Das Chaos schlägt zurück: Ein galaktischer Schadenfall zum Star-Wars-Tag

Als Kopfgeldjäger hat man es in dieser Galaxis wirklich nicht leicht. Anspruchsvolle Kundschaft, gefährliche Aufträge und ständige Reisebereitschaft sind nur drei Dinge, die diesen Job ziemlich beschwerlich machen. Hat man dann noch einen ungeschickten Azubi im Schlepptau, ist das Durcheinander vorprogrammiert…

Irgendwo in einer weit, weit entfernten Galaxis…

Manche Dinge ändern sich für Freelancer und Selbständige auch in einer weit entfernten Zukunft nicht. Sie müssen sich um viele Dinge gleichzeitig kümmern und sind für alles in ihrem Business selbst verantwortlich. Das gilt auch für unseren namenlosen Kopfgeldjäger. Der stellt eines Morgens fest, dass das Kommunikationssystem seines BTL Y-Flügel Sternenjägers den Dienst quittiert hatte. Das passende Ersatzteil musste her – und zwar schnell. Wofür hat man einen Azubi? Der Kopfgeldjäger schickt seinen Auszubildenden also los, um das Problem zu beheben. Tatsächlich findet dieser einen Händler, der das passende Ersatzteil zur Verfügung stellen kann und verbaut das Stück anschließend im Sternjäger.

Der Kopfgeldjäger muss sich mit wichtigeren Dingen beschäftigen und sieht sich das Teil daher auch nicht genauer an. Denn auch wenn die Auftragsbücher recht voll sind, möchte er sein Angebot bekannter machen, am besten durch einen griffigen Slogan auf seinem Sternenjäger. Nach einigen Überlegungen findet der Kopfgeldjäger endlich die nötige Inspiration: „Möge die Macht mit dir sein“. Das hat definitiv Wiedererkennungswert. Zufrieden bringt er den Spruch gut lesbar an der Seite seines Schiffs an.

 

Kollateralschäden im Gefecht

Die Reparatur des Sternjägers und die Erstellung des Slogans erfolgen zum richtigen Zeitpunkt: Ein neuer, lukrativer Auftrag steht an! Der Handelsplanet Corellia leidet unter einem massiven Piratenproblem – ein Kopfgeld soll daher mutige Jäger anlocken und Abhilfe schaffen. Da bei den meisten Kopfgeldern das Motto gilt „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“, besteigt der Kopfgeldjäger gemeinsam mit seinem Azubi umgehend den Sternenjäger mit dem frisch darauf lackierten Slogan. Er hofft, die Übeltäter zuerst zu finden und das Kopfgeld allein kassieren zu können.

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Die Suche nach den Piraten ist auf dem Nachbarplaneten Selonia schließlich von Erfolg gekrönt. Um die Bande nicht aufzuscheuchen, landet der Kopfgeldjäger das Schiff in sicherer Entfernung. Er und sein Azubi wollen den Piraten zu Fuß beikommen. Die denken natürlich nicht daran, sich einfach zu ergeben. Im Verlauf des Gefechts geraten die beiden in ernste Schwierigkeiten, bekommen aber unverhofft Unterstützung durch eine dritte Partei. Ein mandalorianischer Kopfgeldjäger zerstreut die Piratenbande und hilft, den Anführer festzunehmen. Im Eifer des Gefechts unterläuft dem Auszubildenden jedoch ein fataler Fehler: Er fuchtelt dermaßen ungeschickt mit seinem Blaster herum, dass er dem Mandalorianer eine riesige Kerbe in seine wertvolle Beskar-Rüstung schießt. Der ist darüber selbstverständlich wenig erfreut. Neben seinem Anteil am Kopfgeld verlangt er nun auch eine erhebliche Summe, um seine Rüstung reparieren zu können. Der Kopfgeldjäger willigt ein – er weiß, dass mit dem kriegerischen Volk nicht zu spaßen ist.

