Echter exali Schadenfall: Eine Drohne stürzt über einem Autohaus ab
Videodreh mit Pannen: Was war passiert?
Eine Medien-Agentur war mit dem Dreh eines Werbespots beauftragt und der Drehort dafür befand sich direkt neben einem Autohaus. Für tolle Einstellungen beim Dreh kam auch eine Drohne zum Einsatz und genau die sorgte dann auch für Ärger, denn sie stürzte ab – genau über dem Autohaus. Da bekanntlich ein Unglück selten alleine kommt „landete“ die abstürzende Drohne genau auf einem im Außenbereich ausgestellten Neuwagen und beschädigte diesen. Zusätzliches Pech für die Media-Agentur: Besagter Neuwagen wurde gerade für den Export nach Skandinavien vorbereitet. Daher war die Zeit knapp.
Schadensbearbeitung im Eilverfahren
Die Medien-Agentur meldete den Schaden bei exali am selben Tag etwa um 11 Uhr – mit der Bitte um schnelle Bearbeitung, wegen dem anstehenden Export des beschädigten Wagens. Da wie gesagt für das Auto in wenigen Tagen ein Export nach Skandinavien geplant war, wäre bei einer langen Bearbeitungszeit neben den Kosten für die Behebung des Sachschadens auch ein Vermögensschaden durch eine verzögerte Lieferung entstanden. Der zuständige Kundenbetreuer bei exali leitete nach der ersten Prüfung die Schadensmeldung deshalb auch unverzüglich an den Versicherer weiter, mit dem Verweis auf eine zeitnahe Bearbeitung.
Bei dem Schaden am Fahrzeug handelt es sich versicherungstechnisch um einen Sachschaden, der über die Betriebshaftpflicht (Teil der Basisabsicherung bei den Berufshaftpflichtverträgen über exali) versichert ist.
Der Versicherer reagierte prompt und fragte bei dem geschädigten Autohaus einen Kostenvoranschlag an. Dieser traf um 15 Uhr ein und knapp anderthalb Stunden später wurde er vom Versicherer freigegeben. Das Auto konnte so noch rechtzeitig repariert und wie geplant exportiert werden. Glück im Unglück, denn ohne die Media-Haftpflicht bei exali hätte die Agentur den Schaden in Eigenregie abwickeln und die Kosten in Höhe von über 2.000 Euro selbst begleichen müssen.
Drohnenflug ohne Drohnenführerschein gefährdet Versicherungsschutz!
Achtung Stolperstein: Seit 01. Januar 2021 gilt die neue EU-Drohnenverordnung. Diese besagt, dass für alle Drohnen die mehr als 250 Gramm wiegen ein EU-Drohnen-Führerschein nötig ist. Das Bußgeld für den Einsatz einer Drohne ohne entsprechenden EU Drohnenführerschein kann sich auf bis zu 50.000 Euro belaufen. Alle wichtigen Informationen zur EU-Drohnenverordnung können Sie auch in unserem Artikel EU-Drohnenverordnung: Registrierungspflicht und Drohnenführerschein kommen auf exali.de nachlesen.
Doch es droht nicht nur ein saftiges Bußgeld. Wer eine Drohne ohne Führerschein gewerblich nutzt, gefährdet damit seinen Versicherungsschutz. Denn der Versicherer kann aus nachvollziehbaren Gründen die Leistung verweigern, wenn Gesetze oder Verordnungen nicht beachtet werden, wie z.B. beim Fahren oder Fliegen ohne Führerschein. Daher ist es bei der privaten wie auch bei der gewerblichen Nutzung zur Vermeidung einer „Bruchlandung“ enorm wichtig, sich im Vorfeld mit den rechtlichen Rahmenbedingungen im Detail auseinanderzusetzen.
Auf der sicheren Seite – egal ob Drehpanne oder Abmahnung – mit der Media-Haftpflicht
Wie dieser Schadenfall zeigt, können Pannen immer entstehen: Egal ob bei einem Film-Dreh eine Drohne abstürzt oder vielleicht eine geliehene Kamera umfällt und beschädigt wird. Weitere Risiken in kreativen Berufen sind zum Beispiel Abmahnungen wegen Verletzung des Urheberrechts, Markenrechts oder Persönlichkeitsrechts. Diese betreffen Media-Agenturen, aber auch Selbstständige und Freiberufler:innen, die beispielsweise in den Bereichen Film, Grafik-Design, Text oder Online-Marketing tätig sind. Für einen derartigen Sach- oder Vermögensschaden aufzukommen, kann gerade bei kleineren Agenturen oder Selbstständigen schnell die Existenz bedrohen.
Die Media-Haftpflicht von exali.de ist genau auf die Bedürfnisse der Medienbranche zugeschnitten und schützt Sie umfassend gegen Schadenersatzforderungen durch leichte und grobe Fahrlässigkeit, sowie Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen, Markenrechtsverletzungen oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Den Versicherungsumfang können Sie dabei individuell an Ihren persönlichen Bedarf anpassen und zusammenstellen.
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