Rechtstexte für Websites – so gelingen Datenschutzerklärung, AGB und Co.

Rechtstexte sind für die meisten Websitebetreiber:innen eine lästige Vorgabe des Gesetzgebers, deren Umsetzung einige Herausforderungen bereithält. Um ihren Pflichten nachzukommen, wenden die Betroffenen oft viel Zeit und Mühe auf – und trotzdem schleichen sich in Impressum, Datenschutzerklärung und Co. immer wieder Fehler ein. Der auf Onlinerecht spezialisierte Rechtsanwalt Niklas Plutte sprach im Interview darüber, wer eigentlich welche Rechtstexte benötigt, was dabei für Selbständige problematisch sein kann und wie sie trotzdem dafür sorgen können, dass ihre Rechtstexte sicher sind.

Das Interview mit Rechtsanwalt Niklas Plutte im Video

 
 

 

Rechtstexte für Websites – es betrifft (fast) jede:n

exali:
Gewerblich betriebene Websites in Deutschland benötigen Rechtstexte. Welche Texte schreibt der Gesetzgeber konkret vor?


Niklas Plutte:
Wer online keine Waren verkauft, sondern nur sich beziehungsweise ihr/sein Unternehmen vorstellt und beispielsweise bloggt, benötigt ein Impressum und eine Datenschutzerklärung. Die Impressumspflicht ergibt sich insbesondere aus § 5 des Telemediengesetzes. Je nach Branche können weitere Informationspflichten aus anderen Gesetzen hinzukommen. Eine Datenschutzerklärung muss jede:r bereitstellen, der im Zusammenhang mit seiner Internetseite personenbezogene Daten verarbeitet. Es mag in der Theorie möglich sein, eine Website so aufzusetzen, dass keinerlei personenbezogene Daten verarbeitet werden. In der Praxis kommt dieser Fall aber so gut wie nicht vor. Spätestens, wenn Webdienste in die eigene Internetseite integriert werden, die ihrerseits personenbezogene Daten der Websitebesucher:innen verarbeiten (z. B. IP-Adressen), muss eine Datenschutzerklärung bereitgestellt werden. Das ist der Regelfall.

Tipp:

Informationen und wichtige Inhalte zur Datenschutzerklärung haben wir im Artikel Datenschutzerklärung: Das kommt rein und so ist sie aufgebaut für Sie aufbereitet.

Meiner Erfahrung nach wissen viele Websitebetreiber:innen nicht, ob und welche Dienste auf ihrer Internetseite aktiv sind. Bei avalex bieten wir aus diesem Grund einen Scan, der aufzeigt, welche Webdienste auf einer Internetseite aktiv sind. Wer sich nicht nur im Internet präsentiert, sondern online Waren oder Dienstleistungen verkauft in dem Sinne, dass man online verbindlich bestellen kann, benötigt weitere Rechtstexte. Wenn zu Ihren Kundinnen und Kunden auch Verbraucher:innen gehören, müssen Sie abgesehen von Sonderfällen eine Widerrufsbelehrung und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) bereitstellen.

Hinweis:

Gemäß § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt eine Person als Verbraucher:in, wenn sie/er ein Geschäft abschließt, ohne dabei als Unternehmer:in zu handeln. Die- oder derjenige erwirbt eine Ware oder eine Dienstleistung also zu rein privaten Zwecken.

Im Gesetz steht zwar nirgendwo ausdrücklich, dass man als Onlinehändler:in AGB haben muss. Für Onlinehändler:innen bestehen aber zahlreiche rechtliche Informationspflichten (insbesondere nach § 312d BGB, Art. 246a EGBGB). Diese Informationen müssen Verbraucher:innen vor dem Kauf zur Verfügung gestellt werden – zwar nicht zwingend in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, doch AGB eignen sich dafür am besten.

Ein weiterer Vorteil von ist, dass deren Regelungen Teil des Vertrags mit der Kundin oder dem Kunden werden, weil sie im Checkout von der Bestellerin beziehungsweise vom Besteller akzeptiert werden müssen. Es gibt daher keinen Grund, warum ein:e Onlinehändler:in angesichts dieser Vorteile auf Allgemeine Geschäftsbedingungen verzichten sollte – jede:r sollte AGB verwenden.

