Studie zum IT-Freelancer-Markt: Unsicherheit bei Compliance und Arbeitnehmerüberlassung
Freelancer kommen im fremden Team sehr gut an…
Laut einer aktuellen Studie der Computerwoche sind 99,2 Prozent der Unternehmen zufrieden mit gemischten Teams aus IT-Freelancern und Festangestellten (den Artikel der Computerwoche „Der Markt für IT-Freelancer“ finden Sie hier). Bei Firmen aus IT-Fachbereichen sind es sogar ganze 100 Prozent. Auf Seiten der Freelancer sind es immerhin noch zwei Drittel, die grundsätzlich immer oder zumindest sehr häufig mit den gemischten Arbeitsgruppen zufrieden sind. Das zeigt, dass Freelancer gut ankommen und sich schnell in bestehende Teams einfügen können. Der Mythos vom eigenbrötlerischen ITler trifft also, zumindest bei den Selbstständigen, nicht mehr zu. Je spezialisierter das Fachgebiet, umso besser funktioniert laut Studie die Zusammenarbeit.
Es bleibt zu vermuten, dass das nicht nur an der Qualität der Dienstleister liegt. Für die Zusammenarbeit mit Firmen ist genauso wichtig, das der Auftraggeber schon genau weiß, welchen Spezialisten er braucht. Als Beispiel: Wer eine Schraube festziehen will, schaut sich den Kopf an und entscheidet dann, ob er einen Kreuz- oder Schlitzschraubenzieher braucht. Erkennt der Handwerker in spe aber nicht, welcher Schraubenzieher gebraucht wird, bleibt Raum für eine Fehlentscheidung. Diese kostet Zeit, Geld und Nerven, ganz unabhängig vom Werkzeug (oder in unserem Fall vom ITler).
… und sie arbeiten zunehmend „inhouse“
Zudem ist ein IT-Freelancer, der inhouse beim Kunden arbeitet, kein Einzelfall, sondern längst die Regel. Laut der Studie sind mehr als die Hälfte aller IT-Experten in Unternehmen externe Mitarbeiter. Gerade bei Projekten wie der Einführung neuer Programme und Systeme macht ihr Einsatz Sinn. Benötigt der Auftraggeber ein neues Warenwirtschaftssystem, kennen sich die dortigen Mitarbeiter mit dem alten Programm super aus. Der IT-Dienstleister hat dafür das neue System schon erfolgreich bei anderen Kunden eingeführt. Wenn sich beide Seiten gut aufeinander abstimmen, verspricht das Projekt ein voller Erfolg zu werden.
So steht es um die Stundenlöhne
Bis 2018 sind die Stundensätze für IT-Freelancer stetig gestiegen. Dieser positive Trend hat sich laut Computerwoche nicht fortgesetzt, die Stundensätze seien sogar gesunken. Diese Entwicklung trübe nun auch die Prognose für 2019. Der Geschäftsführer der Zeitarbeitsagentur Expiris führt gegenüber der Computerwoche die Trendwende darauf zurück, dass mehr Experten für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stünden, was zu einem gewissen Preisdruck führe. Insgesamt sei das Marktniveau aber nach wie vor sehr hoch. Eine interne Statistik der Modis Contracting Solutions GmbH liefert hingegen andere Zahlen.
Der Geschäftsführer Marcel Abel spricht von einem leicht steigenden Trend und auch Hays-Manager Carlos Frischmuth berichtet von einer wenig, aber stetig wachsenden Stundensatzentwicklung. Die Diskrepanz zwischen den Studien zeigt auf jeden Fall, dass sich die Situation wenn überhaupt nur minimal verändert hat. Sei es nun zum Positiven oder Negativen.
Spezialisten verdienen besser als Standard-Dienstleister
Zudem gibt es immer Nischen, in denen tendenziell mehr oder weniger Gehalt bezahlt wird. Denn während der Stundensatz aller IT-Dienstleister laut Computerwoche bei 86,73 Euro liegt, berichtet der Geschäftsführer von GULP, Ertan Demirel, von Stundensätzen, die teilweise über 100 Euro liegen. Diese werden vor allem von spezialisierten ITlern aufgerufen, die sich mit Trendbereichen wie KI (Künstliche Intelligenz), BI (Business Intelligence) und Big Data beschäftigen und deswegen stark nachgefragt sind.
