Anwalts-Haftpflicht exali.de: Mehr als nur günstige Pflichtversicherung – Ralph Günther im Interview
Ohne Anwalts-Haftpflicht keine Zulassung zum Rechtsanwalt: Das schreibt der Gesetzgeber vor. Ein Thema, das wir von exali.de gemeinsam mit dem Versicherer Markel International Deutschland neu gedacht haben: Wir wollten uns nicht mit einer unflexiblen Pflichtversicherung abfinden und haben ein Konzept entwickelt, das unter anderem auch den Anforderungen an Anwälte im Informationszeitalter und World Wide Web Rechnung trägt. Herausgekommen ist dabei eine Anwalts-Haftpflicht, die gemäß § 51 BRAO nicht nur alle verpflichtenden Kriterien erfüllt, sondern auch den Anwalt selbst schützt und jederzeit an die individuellen beruflichen Bedürfnisse angepasst werden kann.
Sarah-Yasmin Fließ hat exali.de Gründer Ralph Günther zu den Besonderheiten der Anwalts-Haftpflicht befragt – und wie sich die Versicherungslösung von anderen Angeboten auf dem Markt unterscheidet:
Hallo Herr Günther, bei exali.de gibt es ja seit Neuestem die Anwalts-Haftpflicht. Wer kann sich damit wie versichern?
Versichern können sich über unsere Anwalts-Haftpflicht alle Anwälte, die eine Pflichtversicherung (Vermögensschadenhaftpflicht) nach § 51 BRAO für die Zulassung und Ausübung der Tätigkeit als Anwalt benötigen. Selbstverständlich versichern wir auch Anwaltssozietäten.
Für angestellte Anwälte die den Versicherungsschutz für die Zulassung benötigen (so genannte Titeldeckung / Titulardeckung oder Zulassungspolice) haben wir einen besonders günstigen Tarif.
Stichwort Pflichtversicherung: Was ist bei exali.de denn anders, als bei anderen Anbietern?
Uns unterscheidet sicherlich die Möglichkeit, dass Sie über unsere exali.de Webseite die Pflichtversicherung ganz einfach in wenigen Minuten online beantragen können und sofort die Versicherungsbestätigung als Nachweis für die Rechtsanwaltskammer erhalten.
Als weiteren Vorteil konnten wir die Selbstbeteiligung im Tarif auf 1.500 Euro reduzieren. Für Berufseinsteiger beziehungsweise Kanzleigründer und angestellt tätige Anwälte konnten wir die Selbstbeteiligung für die ersten 3 Jahre sogar komplett streichen.
Besonders stolz sind wir jedoch auf unsere durchdachten Leistungserweiterungen, wodurch wir als einer der wenigen Anbieter den Anforderungen an Anwälte im Informationszeitalter und World Wide Web Rechnung tragen. So bietet exali.de auch Schutz vor bestimmten Eigenschäden wie Reputations- und Vertrauensschäden sowie bei Beschädigung und Blockade der eigenen Webseite. Aber auch optional eine Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung, wenn die Kanzlei Opfer von Internetkriminellen wird.
Und wenn wir schon bei Innovationen sind: exali.de ist nach meiner Kenntnis der erste Anbieter, der durch ein differenziertes Pricing einen besonders fairen und günstigen Beitrag anbieten kann.
Differenziertes Pricing: Geht das auch konkreter? Was ist damit gemeint?
Differenziertes Pricing bedeutet, dass wir bei der Beitragsermittlung nicht alle Rechtsgebiete mit unterschiedlichem Schadenpotential in einen Topf werfen. Denken Sie beispielsweise an Schäden, die bei einem M&A-Anwalt eintreten können. Warum sollen die vielen Kollegen mit anderen Spezialisierungen, die ein geringeres Schadenpotential aufweisen, das in Ihrem Beitrag mit bezahlen?
Wir tarifieren daher individuell, bieten aber selbstverständlich für jede anwaltliche Tätigkeit Versicherungsschutz. Doch das ist nicht der einzige Grund, warum die Beiträge sehr günstig sind. Mit unseren speziellen Online-Tarife minimieren wir die Verwaltungskosten und geben diese Einsparung an den Kunden weiter. Daher kann sich auch der angesprochene M&A-Anwalt deutlich unterhalb marktüblicher Prämien versichern, andere Anwälte fahren durch das differenzierte Pricing sogar noch günstiger.
Existenzgründer sind häufig als „Einzelkämpfer“ unterwegs – doch was ist, wenn eine Kanzlei gegründet wird, sich das eigene Business vergrößert? Wächst die Anwalts-Haftpflicht dann mit?
Ja, wie bei allen Tarifen von exali.de haben wir auch bei der Anwalts-Haftpflicht durch modulare Versicherungsbausteine Wert auf absolute Tarif-Flexibilität gelegt.
Die Basis bietet dabei die Vermögensschadenhaftpflicht als Pflichtversicherung nach § 51 BRAO mit unterschiedlichen Versicherungssummen.
Zusätzlich gibt es dann eine optionale Büro- und Betriebshaftpflicht, wenn der Anwalt oder die Kanzlei Räumlichkeiten anmietet.
Als zweite Option kann die Datenschutz- und Cybereigenschaden-Deckung eingeschlossen werden, wenn der Anwalt z.B. den Datenschaden durch einen gestohlenen Laptop oder die Risiken durch Internetkriminelle versichern möchte.
Wie bei exali.de üblich, muss sich der Anwalt jedoch nicht schon zu Beginn der Versicherung auf alle Optionen festlegen. Er kann die Versicherungssummen jederzeit flexibel im Servicebereich „Mein exali“ erhöhen und weitere Versicherungsbausteine bei Bedarf in den Schutz einschließen. So wächst sein Versicherungsschutz der Anwalts-Haftpflicht mit seiner Kanzlei mit.
Nicht jeder Anwalt wagt den Schritt in die Freiberuflichkeit. Bietet exali.de denn auch für angestellte Anwälte eine Lösung? Stichwort: Titulardeckung…
Für angestellte und nebenberuflich tätige Anwalte, die einen Versicherungsnachweis für die Zulassung als Anwalt benötigen, bieten wir die Titulardeckung/ Zulassungspolice an. In unserem Online-Beitragsrechner kann man den besonders günstigen Tarif der Titulardeckung (ab 101,75 Euro im Jahr) einfach über den entsprechenden Button auswählen.
Der Tarif der Titulardeckung hat nicht nur den Vorteil, dass er besonders günstig ist, sondern er verzichtet auch auf die sonst übliche Selbstbeteiligung von 1.500 Euro pro Schadenfall. Wie bereits erwähnt, kann die Titeldeckung auch von nebenberuflich tätigen Anwälten abgeschlossen werden, wenn die Jahreshonorareinnahmen aus der nebenberuflichen Anwaltstätigkeit aktuell nicht über 10.000 Euro netto im Jahr liegen.