Wenn der CEO das Unternehmen um Kopf und Kragen quatscht
Schon ein falsches Wort kann das Zünglein an der Waage zwischen Erfolg und Fiasko sein: Sei es eine unglückliche Formulierung im Bewerbungsgespräch, eine unüberlegte Aussage eines Politiker oder eine unbesonnene Behauptung im Pressegespräch – die Konsequenzen können fatal sein. Ein ausgesprochenes Wort lässt sich bekanntlich nicht zurücknehmen – dies musste der CEO eines amerikanischen Saugroboter-Herstellers am eigenen Leib erfahren: Mit einer eilfertigen Meldung sorgte er für gewaltigen Ärger und finanzielle Konsequenzen in seinem Unternehmen.
Saugt nicht nur Staub, sondern auch Daten?
Das Leid hat seinen Ursprung in einem diskussgroßen Saugroboter namens Roomba. Der Hersteller iRobot wirbt damit, dass der kleine Sauger Wohnungen via Infrarot-Sensoren scannt und so Möbel, Kanten und Treppenstufen erkennen kann. Seit 2015 können die geschickten Haushalts-Helferlein auch Karten der zu putzenden Wohnung erstellen – für eine schnellere und effizientere Reinigung. Per App kann der Nutzer den Saugweg des Roboters verfolgen und sammelt so mal nebenbei eine ganze Menge Daten über den privaten Lebensraum des Roomba-Nutzers.
Während Datenschützer schon ihre ersten Protest-Plakate schreiben, setzt der CEO der Firma noch einen drauf: In einem Pressegespräch mit der Nachrichtenagentur Reuters gibt er bekannt, dass sich das Unternehmen vorstellen könne, die gesammelten Daten an die Entwickler anderer Smarthome-Assistenten weiterzuverkaufen. Mit den Daten von iRobot hätten es Amazon Echo, Google Home oder Apples HomePod viel leichter, ihre Geräte in das Smarthome zu integrieren.
Im Gespräch mit Reuters gab sich der CEO zuversichtlich, dass er mit seiner strategischen Aussage nicht nur einen Marketing-Hit landen würde, sondern auch, dass die Nutzer der Datenübergabe zustimmen würden, um ihr Smarthome zu verbessern. Der öffentliche Aufschrei ließ nicht lange auf sich warten…
Trust me, I am a CEO!
Obwohl iRobot schnell reagierte, um der Aussage des CEOs zu widersprechen, ist das Image-Kind schon in den Umsatz-Brunnen gefallen. Um ein „unbeabsichtigtes Missverständnis“ würde es sich bei der Meldung zum Datenverkauf handeln, revidierte das Unternehmen. Es könne sich lediglich vorstellen, die Daten mit Dritten zu teilen, wenn der Kunde sich damit einverstanden erkläre.
Unerwähnt lässt das Unternehmen allerdings, dass jeder Kunde, der den Nutzungsbestimmungen zustimmt auch sein Einverständnis zur Datenweitergabe erteilt. Diese kann nur manuell zurückgenommen werden – bis dahin ist die Überlieferung der Daten rechtens. Wer gar nicht riskieren wolle, dass der Staubsauger Daten sammelt, der dürfe das Gerät nicht mit der App verbinden – also darauf achten, dass der Roboter nicht zu smart wird…
Schweigen ist Gold, Reden manchmal Umsatzeinbuße
Die Informationen, die der CEO da aus dem Nähkästchen geplaudert hat, könnten für viel Ärger sorgen: Die Angst von ihrem Staubsauger ausspioniert zu werden, hält zukünftige Kunden eventuell davon ab, einen Saugroboter von iRobot zu kaufen. Jede Aussage bewegt den Aktienkurs – und damit auch die Einnahmen und Gewinne des Unternehmens. Die Gewitterwolken hängen also tief über dem CEO, der von iRobot womöglich für den Imageschaden und die Umsatzeinbußen persönlich in Haftung genommen werden kann, wie andere Praxisfälle zeigen. Denn die Haftung für Manager ist umfangreich (persönliche Haftung, gesamtschuldnerisch, unbegrenzt, im Innen- und Außenverhältnis) und die Liste der Sorgfaltspflichten die an Manager gestellt werden, um Schaden vom Unternehmen abzuwenden, ist lang.
Mit einer Absicherung durch die Persönliche D&O-Versicherung über exali.de erhalten Manager, Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte – oder wie in diesem Fall – der CEO individuellen Schutz vor den finanziellen Folgen der persönlichen Inanspruchnahme. Der integrierte Passive Rechtsschutz wehrt dabei unberechtigte Schadenersatzforderungen gegen den CEO ab und übernimmt im Falle einer teuren gerichtlichen Auseinandersetzung beispielsweise die anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten. Sollte es zu einer berechtigten Schadenersatzklage kommen übernimmt der Versicherer die auferlegte Schadenersatzzahlung bis zur Höhe der gewählten Versicherungssumme.
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© Vanessa Materla – exali AG