Freelancer, aber bitte mit Rechtssicherheit
Bei aller Freude darüber, wie gut Freelancer in verschiedenste Teams integriert sind, gibt es ein Thema, das laut Studie oft Sorgen bereitet: Compliance. Denn Freelancer unterscheiden sich rechtlich nach wie vor von angestellten Mitarbeitern und diese Unterschiede müssen auch konsequent durchgesetzt werden, um nicht in die Scheinselbstständigkeit zu geraten. Carlos Frischmuth von Heys rät deswegen Unternehmen dazu, alle Bereiche, die mit Compliance zu tun haben (wie z. B. Einkauf, Fachbereiche, Personal und die Rechtsabteilung) besonders zu schulen, um sie für mögliche Rechtsverletzungen, wie eine unerkannte Scheinselbständigkeit, zu sensibilisieren.
So vermeiden Freelancer Scheinselbständigkeit
Auch Freelancer sollten darauf achten, nicht in eine Scheinselbständigkeit zu rutschen. Dabei können folgende Tipps helfen:
- nutzen Sie Werkverträge statt Stundenvereinbarungen
- arbeiten Sie für mehrere Auftraggeber
- beschaffen Sie neue Aufträge durch Akquise, nicht durch Bewerbungen
- eigene Homepage und Visitenkarten nutzen
- stärken sie Ihre Marke (Vorträge, Bücher, Gastartikel)
- im Zweifel einen Anwalt über den Vertrag schauen lassen
Immer Ärger mit der ANÜ?
Generell sollten sich Freelancer gut überlegen, ob sie ihre Selbständigkeit an den Nagel hängen wollen. Denn ein Wechsel zum Beispiel in eine Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) zahlt sich für den Freelancer normalerweise nicht aus. Die ANÜ ist vom Gesetzgeber dafür vorgesehen, vorübergehende Personalengpässe zu überbrücken und wird häufig auch Zeitarbeit genannt. Durch die Flexibilität ist dieses Modell besonders beliebt unter Arbeitgebern.
Auf den ersten Blick ist es deswegen gut geeignet, um einen Spezialisten im Rahmen einer Projektarbeit einzugliedern. Immerhin sind diese häufig auch zeitlich begrenzt. Für den Selbständigen gibt es allerdings einige Nachteile: Beiträge für eine private Alters- oder Gesundheitsvorsorge pausieren in der Zeit der Festanstellung zum Beispiel nicht. Deswegen zahlen eingegliederte Freelancer diese Beiträge weiter und müssen ebenso den gesetzlichen Pflichtbeitrag zahlen. Auch die Gefahr der Scheinselbständigkeit besteht bei wechselnden Anstellungsverhältnissen beim gleichen Arbeitgeber.
Außerdem ist die ANÜ gesetzlich auf 18 Monate begrenzt. Das heißt, hinterher steht der ITler meist ohne Arbeitsplatz da, weil eine Übernahme in die Festanstellung vom Arbeitgeber ja gerade nicht gewünscht wird. Dann wird es besonders schwierig in die Selbständigkeit zurückzukehren, weil die Kontakte zu früheren Auftraggebern während der Zeitarbeit kaum aufrechtzuerhalten sind.
Scheinselbständig wegen ANÜ?
Im Interview mit exali.de verrät der Vorstandsvorsitzende des Verbands der Gründer und Selbstständigen Deutschland e. V. (VGSD), Dr. Andreas Lutz, was es seit der Einführung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes für Selbständige zu beachten gibt:
Viel Arbeit, viel Umsatz, hohes Haftungsrisiko
Alles in allem sieht es auf dem Arbeitsmarkt weiterhin gut aus für Selbständige aus dem ITK-Bereich. Es gibt viel Arbeit und Auftraggeber suchen nach wie vor händeringend nach externen Spezialisten. Wo gehobelt wird, fallen allerdings nicht nur sprichwörtlich Späne. Fehler können immer passieren und mit einer IT-Haftpflicht über exali.de sind IT-Freelancer umfassend abgesichert. Im Schadenfall prüft der Versicherer auf eigene Kosten, ob die Forderung berechtigt ist und kommt, wenn nötig, für den entstandenen Schaden auf. Unberechtigte Ansprüche werden vom Versicherer abgewiesen, überhöhte Forderungen werden angepasst. Bei Fragen wenden Sie sich gerne telefonisch an unsere Versicherungsexperten. Diese sind ohne Warteschleife direkt für Sie erreichbar.