Cyberattacken und heißer Tee

Auf dem Rückweg nach Corellia will der Kopfgeldjäger das mehr oder minder erfolgreiche Ende des Auftrags an die Handelszentrale melden. Beim Einschalten der Kommunikation muss er allerdings feststellen, dass das System mit einem Virus infiziert ist und er keinen Kontakt nach außen aufnahmen kann. Offenbar war das eingebaute Ersatzteil nicht ganz frei von Mängeln. So bleibt dem Kopfgeldjäger und seinem Auszubildenden nichts Anderes übrig, als ohne Ankündigung nach Corellia zurückzufliegen und das Kopfgeld einzustreichen.

Am Ziel angelangt, fällt der Empfang recht unterkühlt aus. Die versuchte Kontaktaufnahme über das infizierte Kommunikationssystem des Sternenjägers hatte offenbar dafür gesorgt, dass der Virus auch auf die Systeme von Corellia übergreift. Die Zentrale des Handelsplaneten war damit mehrere Tage lahmgelegt und hatte viel Geld verloren – den Betrag forderte sie nun natürlich vom Kopfgeldjäger zurück. Nach dieser Hiobsbotschaft versorgen der und sein Azubi sich erst einmal mit einer kleinen Stärkung, um nach all der Anstrengung wieder zu Kräften zu kommen. Ausgestattet mit einem Becher heißem, gatalentanischem Tee machen Sie den Beamten ausfindig, der ihnen das Kopfgeld übergibt. Bei dieser Transaktion entgleitet dem Kopfgeldjäger sein Getränkebecher und der kochend heiße Inhalt ergießt sich über die Hände des Handelsbeamten. Der Mann ist glücklicherweise nur leicht verletzt, wird seinem Job aber eine Zeit lang nicht nachgehen können. Er verspricht, den Vorfall nicht weiter zu verfolgen, wenn der Kopfgeldjäger für die Behandlungskosten aufkommt und den Verdienstausfall ausgleicht.

Vom Kopfgeld ist nach dieser Pechsträhne nicht mehr viel übrig. Bei der Rückkehr nach Hause finden sie jedoch die nächste böse Überraschung vor. Auf den Kopfgeldjäger und seinen Azubi wartet ein Hologramm mit einer Abmahnung vom Jedi-Orden. Die sonst so friedfertigen Hüter der Galaxis sind überhaupt nicht glücklich über den Diebstahl ihres Leitspruchs „Möge die Macht mit dir sein“. Sie fordern, dass der Kopfgeldjäger diese Markenrechtsverletzung auf der Stelle unterlässt. Er soll den Spruch von seinem Sternenjäger entfernen und eine ordentliche Summe Schadenersatz entrichten.

Rechtsverletzungen sind die häufigsten Ursachen für einen Schaden. Auch der Portalbetreiber in diesem Schadenfall tappte in die Markenrechtsfalle: Abmahnung! Portalbetreiber nutzt Markenlogo ohne Einverständnis.

Bei allen Zukunftsszenarien abgesichert

Auch wenn dieses Szenario in einer fiktiven Welt spielt – die hier beschriebenen Risiken sind absolut real. Die passende Absicherung durch eine Berufshaftpflicht über exali ist glücklicherweise keine Zukunftsmusik.

Ob bei Markenrechtsverletzungen, Sach- oder Personenschäden: Der Versicherer prüft an Sie gerichtete Ansprüche und kommt bei deren Rechtmäßigkeit für die Schadensumme auf. Das gilt für

Dann trägt der Versicherer nicht nur die Behandlungskosten, sondern kommt auch für Folgekosten wie den Verdienstausfall auf.

Doch nicht nur, wenn Sie Auftraggebenden oder anderen Dritten einen Schaden bescheren, können Sie sich absichern. Mit dem Zusatzbaustein Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD) sind Sie auch geschützt, wenn es Ihr eigenes Business trifft. Fallen beispielsweise Ihre eigenen IT-Systeme einem Angriff mit Schadsoftware zum Opfer, unterstützt Sie Ihr Versicherer dabei, Ihre Systeme wieder in den Ursprungszustand zurückzuversetzen.

Mit diesem umfassenden Schutz sind Sie und Ihr Business stets gewappnet – für alles, was die Zukunft bringt.