Datenschlamassel: 4.000 Euro Schadenersatzforderung für Webagentur!
Viele Daten und am Ende ein falsches Ergebnis
Der Versicherungsnehmer von exali.de, eine Webagentur, sollte für einen Auftraggeber Daten aus einer Online-Umfrage in einer Excel-Tabelle zusammenstellen. Der Auftraggeber betreibt eine Website, auf der er unter anderem Umfragen zur Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit durchführt. Die Daten aus den Umfragen werden in einer Datenbank abgespeichert. Unser Versicherungsnehmer sollte die Daten aus der Datenbank auslesen, umwandeln und in eine Excel-Tabelle einfügen und diese an seinen Auftraggeber übermitteln.
Gesagt getan. Doch leider passierte der Webagentur ein Fehler bei der Übertragung der Daten in die Excel-Tabelle. Dadurch übermittelte sie falsche Punktezahlen aus der Umfrage an ihren Auftraggeber. Ein fataler Fehler, der noch weite Kreise zog. Denn jetzt kommt ein renommierter Hochschuldozent ins Spiel, der die Umfrage auf Grundlage der Punkte auswerten sollte.
Da dieser jedoch falsche Daten erhielt und seine Berechnungen deshalb ebenfalls falsch waren, war seine Auswertung für den Kunden nutzlos. Das Ärgerliche: Als der Fehler auffiel, hatte der Dozent seine Arbeit bereits abgeschlossen!
Kostenpunkt (Honorar des Dozenten): Rund 4.000 Euro! Der Auftraggeber der Webagentur war sich schnell sicher: Schuld an allem trägt die Webagentur und sie soll das Honorar des Dozenten für die erneute Arbeit als Schadenersatz bezahlen… Doch was ist mit den anderen Gliedern der Fehlerkette?
Wer ist schuld am Zahlensalat?
Denn, so sah es der Versicherer, nachdem sich die über exali.de versicherte Webagentur bei uns gemeldet hatte: Natürlich trägt die Agentur eine Schuld an dem Zahlendebakel, da sie die Daten aus der Umfrage falsch übermittelt hatte. Aber sie ist nicht allein verantwortlich. Denn – so stellte sich nach rechtlicher Prüfung durch den Versicherer heraus – sowohl der Auftraggeber als auch der renommierte Dozent hätten auf den ersten Blick sehen können, dass die Werte gar nicht plausibel sind, und somit den Schaden verhindern können. Der Auftraggeber sah dies jedoch überhaupt nicht ein und forderte die komplette Schadensumme von unserem Versicherungsnehmer. Immerhin: Der Dozent, um dessen Honorar es ja ging, räumte seine Mitschuld ein und forderte als Bezahlung lediglich die Hälfte seines Honorars, also 2.000 Euro.
Media-Haftpflicht: Schützt nicht vor Rechenfehlern, aber vor den Folgen!
Um einen Rechtsstreit zu vermeiden und die Angelegenheit für unseren Versicherungsnehmer abzuschließen, beschloss der Versicherer die Schadensumme abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung zu übernehmen.
Wie dieser Fall zeigt, können kleine Unachtsamkeiten zu unangenehmen Streitigkeiten und Schadenersatzforderungen führen. Dann ist es wichtig, eine Versicherung an der Seite zu haben, die nicht nur eine eventuelle Schadenersatzsumme trägt, sondern auch – wie hier geschehen – dabei hilft, die Schuldfrage zu klären. Die Webagentur in diesem Fall war durch die Media-Haftpflicht über exali.de bestens abgesichert.
Im Falle einer Schadenersatzforderung prüft der Versicherer auf eigene Kosten, ob die Ansprüche gerechtfertigt sind, führt gegebenenfalls die Verhandlungen mit dem oder den Anspruchstellern und übernimmt bei einer begründeten Forderung die Schadenersatzzahlung.
© Jan Mörgenthaler – exali AG