Selbständige aufgepasst: Nicht jeder darf sich Firma nennen
Wer darf sich „Firma“ nennen?
Rechtlich gesehen darf nur ein Kaufmann, der im Handelsregister eingetragen ist, eine Firma führen (§ 17 Abs. 1 HGB). Die Firma ist dabei der Name, unter dem der Kaufmann im geschäftlichen Verkehr auftritt, unter dem er vor Gericht klagen und verklagt werden kann. Die Firma im rechtlichen Sinn ist also nicht das Unternehmen, sondern der Name des Unternehmens, unter dem es im Geschäftsverkehr auftritt.
Wer darf sich nicht „Firma“ nennen?
Jeder, der für sein Unternehmen die Bezeichnung „Firma“ verwendet, ohne im Handelsregister eingetragener Kaufmann zu sein, handelt irreführend. Das heißt, er stellt sich als etwas dar, was er nicht ist. Er begeht damit eine Irreführung über die Unternehmenseigenschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) und kann abgemahnt werden.
Achtung: Ein Kleinunternehmer ist kein Kaufmann im Sinne des HGB und darf daher auch nicht die Bezeichnung Firma verwenden.
Kleinunternehmer und Kleinunternehmerregelung
Als Kleinunternehmer werden Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende eingestuft, die im Vorjahr einen maximalen Umsatz von 17.500 Euro erzielt haben und im laufenden Geschäftsjahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz machen. Kleinunternehmer ist man aber nicht automatisch, sondern muss die sogenannte Kleinunternehmerregelung beantragen. Wer als Kleinunternehmer eingestuft wird, ist von der doppelten Buchführungspflicht und der Umsatzsteuerpflicht befreit.
Drohen Abmahnungen wegen der falschen Verwendung des Begriffs „Firma“?
Wie die IT-Recht Kanzlei berichtet, mahnt derzeit ein bekannter Serienabmahner die Verwendung des Begriffs „Firma“ ab, wenn dieser von einem Unternehmer verwendet wird, der nicht im Handelsregister eingetragen ist. Er stützt sich dabei auf die Irreführung über die Unternehmenseigenschaft gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG.
Was müssen Unternehmer beim Begriff „Firma“ beachten?
Sie dürfen nicht mit der Bezeichnung als Firma werben oder auftreten, wenn Sie nicht im Handelsregister eingetragen sind. Besonders als Kleinunternehmer sollten Sie aufpassen, denn dann besteht nicht einmal eine Kaufmannseigenschaft, es gibt also keine Firma im rechtlichen Sinn. Besonders im Impressum sollten Sie den Begriff Firma nicht verwenden, wenn Sie rechtlich gesehen keine Firma sind. Aber auch wenn Sie den Begriff irreführend auf Visitenkarten oder in der E-Mail-Signatur verwenden, besteht das Risiko einer Abmahnung.
Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen werden oft rechtsmissbräuchlich ausgesprochen. Woran Sie erkennen, ob eine Abmahnung unrechtmäßig ist, verraten wir Ihnen im Video:
Tipp:
Die 3 Anhaltspunkte, dass Sie zu Unrecht abgemahnt wurden, die der BGH festgelegt hat, können Sie auch in unserem Artikel nachlesen.
Ob Firma oder nicht: Als Selbständiger oder Unternehmen bestens abgesichert
Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, zum Beispiel wegen Irreführung, sind leider oft rechtsmissbräuchlich. Das heißt sie hätten vor Gericht oft keinen Bestand, weil der Abmahnende nur Geld damit verdienen will und kein echtes Interesse daran hat, den Wettbewerbsverstoß zu beseitigen. Viele, die eine Abmahnung erhalten, wissen das jedoch nicht und bezahlen voreilig Schadenersatz oder unterschreiben eine Unterlassungserklärung.
Mit einer Berufshaftpflicht über exali.de passiert Ihnen das nicht. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, prüft der Versicherer immer zuerst auf eigene Kosten, ob diese berechtigt ist. Unberechtigte Forderungen werden abgewehrt und berechtigte Schadenersatzforderungen bezahlt. Der Versicherer kümmert sich um alles und hält Ihnen den Rücken frei.
Egal ob Sie ein Start-up, Kleinunternehmer, Freelancer oder Selbständiger sind: Bei uns können Sie Ihr Business bestens versichern.
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