Risiko Immobilienverkauf – über 3.000 Euro Schaden durch Teilungserklärung

Wechseln Immobilien die/den Besitzer:in, sieht das Gesetz eine Menge Vorschriften vor, um den Verkauf rechtssicher zu gestalten. Dabei müssen alle Beteiligten auch eine Menge Dokumente berücksichtigen. Wie viel Schaden entsteht, wenn das nicht gelingt, lesen Sie in diesem echten exali Schadenfall.

Makler:innen Risiko Wohnungsverkauf

Der deutsche Gesetzgeber gestaltet den Verkauf von Gebäuden ziemlich komplex. Sämtliche Vertragsparteien müssen so einigen Rechten und Pflichten nachkommen - dazu gehört auch die Bereitstellung aller relevanten Dokumente. Dass gerade Letzteres sich schwieriger gestalten kann, als erwartet, erfuhr ein über exali versicherter Immobilienmakler.

Der Dienstleister war mit dem Verkauf von drei Eigentumswohnungen betraut. Diese lagen jeweils im Keller-, Erd- und Dachgeschoss und befanden sich im Besitz eines einzigen Eigentümers. Bereits einige Jahre vor dem Verkauf wurde eine ehemalige Werkstatt im Gebäude in zusätzlichen Wohnraum umgewandelt. Dieser Anbau war gemäß Teilungserklärung fälschlicherweise der Erdgeschoss- anstatt der Kellerwohnung zugeordnet. Da sich sämtliche Wohnungen zu diesem Zeitpunkt noch im Besitz eines  Eigentümers befanden, erfolgte auch keine nachträgliche Änderung an diesem wichtigen Dokument.

Hinweis:

In der Teilungserklärung erklärt die/der Eigentümer:in einer Immobilie gegenüber dem Grundbuchamt, dass ihr/sein Eigentum in mehrere Miteigentumsanteile aufgeteilt wird. Sie regelt die grundbuchrechtlichen Sachverhalte und klärt die Eigentumsverhältnisse.

Teilungserklärung verschlampt – wer ist Eigentümer:in?

Nun nahm der Verkauf der drei Wohnungen seinen Lauf. Da die beteiligten Parteien einander dabei jede Menge Dokumente aushändigten, unterlief dem Makler ein durchaus menschlicher, aber ärgerlicher Fehler: Die Teilungserklärung, die die Besitzverhältnisse der Eigentumsparteien klären sollte, ging unter und wurde im Verkaufsprozess nicht berücksichtigt. So fiel weder dem Verkäufer oder den Käufer:innen noch dem Makler selbst auf, dass die umgewandelte Werkstatt nicht der Kellerwohnung zugeordnet war.

Tipp:

Nicht nur verschwundene Dokumente können beim Immobilienverkauf für jede Menge Ärger sorgen. Was passieren kann, wenn Dienstleister:innen den Datenschutz vernachlässigen, lesen Sie im Artikel Sensible Daten im Immobilienexposé – ein echter exali-Schadenfall.

Das böse Erwachen erfolgt erst, nachdem die Erdgeschosswohnung längst in den Besitz eines neuen Eigentümers übergegangen war. Erst zu diesem Zeitpunkt realisierte der erschrockene Käufer, dass er gemäß Teilungserklärung zur Wohnung ganz offensichtlich auch den Anbau (ehemalige Werkstatt) erhalten hatte und diese nicht beim neuen Besitzer der Kellerwohnung verblieben war.

Teurer Kompromiss – abgesichert durch die Dienstleisterhaftpflicht über exali

Da sich alle Beteiligten nach einer tragfähigen Lösung für dieses Dilemma sehnten, erklärte der frisch gebackene Eigentümer der Erdgeschosswohnung sich schließlich bereit, einer neuen Teilungserklärung zuzustimmen – gegen einen Betrag von 10.000 Euro, um die zusätzlichen Kosten, die ihm durch den unverhofften Besitz der ehemaligen Werkstatt entstehen, abzudecken. Nach weiteren Gesprächen einigten die Parteien sich darauf, diese Schadensumme gemeinsam zu tragen. Jeder von ihnen (die Eigentümer der Erdgeschoss- beziehungsweise Kellerwohnung sowie der Makler) trug etwas mehr als 3.000 Euro zu der veranschlagten Summe bei.

In der Hoffnung, seinen Teil der Summe nicht vollkommen allein tragen zu müssen, meldete der Makler den Vorfall den Versicherungsprofis von exali. Die gaben sämtliche Informationen an den zuständigen Versicherer weiter und konnten bald darauf Entwarnung geben. Seine Berufshaftpflicht übernahm den Schaden.

Schutz vor finanziellen Konsequenzen durch Vermögensschadenhaftpflicht

Beim Begleichen des Schadens kam dem Dienstleister zugute, dass in sämtlichen Berufshaftpflichtversicherungen über exali die Vermögensschadenhaftpflicht bereitsin der Basisabsicherung enthalten ist. Sie sichert insbesondere berufliche Fehler und Versehen ab, durch die einer dritten Partei ein finanziellen Schaden entsteht. Darunter fiel auch das Versäumnis des Maklers, beim Verkauf der Wohnung die Teilungserklärung auf Richtigkeit zu Prüfen und auszuhändigen.

Anm. d.Red.: Ein Vermögensschaden ist im Gegensatz zu einem Personen- oder Sachschaden ein immaterieller-  bzw. finanzieller Schaden. Vermögensschäden stellen mit Abstand die häufigste Schadenfolge im Dienstleistungsbereich dar. Die Absicherung derartiger Schäden ist über eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung möglich.

Mit dem Abschluss einer Dienstleisterhaftpflicht über exali sichern Sie sich also verlässlichen Grundlagenschutz für Ihr Business, zum Beispiel bei beruflichen Fehlern oder auch Rechtsverletzungen. Der Versicherer prüft die an Sie gestellten Ansprüche, wehrt unberechtigte Anliegen in Ihrem Namen ab und begleicht gerechtfertigte Forderungen. Das umfasst auch die Konsequenzen vermeintlich kleiner Versäumnisse, die wie im vorliegenden Fall unerwartete Ausmaße annehmen können.

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