Unternehmensberater: Nur mit einer Rechtsschutzversicherung nicht gut beraten

Falsche Beratung mit Folgen: Ein Kunde fordert von seinem externen Unternehmensberater Schadensersatz im fünfstelligen Euro-Bereich. Er wirft seinem Dienstleister vor, wegen dessen unrealistischer Marktprognosen vergeblich in teure Produktionsanlagen investiert zu haben. Die großen Umsätze blieben aus. Der selbstständige Berater sieht sich dafür nicht in der Verantwortung und übergibt den Streitfall an seinen Rechtsanwalt. Immerhin hat er gerade für solche Fälle eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen.

Allerdings nimmt diese erhebliche Ausschlüsse im Versicherungsumfang vor, wenn es um Anwalts- und Gerichtskosten zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen, von Marken- und Urheberrechtsverletzungen oder um rechtliche Auseinandersetzungen mit dem Kunden geht.

Der vorliegende Fachartikel gibt einen Überblick über die Absicherungsmöglichkeiten und -grenzen der Rechtsschutzversicherung und zeigt sinnvolle Alternativen auf.

Die Lücken der Rechtsschutzversicherung schließen kann zum Beispiel eine Consulting-Haftpflicht bzw. eine berufsspezifische Betriebshaftpflicht für selbstständige Berater, Trainer und Manager mit integriertem «passiven Rechtsschutz». Sie übernimmt nicht nur die anfallenden Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zur Abwehr eines Schadenersatzanspruches, sondern kommt auch für den Schadensersatz in Höhe der versicherten Deckungssummen auf.

Eine Haftpflichtversicherung ist deshalb eine wichtige Ergänzung zu einer Rechtsschutzversicherung und zentraler Baustein im Risikomanagement freiberuflicher Consultants.

Versicherungsschutz je nach gewählter Leistungskomponente

Das Kostenrisiko für Anwalts-, Gutachter-, Zeugen-, und Gerichtskosten ist für die meisten rechtlichen Auseinandersetzungen nicht unerheblich. Eine Rechtsschutzversicherung schützt im Rahmen der freiberuflichen bzw. selbstständigen Tätigkeit unter anderem bei gerichtlichen Auseinandersetzungen

Hier einige Schadenbeispiele aus der Praxis, die je nach gewählter Leistungskomponente von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden:

Daten-Rechtsschutz (noch relativ neu)

Firmendaten werden nicht datenschutzgerecht entsorgt, so dass geschützte Kundendaten an die Öffentlichkeit gelangen. Es wird ein Verfahren eingeleitet.

Steuer-Rechtsschutz

Bei einer steuerlichen Betriebsprüfung werden wesentliche Teile der Steuererklärung nicht anerkannt. Die Finanzbehörde erhebt eine Steuernachforderung von über 20.000 Euro. Die Klärung der Rechtmäßigkeit dieser Nachforderung erfolgt vor Gericht.

Sozialgerichts-Rechtsschutz

Ihnen wird vorgeworfen, einen Scheinselbstständigen für die Unterstützung in einem längeren Projekt beschäftigt zu haben. Wegen der Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen für diesen angeblichen «Scheinselbstständigen» kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit der gesetzlichen Krankenversicherung.

Verwaltungs-Rechtsschutz

Sie parken Ihren Geschäftswagen an einer vielbefahrenen Straße. Über Nacht werden zur Vorbereitung einer Baustelle Halteverbotsschilder aufgestellt. Am darauffolgenden Tag wird Ihr Firmenfahrzeug abgeschleppt. Sie lehnen es ab, die von der Verwaltungsbehörde verlangten Kosten zu zahlen.

Schadenersatz-Rechtsschutz (Baustein Verkehrs-RS)

An einer Ampelkreuzung fährt das vor Ihnen stehende Fahrzeug bei Grün plötzlich rückwärts. Der Unfallverursacher schildert seiner Versicherung, Sie wären aufgefahren. Damit Sie Ihren Schaden schnell erstattet bekommen, engagieren Sie einen Anwalt.

Vertrags-Rechtsschutz

Sie monieren beim Autohändler ein störendes Geräusch am Getriebe des fabrikneuen Firmenwagens. Die Fachwerkstatt weigert sich, die Reparatur als Garantiefall anzuerkennen. Durch Einschalten eines Sachverständigen werden die Voraussetzungen für eine außergerichtliche Klärung geschaffen. Die Kosten für das Gutachten übernimmt der Rechtsschutzversicherer.

