Falsche Materialwahl kostet Agentur rund 10.000 Euro
Auf Messen wollen Unternehmen sich und ihre Produkte im besten Licht präsentieren. Das hatte auch ein großer Betrieb geplant, der auf besonders saugstarke Staubsauger spezialisiert ist. Für die Vorführung des neuesten Modells sollten bedruckte Teppiche ausliegen, von denen jeglicher Schmutz im Handumdrehen weggesaugt werden sollte. Leider wurden statt der Teppiche Vliesmatten geliefert, die jeder herkömmliche Staubsauger sauber bekommen hätte…
Werbe-Agentur bleibt auf Kosten sitzen
Auch Fehler von Mitarbeitern sind versichert
Ein Ärgernis für den Staubsauger-Hersteller - und auch für den mit der Herstellung der Teppiche beauftragten Dienstleister, der auf rund 250 bedruckten Bodenmatten sitzen blieb. Wie es zu dem Schadenfall kam und was unter einem Druckeigenschaden zu verstehen ist – auf der exali.de InfoBase erklären wir’s.
Missverständnis führt zu Fehlproduktion
Eine Werbe-Agentur bekam den Auftrag, 250 kleine Teppiche zur Verwendung auf Messen eines Staubsauger-Unternehmens zu produzieren – das neueste, saugstarke Modell sollte den Besuchern darauf vorgeführt werden. Bedruckt werden sollten sie mit einem Abbild des zu präsentierenden Staubsaugers sowie einigen Produktinformationen.
Die Werbe-Agentur vergab den Druckauftrag wiederum an einen Hersteller für derartige Matten. Dieser erstellte ein Angebot für Bodenmatten mit Vliesoberfläche und schickte der Agentur ein Materialmuster zur Ansicht zu.
Wie der Zufall so spielt, war jedoch der mit dem Auftrag betraute Mitarbeiter der Agentur zu diesem Zeitpunkt im Urlaub. Wäre er vor Ort gewesen, hätte er gesehen, dass die Oberfläche des Matten-Musters nicht der eines Teppichs entsprach. So jedoch gab eine Kollegin, nach telefonischer Rücksprache in der die Materialbeschaffenheit nicht erwähnt wurde, die Freigabe für die Produktion der 250 Matten.
Der Tag der Auslieferung an den Endkunden brachte dann das böse Erwachen: Die Bodenmatten entsprachen nämlich ganz und gar nicht den Vorstellungen der Staubsauger-Experten. Statt richtigem Teppichmaterial bekamen sie Vliesmatten vorgesetzt, für deren Reinigung garantiert kein Turbo-Staubsauger benötigt wurde. Die angedachten Kundenvorführungen waren damit nicht möglich. Kurzerhand verweigerten sie daher die Annahme und forderten eine Neuproduktion.
Werbe-Agentur bleibt auf Kosten sitzen
Auch den Werbemittel-Produzenten traf keinerlei Schuld, da die Agentur-Mitarbeiterin anhand des zugeschickten Material-Musters den Herstellungsauftrag freigegeben hatte. Und die Agentur, die den Druckauftrag vergeben hatte? Sie blieb auf den gesamten 250 bedruckten Bodenmatten sitzen – und damit auch auf Produktionskosten im fünfstelligen Bereich! Denn sie hatte nicht nur den Auftrag für die Gestaltung sondern auch für die Herstellung als „Full Service“ übernommen. Auf der Rechnung stand daher die Werbe-Agentur. Deshalb handelt es sich bei dem entstandenen Schaden auch nicht um einen Haftpflichtschaden, schließlich wurde kein Dritter geschädigt. Da die Agentur den Druckauftrag nicht im Namen des Auftraggebers (dem Staubsauger-Unternehmen) vergeben hatte, sondern in ihrem eigenen, erlitt sie selbst einen Schaden (=Eigenschaden).
Im Versicherungsjargon wird dieser Schaden deshalb auch als „Druck- oder Herstellungseigenschaden“ bezeichnet:
Der Druckeigenschaden ist ein besonderer Eigenschaden, der hauptsächlich in der Media-Branche auftritt. Er entsteht immer dann, wenn Aufträge an Druckereien, Streuungsaufträge für Werbe- und Anzeigenschaltung oder sonstige Herstellungsaufträge für Werbemaßnahmen (z.B. Merchandising-Artikel) in eigenem Namen vergeben werden, das Ergebnis nicht verwendbar ist und der Auftrag korrigiert noch einmal erledigt werden muss. Vor allem Agenturen, Grafiker und Kreative, die sogenannte „Fullservice-Leistungen“ anbieten (vom Design, über die Herstellung bis zur Lieferung alles aus einer Hand) sind dem Risiko eines Druck- oder Herstellungseigenschadens ausgesetzt.
Hinweis: Das gilt nur, wenn die Rechnung auf den eigenen Namen (d.h. Namen der Agentur) ausgestellt wurde. Läuft die Rechnung dagegen auf den Namen des Endkunden, liegt im Schadenfall ein normaler Haftpflichtschaden vor, da ein Dritter geschädigt wurde.
Solche Eigenschäden sind in aller Regel vom Versicherungsschutz einer normalen Berufshaftpflicht nicht umfasst. exali.de bietet allerdings eine Leistungserweiterung zur Media-Haftpflicht an, mit der Druck- und andere Herstellungseigenschäden abgesichert werden können: die Druckeigenschaden-Versicherung.
Sie übernimmt die Kosten für einen fehlerhaften Druck, z.B. aufgrund eines von Ihnen verursachten Layoutfehlers, den Sie als alleiniger Auftraggeber der Druckerei als Eigenschaden selbst tragen müssten. Außerdem sind Streuungsaufträge für Werbe- und Anzeigenschaltung sowie Herstellungsaufträge für Werbemaßnahmen versichert.
Auch Fehler von Mitarbeitern sind versichert
Übrigens spielt es bei der Media-Haftpflicht keine Rolle, ob den Schaden der oder die Agenturinhaber selbst oder ein Erfüllungsgehilfe verursacht haben. Über die exali.de Media-Haftpflicht sind standardmäßig folgende Personen gegen berufliche Versehen versichert:
- leitende und sonstige angestellten Mitarbeiter, Praktikanten und Werkstudenten,
- in die Agentur eingegliederte Mitarbeiter von Zeitarbeitsunternehmen
- und den Betrieb eingegliederte freie Mitarbeiter (natürliche Personen), soweit diese in Ihrem Namen und Auftrag der Agentur tätig werden.
Übrigens: Die Vergabe bestimmter Tätigkeiten an Subunternehmer ist ebenfalls versichert, wenn sich der Geschädigte den Hauptauftragnehmer und nicht den Subunternehmer in Anspruch nimmt.