Rote Karte: Kein einziger Webshop der Bundesliga-Vereine ist rechtskonform

Rote Karte für die Bundesliga wegen „Foulspiels“ im eCommerce: Nach einer aktuellen Studie von HÄRTING Rechtsanwälte und des Informationsdienstes Sponsors schafft es kein einziger Fußball-Club der ersten und zweien Bundesliga, einen rechtskonformen Fanshop auf die Beine zu stellen. Fehlerhafte Datenschutzerklärungen, Widerrufsformulare oder Textilkennzeichnungen – es hapert an allen Ecken und Enden. Mit Konsequenzen: Bei derartigen Verstößen drohen schnell Abmahnungen, Bußgelder und Forderungen nach Rückabwicklung.

Auf der exali.de Infobase nehmen wir die Studie unter die Lupe – und geben Tipps, was Webshop-Betreiber in puncto rechtskonformem Internetversand wissen müssen.

„Foul am Verbraucher“: Keiner von 36 Bundesliga-Fanshops ist rechtskonform 

Anhand von zehn Kriterien haben HÄRTING Rechtsanwälte und der Informationsdienst Sponsors alle 36 Internetshops der ersten und zweiten Bundeliga-Vereine auf Herz und Nieren geprüft – mit erschreckendem Ergebnis: Kein einziger Shop ist rechtlich einwandfrei. 

Und die Liste an Fails ist lang, wie die Studie zeigt: Fehlende oder unvollständige Datenschutzerklärungen, Umsetzungsfehler bei Widerrufsformularen, fehlende Belehrungen zum Ausschluss des Rückgaberechts, widersprüchliche Angaben zu Lieferterminen oder mangelhafte Kennzeichnungspflichten. Sogar Social-Media-Elemente, wie der Like- oder Share-Button, sind nur bei jedem zweiten untersuchten Shop mit der vorgeschrieben 2-Klick-Lösung umgesetzt.

Angeführt wird die Liste der Beanstandungen vom 1. FC Heidenheim, gefolgt vom FSV Frankfurt und VFR Aalen. Titelverteidiger FC Bayern München bewegt sich ausnahmsweise mal im Mittelfeld. Die wenigsten „Negativ-Punkte“ sammelt der FC Augsburg (was uns als in Augsburg angesiedeltes Unterhemden natürlich freut – aber das nur nebenbei). 

Randnotiz: Wie im Fußball auch, schneiden die Zweitligisten in puncto Rechtsverstöße beim Internetversand schlechter ab, als ihre Kollegen aus der ersten Liga. 

Abmahnungen und Forderungen seitens Wettbewerbern, Behörden, Verbraucher

Soviel zu den Zahlen, die teure und unangenehme rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können – und das nicht zu knapp: Zwischen 55.000 Euro und in schwerwiegenden Fällen sogar 300.000 Euro können beispielweise Datenschutzverstöße kosten, wie die Experten der Kanzlei Härting angeben.

Jeder Wettbewerber kann die Verstöße der großen Fußball-Clubs nun durch Abmahnungen ahnden – zudem drohen Bußgelder seitens Datenschutz- und Verbraucherschutzbehörden. Auch die Kunden können zum Angriff blasen und dank der falsch umgesetzten Widerrufsfristen ihre Bestellungen auch nach dem letzten Spieltag der Saison 14/15 zurücksenden – und zurecht den Kaufpreis zurückfordern.

Rechtsdschungel Versandhandel: Verstöße im eCommerce vorprogrammiert

Die Verstöße der Bundesliga-Shops seien ein „übles Foul am Verbraucher“, werfen die Macher der Studie den Verantwortlichen aus der Bundesliga vor. 

Aber noch etwas zeigt die Studie: Wenn es selbst die millionenschweren Verein mit dem nötigen Kleingeld nicht schaffen, die komplexen rechtliche Vorgaben für den Versandhandel in ihren Fanshops umzusetzen – dann hat es der „kleine“ Webshop-Betreiber noch schwerer. 

Aufklärung und Hintergrundwissen sind deshalb unverzichtbar – auch, um das eigene Risiko im eCommerce möglichst gering zu halten, Fehler bei Datenschutzerklärung, Widerrufsformular & Co. zu vermeiden. Deshalb hier einen Überblick zum Thema „Recht und Internetversand“:

Zur richtigen Risikoprävention gehört auch die richtige Absicherung: Die exali.de Webshop-Versicherung bietet nach dem „All-in-One-Prinzip“ umfassenden Schutz im eCommerce-Business vor den speziellen Risiken aus Online-Handel und Internet-Vertrieb. Sie sichert auch Abmahnungen und Co. wegen Verstößen gegen rechtliche Vorgaben im eigenen Internet-Shop ab. 

Übrigens: Nicht nur die Bundesliga-Clubs haben so ihre Probleme mit dem aktuellen Recht im eCommerce. Auch die großen politischen Parteien missachten in ihren Online-Shops Verbraucher- und Datenschutzrechte – und zwar gleich 100-fach, wie sich vergangenes Jahr herausstellte

© Flora Anna Grass – exali AG