BGH-Urteil: Anwalt haftet, weil er von seinem Mandanten falsch informiert wurde
Um einen Tag vertan…
Da eine Frau gegen die Kündigung ihres Arbeitgebers vorgehen wollte, beauftragte sie einen Anwalt, um Kündigungsschutzklage einzureichen. Im Gespräch mit dem Juristen behauptete der Ehemann der Klägerin, dass das auf den 22.12.2011 datierte Kündigungsschreiben am 23.12.2011 zugegangen sei. Allerdings hatte der Arbeitgeber einen Boten mit dem Einwurf beauftragt, dieser warf die Kündigung gegen 11 Uhr vormittags am gleichen Tag in den Briefkasten. Da die Frist für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage drei Wochen beträgt, wäre der letzte Tag für eine Klageerhebung somit der 12.01.2012 gewesen. Aufgrund der Aussage des Ehemanns der Klägerin reichte der Anwalt die Klage aber erst am Freitag, den 13.01.2012 ein, was in diesem Fall tatsächlich Unglück brachte: Das Arbeitsgericht wies die Kündigungsschutzklage wegen Ablauf der Klagefrist zurück.
Wer sich anwaltlich vertreten lässt, kann besonderen Schutz erwarten
Wegen des entstandenen Schadens reichte die Frau also erneut Klage ein, diesmal gegen ihren Anwalt, da dieser die Frist verpasst hatte und ihrer Meinung nach den Schaden (in Form von Verdienstausfall von über 25.000 Euro) zu vertreten hatte. In den ersten beiden Instanzen scheiterte die Frau, der BGH gab der Klägerin allerdings recht (Urteil vom 14.02.2019, Az: IX ZR 181/17). „Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts dient in der Regel gerade dem Zweck, die rechtliche Beurteilung eines Sachverhalts in fachkundige Hände zu legen“, so der Bundesgerichtshof. Dazu gehört auch, dass der Anwalt seinen Auftraggeber solange befragt, bis er alle Einzelheiten des Falles kennt, die er zur objektiven und vollumfänglichen Beurteilung der Situation benötigt. Wer sich in die Hände eines Rechtsanwaltes begibt, muss darauf vertrauen können, dass dieser erkennt, wo rechtliche Probleme lauern können.
Rechtstatsachen müssen immer überprüft werden
Besonders wenn es um Rechtstatsachen geht, ist das genaue Nachfragen unerlässlich. Zwar darf sich der Anwalt grundsätzlich auf die Schilderung von tatsächlichen Umständen und Vorgängen verlassen, die rechtliche Beurteilung der Situation liegt dabei aber allein in seiner Obhut. Dass das Kündigungsschreiben per Bote zugestellt wurde, war auf dem Schreiben vermerkt. Deswegen konnte ein Zugang am 22.12.2011 nicht ausgeschlossen werden. Der Anwalt hätte den Sachverhalt sorgfältig prüfen müssen, statt das vom Ehemann genannte Datum zu übernehmen. Diese Nachlässigkeit hat der BGH als Pflichtverletzung seitens des Anwalts eingestuft.
Auch das Berufungsgericht hätte besser nachfragen müssen
In der Begründung der Klage rügt der BGH außerdem das Verhalten des Berufungsgerichts. Die Mandantin und der Ehemann hätten auf Nachfrage angeben können, wann sie den Briefkasten geleert hatten. Das OLG hatte jedoch beide zu diesem Sachverhalt nicht befragt. Auch habe das Gericht nicht auf die Problematik des Zugangs hingewiesen. Daher sei das rechtliche Gehör der Klägerin verletzt worden.
Unkompliziert für den Schadenfall absichern
Ob der Anwalt wirklich über 25.000 Euro an seine Mandantin bezahlen muss, steht noch nicht fest. Der BGH hat den Rechtstreit zur Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Der Fall zeigt, dass Fristversäumnisse schnell passieren und für Rechtsanwälte teuer werden können. Deswegen ist es wichtig, einen verlässlichen Partner an der Seite zu haben, der sich im Schadensfall um alles kümmert. Eine Anwalts-Haftpflicht über exali.de klärt auf eigene Kosten die Schuldfrage und kommt im Fall der Fälle für den Schaden auf.
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