Der Fall Eva Herman: Persönlichkeitsrecht schränkt die Pressefreiheit ein
Der Fall Eva Herman zeigt: Das Persönlichkeitsrecht setzt der Pressefreiheit enge Grenzen. Und die Gerichte legen heute im Vergleich zu den vergangenen Jahren in ihren Urteilen immer höhere Entschädigungssummen fest. Wer Persönlichkeitsrechte verletzt, muss in der Regel zwischen 5.000 und 50.000 Euro zahlen. Tendenz steigend. Die Media-Haftpflicht von exali versichert Verstöße gegen das Persönlichkeitsrecht.
Oberlandesgericht Köln spricht Eva Herman Entschädigung zu
Im Fall Eva Hermann lautete das Urteil des Oberlandesgerichts Kölns (Az.: 15 U 37/09): Der Axel-Springer-Verlag muss der Moderatorin und Autorin Eva Hermann eine Entschädigung von 25.000 Euro zahlen. Zudem darf der Verlag sie nicht weiter falsch zitieren und damit indirekt als Anhängerin nationalsozialistischen Gedankenguts darstellen.
Die Vorgeschichte
Auf einer Pressekonferenz hatte Eva Hermann im September 2007 ihr Buch "Das Prinzip Arche Noah – warum wir die Familie retten müssen" vorgestellt. Berichtet hat darüber auch das Hamburger Abendblatt, das im Axel-Springer-Verlag erscheint. In dem Bericht war zu lesen, die Autorin habe mit Blick auf Nazi-Deutschland gesagt: "Da sei vieles sehr schlecht gewesen, zum Beispiel Adolf Hitler, aber einiges eben auch sehr gut. Zum Beispiel die Wertschätzung der Mutter."
Hermann sagte, sie sei falsch zitiert und damit als Sympathisantin der NS-Familienpolitik dargestellt worden. Das Gegenteil sei aber der Fall, sie habe stets deutlich gemacht, dass sie den Nationalsozialismus verabscheue. Herman klagte daher gegen den Verlag auf Unterlassung und Zahlung einer Geldentschädigung.
Der Streitfall
Die Kölner Richter teilten Hermanns Auffassung. Die umstrittene Äußerung habe Hermann so nicht von sich gegeben. Vielmehr handle es sich um eine ihr in den Mund gelegte Interpretation. Dies hätten die Leser aber nicht erkennen können.
Durch das falsche Zitat sei Herman massiv in ihrem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt worden. In dieser Einschätzung spielte für das Gericht auch Hermans berufliche Tätigkeit als Nachrichtensprecherin und ihr daraus resultierender Bekanntheitsgrad eine entscheidende Rolle. Faktoren, die auch Einfluss nehmen auf die Höhe der zu zahlenden Entschädigung.
Die Folgen
Einfluss auf die journalistische Praxis kann folgende Auffassung des Gerichts haben: Es bemängelte, der verantwortliche Redakteur habe nicht überprüft, ob die fragliche Äußerung von Eva Hermann tatsächlich gefallen war oder ob es sich um eine Interpretation gehandelt habe.
Das OLG gab der Moderatorin daher auch in zweiter Instanz recht und verurteilte den Verlag zur Unterlassung und zur Zahlung einer Entschädigung von 25 000 Euro.
Der Autor behält sich alle Rechte am Artikel vor.
© Ralph Günther, exali AG