Firmenvertrags-Rechtsschutz für Nebengeschäfte

Der Versicherungsnehmer hat seine betriebliche Computeranlage geleast. Wegen einer im Vertrag enthaltenen Fortsetzungsklausel kommt es zu Differenzen. Der Leasinggeber klagt vor Gericht auf Fortführung des Leasingvertrags.

Hinweis: Versicherungsschutz besteht hier nur für Streitigkeiten aus schuldrechtlichen Verträgen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Büro-, Betriebs- oder Werkstatträumen und deren Einrichtung stehen.

Firmenvertrags-Rechtsschutz für „eingekaufte“ Dienstleistungen

Durch den Wechsel des Steuerberaters stellen Sie fest, dass ihr bisheriger Steuerberater wichtige Abschreibungen nicht geltend gemacht hat. Das Finanzamt erkennt die Korrekturen aufgrund von Verjährung nicht mehr an. Da sich der alte Steuerberater weigert für den Schaden aufzukommen, schalten Sie einen Anwalt ein.

Hinweis: Meist Sublimit in den Versicherungsbedingungen, d.h. reduzierte Versicherungssumme von nur 10.000 Euro.

Straf-Rechtsschutz

Aufgrund eines Betriebsunfalles erleidet Ihr Mitarbeiter Verletzungen. Die Staatsanwaltschaft wirft Ihnen Aufsichtspflichtverletzungen vor und erhebt Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

Sie haben ein Büro angemietet und erkennen eine offensichtlich überhöhte Jahresabrechnung für Heizungs- und Nebenkosten nicht an.

Neben den vorgenannten Risiken aus der freiberuflichen bzw. selbstständigen Tätigkeit, können auch die privaten Risiken mit einem Rechtsschutzvertrag für Nichtselbstständige abgesichert werden.

Wichtige Berufsrisiken externer Consultants nicht versichert

Wie bereits erwähnt, gibt es wichtige berufliche und geschäftliche Bereiche, die über einen Rechtsschutzvertrag nach den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (kurz ARB) in der Regel nicht versichert werden können. Dazu zählen unter anderem:

  1. Die Kosten zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen (es sei denn, dass diese auf einer Vertragsverletzung beruhen).
  2. Rechtsschutz in ursächlichem Zusammenhang mit Rechtsverletzungen von Dritten (z.B. Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster- und Gebrauchsmusterrechten) oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum.
  3. Rechtsschutz in Zusammenhang mit dem Kartell- oder sonstigen Wettbewerbsrecht.
  4. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen, die unmittelbar der Ausübung einer freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit oder dem Erwerb, der Veräußerung, Finanzierung oder Belastung von Grundstücken, Betrieben, Betriebsteilen dienen.
    Hinweis: Dieser Bereich ist grundsätzlich über eine Vermögensschadenhaftpflicht mit passivem Rechtsschutz versicherbar.
  5. Gerichtliche Auseinandersetzung wegen offener Rechnungen.
  6. Leistungen aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag gegen den Versicherer oder das für diesen tätige Schadenabwicklungsunternehmen.
Tipp: Es empfiehlt sich daher, den Rechtsschutzvertrag bei einer Gesellschaft zu versichern, bei der man keine weiteren Versicherungsverträge versichert hat.

Umfassende Absicherung durch «passiven Rechtsschutz»

Die ARB schließen somit gerade die Bereiche aus, die im Berufsalltag von selbstständigen Trainern, Beratern, Managern sowie Consultingunternehmen ein hohes Schadenrisiko bergen. Für diese Berufsgruppen empfiehlt sich daher die zusätzliche Vorsorge mit einer consulting-Haftpflichtversicherung bzw. berufsspezifischen Betriebshaftpflicht, da diese den sogenannten „passiven Rechtsschutz“ beinhaltet.

Hinweis: Man spricht hier vom «passiven Rechtsschutz», da Versicherungsschutz für die Abwehr von Ansprüchen Dritter und nicht um die Durchsetzung eigener Ansprüche besteht.
Das bedeutet, dass der Versicherer bei der Abwehr eines Haftpflichtanspruchs dem Freiberufler auch die dafür notwendigen außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten ersetzt. Hierzu zählen Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Reise-, Schadenminderungs- und Schadenregulierungskosten.

Über eine gute Consulting-Haftpflichtversicherung besteht durch den «passiven Rechtsschutz» somit Versicherungsschutz für die unter

Gute Versicherer ersetzen zudem auch notwendige Kosten der Abwehr einer einstweiligen Verfügung gegen den Versicherungsnehmer, selbst wenn die Verfügung einen Anspruch auf Unterlassung oder Widerruf betrifft.

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