wegwerfkultur Deutschlands und Europas entgegenzuwirken, gilt bereits seit dem 03. Juli 2021 die Einwegkunststoffverbotsverordnung – kurz EWKVerbotsV. Verabschiedet wurde die Verordnung im Juni 2019 und soll nun ausgeführt werden. Produkte aus Einwegkunstoffen dürfen demnach nicht mehr in den Verkaufsverkehr gebracht werden. Um aber eine unnötige Verschwendung zu vermeiden, dürfen Lagerbestände noch abverkauft werden. Was jetzt gilt, welche Produkte genau betroffen sind und was vor allem Händler:innen und Importeure solcher zu beachten haben, ist in diesem Artikel für Sie zusammengefasst.

Warum ist so eine Verordnung nötig?

Es handelt sich hierbei um eine Gegenmaßnahme der EU, die dem Umweltschutz zu Gute kommt. Achtlos weggeworfene Einwegkunststoffprodukte sammeln sich oft in Parks, an Stränden und in Gewässern und verhindern so die Erholung der Natur, gefährden Lebensräume in Meeren und rückführend auch die menschliche Gesundheit. Es ist inzwischen allgemein bekannt, dass in Meereslebewesen Mikroplastik gefunden wird, das auf diesem Weg auch wieder in unsere Nahrung gelangt. Die Einwegkunststoffverbotsverordnung dient also dem Schutz der Meere und wirkt der weltweiten Verschmutzung entgegen.

Deutschlands Wegwerfbilanz in Zahlen

Das Ausmaß des Verbrauchs von Einwegprodukten ist enorm. 2017 ergab sich eine Abfall-Bilanz von mehr als 346.000 Tonnen an Einweggeschirr und To-go-Verpackungen in Deutschland. Weiterhin landen stündlich allein etwa 320.000 Einwegbecher für Heißgetränke im Abfall und häufig werden diese nicht ordentlich entsorgt. Was dann passiert ist klar, wird aber gerne verdrängt: Der Abfall landet im Meer. Zwischen 80 und 85 Prozent der Meeresverschmutzung besteht aus Einwegkunststoffprodukten, selbst die Ost- und Nordsee bilden keine Ausnahme.

Zwischen 2015 und 2017 wurde mit 6,15 Millionen Tonnen ein Höchststand an Kunststoffabfällen gemessen. Ein Großteil davon besteht aus Kunststoff für Einwegplastikflaschen. Dagegen können Mehrwegflaschen bis zu 50 Mal verwendet werden, allein ein Kasten mit zwölf Mehrwegflaschen würde in etwa 450 Einwegplastikflaschen ersetzen.

Welche Arten von Plastik werden verboten?

Grundsätzlich gilt das Verbot für jede Art von Kunststoff, es gibt jedoch Ausnahmen, die mit Kennzeichnung weiterhin verkauft werden dürfen. Vor allem Artikel zu medizinischen Zwecken fallen darunter. Zu den verbotenen Kunststoffen gehören:

Einwegkunststoffe und expandiertes Polystyrol

Als Einwegkunststoffprodukt gelten alle Artikel, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen und nur für einen kurzen Zeitraum genutzt werden. Dazu zählen Einwegbesteck und -geschirr aus Plastik, Trinkhalme und Rührstäbchen, Wattestäbchen, Luftballonstäbe, sowie To-go-Getränkebecher und Fast-Food-Verpackungen mit oder ohne Deckel.

Ebenfalls darunter fallen biologisch abbaubare und biobasierte Kunststoffe, sofern nur ein kleiner Teil aus Plastik besteht oder damit überzogen ist, beispielsweise Einwegteller aus Pappe, die einen Kunststoffüberzug haben. Es gibt momentan noch keine allgemein anerkannten Standards, mit denen nachgewiesen werden könnte, dass ein Kunststoffartikel ohne Schädigung der Umwelt und innerhalb kurzer Zeit vollständig biologisch abbaubar ist, daher zählen abbaubare Kunststoffe nicht zu den Ausnahmen des Verbots.

Auch Produkte aus expandiertem Polystyrol, allgemein bekannt als Styropor, fallen unter die Einwegkunststoffverbotsverordnung. Also auch To-go-Getränkebecher, Fast-Food-Verpackungen und Wegwerfbehälter für Speisen, die daraus gefertigt wurden.

Oxo-abbaubare Kunststoffe

Eine Besonderheit der oxo-abbaubaren Kunststoffe sind die beigefügten, sogenannten, Oxo-Additive. Diese Chemikalien sorgen dafür, dass ein Kunststoff unter bestimmten Bedingungen wie UV-Einstrahlung, Hitze oder Feuchtigkeit zerfällt. Das Problem dabei ist, dass der Kunststoff dadurch nicht in seine Ausgangsmaterialien aufgespalten wird, sondern in kleine Fragmente, sprich Mikroplastik.

Dieser Vorgang behindert auch das Recycling-Verfahren, da die Qualität des Rezyklats, so wird recycelter Kunststoff genannt, sich durch die zerfallenen Fragmente verringert. Hier gilt ebenfalls: Solange keine komplette biologische Abbaubarkeit nachgewiesen werden kann, sind oxo-abbaubare Kunststoffe verboten.

Was darf weiterhin gekennzeichnet verkauft werden?

In einigen Bereichen des alltäglichen Lebens ist ein gänzlicher Verzicht auf Einwegkunststoffprodukte trotz eines rasch wachsenden Angebots an Alternativen einfach nicht möglich. Zum Beispiel dürfen Wattestäbchen für medizinische Zwecke auch nach dem 03. Juli noch in den Verkaufsverkehr gebracht werden. Definiert sind die Ausnahmen des Verbots in der Einwegkunststoff-kennzeichnungsverordnung, genannt EWKKennzV.

Darunter finden sich auch die Produkte, deren Vertrieb weiterhin erlaubt ist, die aber gekennzeichnet werden müssen. Ab dem 04. Juli 2021 soll die Kennzeichnung aufgedruckt sein, alles was davor schon produziert war, muss einen Aufkleber erhalten. Zu diesen Einwegkunststoffprodukten gehören Hygieneartikel (Tampons und Binden, Tamponapplikatoren sowie Feuchttücher für Körper- und Haushaltspflege), Filter zur Verwendung mit Tabakprodukten sowie Tabakprodukte mit bereits inkludierten Filtern und Getränkeverpackungen, Tüten und Folienverpackungen mit Lebensmittelinhalt, die aus Einwegkunststoffen bestehen.

Welches Produkt nun wie gekennzeichnet werden muss, steht in der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2151. Außerdem droht ein Bußgeld in Höhe von 100.000 Euro, falls Produkte nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet werden.

Aufgepasst:

Zeitgleich wurde auch ein neues Verpackungsgesetz gültig gemacht, genannt VerpackG2. Das Gesetzt geht Hand in Hand mit der EWKVerbotsV, das heißt, dieses Gesetz soll zur Reduzierung von Einwegkunststoffverpackungen beitragen. Gerade für Onlinehändler:innen bedeutet das einige Neuerungen, wie die Registrierung im Verpackungsregister LUCID und die Ermöglichung von Mehrwegverpackungen.

Wie wird es weitergehen?

Damit der Umweltschutz weiter vorangetrieben wird, hat die EU weitere Schritte zur Reduzierung, beziehungsweise zur Vermeidung von Einwegkunststoffprodukten und zum Schutz der Umwelt verabschiedet. Diese werden in Etappen eingeführt.

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