Abmahnungen als Geschäftsmodell

exali:
Immer wieder sehen Websitebetreiber:innen sich mit Abmahnungen aufgrund fehlerhafter AGB, Datenschutzerklärung etc. konfrontiert. Warum stellen diese gesetzlichen Vorgaben Selbständige immer wieder vor solche Probleme?

Niklas Plutte:
Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern sollen nach der Vorstellung des deutschen Gesetzgebers Mitbewerber:innen untereinander dafür sorgen, dass sich alle Konkurrent:innen im Wettbewerb fair verhalten. Abmahnungen haben heute einen schlechten Ruf. Eigentlich verfolgen sie aber den Zweck, bei Rechtsverstößen ein Gerichtsverfahren zu vermeiden, indem die/der abgemahnte Unternehmer:in den jeweiligen Fehler ohne teuren Prozess schnell und (vergleichsweise) kostengünstig abstellen kann.

Der schlechte Ruf von Abmahnungen kam erst im Internetzeitalter auf, weil es immer wieder Abmahner:innen gab und gibt, die die Pflicht zur Erstattung von Abmahnkosten ausnutzen und aus Pseudo-Abmahnungen ein Geschäftsmodell machten. Der Gesetzgeber hat die Anreize für solche Abmahnungen mittlerweile stark reduziert. Das bedeutet freilich nicht, dass man heute Wild-West-Rechtstexte verwenden darf oder sich nicht mehr um Abmahnungen kümmern müsste, zumal abgesehen von Konkurrent:innen andere Akteur:innen weiter unverändert abmahnen dürfen, zum Beispiel Verbraucherschutzverbände (vgl. § 8 Absatz 3 UWG).

Tipp:

Wer überhaupt abmahnen darf und wie Sie richtig mit einer Abmahnung umgehen, haben wir in folgendem Artikel für Sie zusammengefasst: Abmahnung erhalten? So reagieren Sie richtig

So erhalten Sie sichere (automatisierte) Rechtstexte

exali:
Sie helfen Selbständigen, Unternehmen, Gründer:innen und Freelancer:innen mit maßgeschneiderten Rechtstexten, ihren gesetzlichen Verpflichtungen in diesem Bereich nachzukommen. Wie funktioniert das genau?

Niklas Plutte:
Das stimmt. Unser Ziel war stets, Unternehmer:innen von der Notwendigkeit zu befreien, sich laufend wegen ihrer Rechtstexte mit Gerichtsentscheidungen und der Gesetzesentwicklung zum E-Commerce befassen zu müssen, um Abmahnungen zu vermeiden. Heute kümmert sich avalex um all das für die Kundinnen und Kunden.

Nach der Bestellung auf avalex.de muss man einmalig unser Setup durchlaufen und eine Reihe von Fragen zum eigenen Unternehmen und der eigenen Internetseite beantworten. Ohne geht es nicht, aber keine Sorge, wir geben umfangreiche Hilfen. Über 2.000 Websitebetreiber:innen haben das Setup schon geschafft, so schlimm ist es also nicht. Ist es fertig durchlaufen, erzeugt unser System passgenau auf die Internetseite der Kundschaft abgestimmte Rechtstexte.

Hinweis:

avalex gehört zu den sogenannten „Legal Techs“ („legal services“ & „technology“). Der Begriff bezeichnet die fortschreitende Digitalisierung juristischer Arbeit, bei der komplette Rechtsdienstleistungen automatisiert stattfinden, um Qualität und Effizienz zu steigern – im Fall von avalex ist das die Bereitstellung automatisch generierter Rechtstexte.

exali:
Die Vorgaben für korrekte Rechtstexte ändern sich immer wieder. Wie gewährleisten Sie Aktualität?

Niklas Plutte:
Das ist richtig. Zum einen ist der juristische Pflichtenkatalog für Websitebetreiber:innen und vor allem Onlinehändler:innen heute so umfangreich und verstreut geregelt, dass juristische Laien meiner Meinung nach nicht mehr sicher beurteilen können, welche Pflichten konkret für sie gelten. Hinzu kommen die von Ihnen erwähnten häufigen Gesetzesänderungen aus Deutschland, vor allem aber der EU, die es umzusetzen gilt.

