Haftpflicht-Siegel NR Datenschutz, Berlin
Als externe Datenschutzbeauftragte und Datenschutzberaterin erbringe ich bundesweit Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich Datenschutz für Organsiationen unterschiedlicher Branchen.
Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen Überblick über den spezifischen Versicherungsvertrag sowie generelle Informationen zum Versicherungsumfang dieser Consulting-Haftpflichtversicherung über den internationalen Versicherer Markel se.
Webseite https://daten-schutz.berlin
Bestätigung des folgenden Versicherungsvertrags:
Büro- & Betriebshaftpflicht (BHV) 2.000.000 €
Für Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden, die vor Gerichten der USA oder Kanadas geltend gemacht werden oder auf der Verletzung des Rechts dieser Staaten beruhen, besteht Versicherungsschutz nur in folgenden Fällen:
- bei der Teilnahme an oder der Durchführung von Geschäftsreisen;
- bei der Teilnahme an Messen, Ausstellungen oder Veranstaltungen;
- für indirekte Exporte von Produkten oder Dienstleistungen nach USA oder Kanada.
Versicherungsumfang der «Consulting-Haftpflicht»
Bei der «Consulting-Haftpflicht» handelt es sich um eine spezifische Versicherung für die Consulting-Branche (Berater, Manager, Vermittler, Coaches, Moderatoren, Trainer etc.). Im Gegensatz zu herkömmlichen Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherungen schützt die «Consulting-Haftpflicht» den Auftragnehmer und den Auftraggeber auch vor den in der Beratungspraxis typischen Vermögensschäden.
Umfassender Versicherungsschutz
Die «Consulting-Haftpflicht» ist nach dem „All-Risk-Prinzip” aufgebaut und bietet im Rahmen der Versicherungsbedingungen Versicherungsschutz für die typischen Beratungsrisiken. Sie garantiert zudem durch die „offene Deckung“ Versicherungsschutz für alle Tätigkeiten und Leistungen des Consultants oder der Unternehmensberatung, welche in den Versicherungsbedingungen nicht klar definiert ausgeschlossen sind.
Leistung in bestimmten Fällen auch bei grober Fahrlässigkeit
Die «Consulting-Haftpflicht» zahlt im in den Versicherungsbedingungen festgelegten Umfang Schadenersatz bei leichter und vor allem auch bei grober Fahrlässigkeit (z.B. Beratungsfehler, fehlerhafte Gutachten oder unzureichende Marktanalyse)
Entgangener Gewinn bzw. Gewinneinbußen sind mitversichert
Die «Consulting-Haftpflicht» zahlt im in den Versicherungsbedingungen festgelegten Umfang auch Versicherungsschutz für Folgeschäden durch schlecht ausgeführte Aufträge. So sind in diesem Umfang auch „Erfüllungsfolgeschäden“ wie Gewinneinbußen des Auftraggebers, z.B. durch eine fehlerhafte Standortanalyse, versichert.
Rechtsverletzungen umfassend versichert
Die «Consulting-Haftpflicht» bietet im in den Versicherungsbedingungen festgelegten Umfang auch Versicherungsschutz bei Rechtsverletzungen wie z.B. Urheberrechts-, Marken, Namens- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen oder der Verletzung von Datenschutzgesetzen.
Tätigkeitsüberschneidungen mitversichert
Versichert sind auch Leistungen, die sich aufgrund des Auftrags mit dem IT-Umfeld und den Leistungen einer Werbe- bzw. Medienagentur überschneiden.
Versicherungsbedingungen zum Nachlesen
Vorteile für Auftraggeber:
- Markel ist ein erfahrener und international tätiger Spezialversicherer für Consulting-Risiken mit exzellentem Rating.
- Keine Sublimite (Unterversicherungssummen) für Vermögensschäden bei Dritten. Das heißt: Keine Einschränkungen der Versicherungssummen im Kleingedruckten für bestimmte Risiken.
- Vertragliche Haftung: Versichert sind neben der gesetzlichen Haftung auch Ansprüche aufgrund haftungsverschärfender Regelungen in Beraterverträgen.
- Versicherungsschutz besteht auch für die operative Tätigkeit als Interim Manager bzw. Manager auf Zeit.
- Der Auftraggeber ist auch geschützt, wenn Leistungen durch freie Mitarbeiter, Volontäre und Praktikanten erbracht werden.
- Keine Virenklausel: Schäden durch sich selbst reproduzierende schadhafte Codes (wie z.B. Viren, Würmern, Trojanischen Pferden) sind mitversichert.
- Keine Leistungseinschränkungen bei erfolgsabhängigen Vergütungen.
- 10 Jahre Nachhaftung: Während der Vertragslaufzeit entstandene Schäden sind im Rahmen der Versicherungsbedingungen bis zu 10 Jahre nach Beendigung des Vertrages versichert.