Markenstreit: Sportartikelhersteller will Superstar Lionel Messi seinen Namen verbieten

Kennen Sie Messi? Was für eine Frage, werden Sie jetzt denken. So ziemlich jeder kennt den argentinischen Fußballstar, auch Leute, die sonst nichts mit Fußball am Hut haben. Aber kennen Sie auch „Massi“? Nein? „Massi“ ist eine Marke für Sportartikel und Sportbekleidung. Dass diese beiden Namen verwechselt werden können, ist kaum vorstellbar. Doch genau das befürchtete der Inhaber der Sportartikel-Firma und wollte verhindern, dass Messi seinen Namen als Marke eintragen lässt.

Verwechslungsgefahr zwischen Messi und Massi?

Fußballstar Lionel Messi wollte im August 2011 beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) seine Marke „Messi“ inklusive Markenlogo für Sportartikel schützen lassen. Doch kaum war sein Antrag dort eingegangen, folgte auch schon der Widerspruch – durch den Unternehmer Jaime Masferrer Coma, dessen Firma unter der eingetragenen Marke „Massi“ ebenfalls Sportartikel verkauft. Die Begründung für die Gegenwehr: Es bestehe Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Marken.

Der EUIPO gab im Jahr 2013 dem Widerspruch statt. Gegen diese Entscheidung legte Messi Beschwerde ein, die das EUIPO zurückwies. Es bestehe eindeutig eine Verwechslungsgefahr, weil die zwei Marken einander bildlich und klanglich zu ähnlich seien, so die damalige Einschätzung der Richter.  

Zu berühmt, um verwechselt zu werden…

Diese Entscheidung wollte der Fußballstar nicht akzeptieren und zog vor das Gericht der Europäischen Union (EuG), um das Recht auf seine Marke einzuklagen. Mit Erfolg: Mit seinem Urteil vom 26. April 2018 (Az: T-554/14) gab das EuG Messi Recht und hob die Entscheidung des EUIPO auf. Zwar bestätigte das Gericht die Ansicht des EUIPO, dass die Marken sich sehr ähnlich sind. Den Fußballer „rettete“ dabei jedoch seine eigene Berühmtheit.

Denn, so die Richter, Messi sei so berühmt, dass praktisch jeder ihn kennt, nicht nur diejenigen, die sich für Fußball oder Sport im Allgemeinen interessieren. Da also die breite Öffentlichkeit sofort einen Zusammenhang zwischen dem Wort „Messi“ und dem Fußballstar herstelle, insbesondere beim Kauf von Sportartikeln, sei eine Verwechslung mit einem anderen Namen kaum möglich. Deshalb werde auch kein Käufer von Sportartikeln glauben, die Marken „Messi“ und „Massi“ stammen aus dem gleichen Unternehmen oder haben sonst irgendeine wirtschaftliche Verbindung. Die Folge dieser Einschätzung: Messi darf seinen Namen nun als Marke eintragen lassen!

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© Ines Rietzler – exali AG