Ein Entwickler in Nöten: Datenbank komplett gelöscht!
Wenn gleich am ersten Tag alles schief läuft
So sieht der perfekte Start in den neuen Job definitiv nicht aus: Der junge Entwickler hat seinen ersten Job nach seinem Uni-Abschluss ergattert und ist bedacht, alles richtig zu machen und so wenig unnötige Fragen wie möglich zu stellen. Hätte er einmal mehr gefragt, hätte er die Misere verhindern können…
Was ist passiert? Der Mitarbeiter bekam an seinem ersten Tag eine Anleitung, wie er seine lokale Entwicklungsumgebung einrichten soll. Dazu gehörte auch das Erstellen einer eigenen Datenbank-Kopie, in die er künftig seine Testdaten eintragen soll. Doch der Berufsneuling verirrte sich im Dokumenten-Dschungel des Laufwerks. Die Folge: Statt eine Datenbank zu kopieren, nutzte er die Datenbank der Produktions-Abteilung, um dort seine Testdaten einzutragen.
Daten weg – Kündigung da
Im Klartext: Der Entwickler überspeicherte die Daten der Produktionsabteilung mit seinen eigenen. Die dort hinterlegten Daten verschwanden in den ewigen Jagdgründen. Als alle Wiederherstellungsversuche erfolglos blieben und das ganze Entwicklerteam an der Datenrekonstruktion scheiterte, war klar, dass dieser Fauxpas kein gutes Ende für den Neu-Entwickler nehmen wird.
Tatsächlich waren am Tagesende nicht nur alle Datensätze der Produktionsabteilung verschwunden, sondern auch der neue Mitarbeiter. Diesem wurde vom technischen Direktor gekündigt – inklusive Ankündigung eines rechtlichen Nachspiels.
Better, Best, Backup!
In diesem Fall ist die Schusseligkeit des ITlers nicht alleine Schuld an dem Desaster. Denn Backups und eine sichere IT-Infrastruktur sollten in jedem Unternehmen ein fester Bestandteil der Technik sein. Außerdem ist der ITler als Angestellter der Firma, anders als ein Freelancer, haftungsprivilegiert und muss damit in aller Regel nicht für berufliche Fehler finanziell gerade stehen.
Als Freiberufler oder IT-Dienstleister sieht die Haftungssituation allerdings nicht so rosig aus, für sie kann ein solcher Fehler zu hohen Schadenersatzforderungen führen. Mit der IT-Haftpflicht über exali.de sind Sie bei Schadenersatzforderungen Dritter abgesichert. Zudem übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung die Kosten für die Klärung der Haftungsfrage und des Haftungsumfangs.
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© Vanessa Materla – exali AG