Kein Phantom der Oper: Sängerin stürzt wegen Fehler eines IT-Dienstleisters
Bühne frei für den IT-Dienstleister
Um die eigenen Inszenierungen noch spektakulärer gestalten zu können, vergab ein österreichisches Opernhaus einen umfangreichen Auftrag an eine Firma für Bühnentechnik: Der gesamte Bühnenaufbau sollte gekippt, gedreht, angehoben und gesenkt werden können. Das Bühnentechnikunternehmen wiederum beauftragte einen IT-Dienstleister, einen Experten für Steuerungssoftware, der die speicherprogrammierbare Steuerung (SPS) so programmieren sollte, damit die Bühne in die gewünschten Positionen gebracht werden kann.
Nach erfolgter Arbeit beging der IT-Dienstleister jedoch zwei folgenreiche Fehler: Weder testete er die Funktionen mit der gesamten Bühne, noch wies er die Bühnentechniker ein…
Sängerin stürzt 5 Meter in die Tiefe
Bei der nächsten Opernaufführung kam es schließlich zu einem Unglück. Der Plan: Am Ende ihrer Arie sollte die Opernsängerin die Bühne herunterrutschen, die sich dafür 45 Grad nach vorne neigen sollte. Die Bühne stoppte jedoch nicht bei den gewünschten 45 Grad, sondern kippte immer weiter – und zwar so lange, bis sich die Sängerin nicht mehr halten konnte und fünf Meter in die Tiefe stürzte! Die schrecklichen Folgen: Sie verletzte sich schwer am Knöchel und musste wegen mehrerer Knochenbrüche und Bänderrisse operiert werden.
Personenschaden: 20.000 Euro Forderung an IT-Dienstleister
Durch ihre Verletzung fiel die Opernsängerin mehrere Monate aus und konnte ihre geplanten Engagements nicht wahrnehmen. Schnell stellte sich heraus, dass ein Programmierfehler des IT-Dienstleisters für den Unfall verantwortlich war. Zu dem Verdienstausfall, den Heilbehandlungskosten und anderen zivilrechtlichen Forderungen der Sängerin, kam ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung auf den Steuerungsspezialisten zu. Insgesamt beliefen sich die Kosten auf über 20.000 Euro.
Was bezahlt die Berufshaftpflichtversicherung bei Personenschäden?
Glücklicherweise hatte der ITler eine Berufshaftpflichtversicherung über exali (in dem Fall die IT-Haftpflicht) abgeschlossen und blieb so nicht auf den Kosten sitzen. Denn auch wenn viele verschiedene Ansprüche an den Freelancer gestellt wurden, konnte der Rundumschutz seiner Versicherung in jedem Bereich helfen, nicht nur bei den zivilrechtlichen Folgen:
Grobe Fahrlässigkeit: Kein Ausschluss bei der IT-Haftpflicht von exali
Bei vielen Sachversicherungen ist grob fahrlässiges Handeln nicht vom Versicherungsschutz umfasst. Das ist dann der Fall, wenn “die erforderliche Sorgfalt gröblich, im hohen Maße außer Acht gelassen” wurde. Da der ITler in diesem Fall seine Programmierung weder zusammen mit der Bühnentechnik testete noch eine Einweisung erfolgte, ist ein grob fahrlässiges Handeln ziemlich wahrscheinlich, trotzdem war der IT-Dienstleister durch seine IT-Haftpflichtversicherung geschützt. Denn in den Versicherungsbedingungen der IT-Haftpflicht über exali ist “grobe Fahrlässigkeit” nicht ausgeschlossen und deshalb mitversichert.
In der IT-Haftpflicht von exali ist lediglich vorsätzliches Handeln, d.h. eine wissentliche Pflichtverletzung, ausgeschlossen.
Passiver Strafrechtsschutz: Auch im Strafprozess kann die IT-Haftpflicht helfen
Ermittelt die Staatsanwaltschaft im Rahmen eines versicherten Schadens – und bei Personenschäden ist das für gewöhnlich der Fall – kommt die IT-Haftpflicht von exali für die Prozess und Anwaltskosten des Versicherten auf. Auch in diesem Fall wurden die Kosten vollumfänglich bezahlt. Mehr Informationen zum passiven Strafrechtsschutz können Sie im Artikel Strafrechtsschutz: Wann die Berufshaftpflicht einen Strafverteidiger stellt nachlesen.
Fazit: Personenschäden bergen hohes finanzielles Risiko
Mit Gesamtkosten in Höhe von rund 20.000 Euro ist der Schaden im beschriebenen Fall noch relativ gering ausgefallen – ohne den furchtbaren Unfall relativieren zu wollen. Hätte es sich um eine bekanntere Solosängerin gehandelt oder könnte die Sängerin aufgrund des Unfalls ihren Beruf nur eingeschränkt oder gar nicht mehr ausüben, wären der Schadenersatz und das Schmerzensgeld wohl deutlich höher ausgefallen. Zudem wurde kein weiterer Folgeschaden in Form von Schadenersatzansprüchen durch das Theater oder durch den Auftraggeber, die Bühnenbaufirma, geltend gemacht.
Gerade Personenschäden bergen ein hohes finanzielles Risiko, sie ziehen neben Behandlungs-, Anwalts- und Prozesskosten meist auch Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen nach sich. Entscheiden Sie sich deswegen für eine IT-Haftpflicht über exali, um im Schadenfall nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. So schützen Sie Ihr eigenes Unternehmen und stellen sicher, geschädigte Personen einen finanziellen Ausgleich erhalten. Natürlich sind in der IT-Haftpflicht neben den Personenschäden auch Sachschäden und Vermögensschäden (finanzielle Schäden) versichert. Bei Fragen zum idealen Schutz für Ihr Business wenden Sie sich an die exali Kundenbetreuung. Unsere Versicherungsexperten sind ohne Callcenter und Warteschleife für Sie erreichbar.
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