Ein Beispiel aus jüngerer Vergangenheit war die Kaufrechtsreform. Aber auch scheinbar unveränderliche Rechtstexte wie das Impressum mussten über die Jahre immer wieder angepasst werden, man denke zum Beispiel an den Link zur Online-Streitbeilegung oder die Änderung zur presserechtlichen Verantwortlichkeit (§ 55 Abs. 2 RStV zu § 18 Abs. 2 MStV).

Wir stellen Rechtstexte nicht per Copy & Paste zur Verfügung. Damit wir sie automatisch aktuell halten können, installiert die Kundin beziehungsweise der Kunde stattdessen das für ihr/sein Websitesystem passende avalex Plugins (z.B. für WordPress, TYPO3, Shopware oder Shopify). Hinzu kommt, dass unser Scanner ab dann einmal pro Woche die Internetseite überprüft. Ermitteln wir neu installierte Webdienste, wird die/der Nutzer:in automatisch benachrichtigt und kann die Rechtstexte mit wenigen Klicks hinzufügen. avalex Rechtstexte wachsen also mit der Internetseite.

Übrigens:

exali-Kunden erhalten bei avalex 10 Prozent Rabatt – sichere Rechtstexte sind schließlich für nahezu jede:n Freelancer:in wichtig: Den Link dazu erhalten Sie bei unserem Kundenservice unter 0821 80 99 46 0 oder über unser Kontaktformular.

Konsequenzen fehlerhafter Rechtstexte

exali:
Mal etwas provokant gefragt: Wieso sollte ich als Selbständige:r eigentlich Geld für Rechtstexte ausgeben, wenn ich mich auch einfach bei anderen Websites bedienen kann?

Niklas Plutte:
Die Frage ist berechtigt und ja, Diebstahl ist eine Option. Dann muss man aber bereit sein, die Konsequenzen in Kauf zu nehmen – im schlimmsten Fall eine Abmahnung. Im avalex Magazin habe ich ausführlich die Möglichkeiten dargestellt, wie man Rechtstexte in eine Internetseite integrieren kann. Auf dieser Basis kann jeder frei entscheiden, welchen Weg er einschlagen möchte.

exali:
Welchen Risiken setze ich mich bei fehlerhaften Rechtstexten aus?

Niklas Plutte:
Das prominenteste Risiko sind Abmahnungen von Konkurrent:innen beziehungsweise Verbraucherschutzverbänden. Viele denken hier nur an Abmahnkosten der Gegenanwältin oder des Gegenanwalts, die gegebenenfalls ohne vorherigen Warnschuss direkt zu erstatten sind. Man sollte aber nicht vergessen, dass jede wettbewerbsrechtliche Abmahnung mit einer Aufforderung zur Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung einhergeht.

Kommt es im Nachhinein (versehentlich) zu Verstößen gegen eine solche Unterlassungserklärung, drohen Vertragsstrafen in der Größenordnung von mehreren Tausend Euro pro Fall. Nicht zuletzt sind wettbewerbswidrige Klauseln gegenüber Endkundinnen und -kunden unwirksam. Wer illegale Klauseln verwendet, kann sich daher letztlich nicht darauf verlassen, dass seine Rechtstexte im Streitfall halten.

Hinweis:

Gewissenhaftes und nachhaltiges Arbeiten wird bei exali belohnt. Wer mit dem avalex Plugin für langfristig rechtssichere Texte seiner Webseiten, Portale oder Online-Shops sorgt, erhält bei exali (über www.exali.de/partner/avalex) 5 Prozent Nachlass pro Jahr für seine Berufshaftpflicht, Portal- oder Webshopversicherung bei exali. Dies gilt nicht nur einmalig, sondern solange Sie avalex verwenden.

Unser Interviewpartner Niklas Plutte:

 

Niklas Plutte ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Inhaber der auf Onlinerecht spezialisierten Kanzlei Plutte. Er ist Mitautor mehrerer Bücher und zahlreicher Fachbeiträge zu onlinerechtlichen Themen sowie Gründer und Geschäftsführer des Legaltech-Dienstes avalex. Niklas Plutte ist Dozent für SEO Recht an der TH Köln.