Cookie-Banner: So bleibt Ihre Website rechtskonform

Benötigt Ihre Website ein Cookie-Banner? Wie muss das Ganze aussehen? Und welche Regelungen gelten aktuell für den rechtssicheren Umgang mit Cookies? Für Betroffene gibt es oft mehr Fragen als Antworten. Unser Artikel schafft Abhilfe.

Was sind Cookies?

Cookies sind Textdateien, die die Nutzerfreundlichkeit im Internet erhöhen sollen. Rufen User eine Website auf, legt der Browser diese Dateien auf dem genutzten PC ab. In der Regel enthalten Cookies die Lebensdauer der Textdatei und eine zufallsgenerierte Nummer. Letztere ermöglicht es, den Computer des Users wiederzuerkennen. So können sie dort Daten zum Besuch einer Website speichern – etwa Login-Daten oder sprachliche Einstellungen. Das geht aber in den meisten Fällen nur, wenn Nutzende im Vorfeld in die Verwendung von Cookies einwilligen.

Im Bereich Datenschutz gibt es immer wieder neue Entwicklungen und Urteile. Alles zu diesem Thema finden Sie hier: DSGVO-Gesetze im Internet: Die wichtigsten Urteile und Risiken.

Die Einwilligung in Cookies muss aktiv, freiwillig und gut informiert erfolgen. Das bedeutet: Eine Vorabauswahl für technisch nicht notwendige Cookies ist nicht erlaubt!    Denn wenn User bestimmte Optionen aktiv abwählen müssen, liegt eine „Opt-out“-Lösung anstatt der vorgeschriebenen „Opt-in“-Variante vor.

 

Die Cookie-Richtlinie der EU

Ziel der Richtlinie ist der Schutz personenbezogener Daten. Wer eine Website besucht, soll leicht verständliche Informationen über Cookies erhalten und - wenn notwendig - der Speicherung zustimmen. Ob Sie Cookies einfach so einsetzen dürfen, entscheidet sich durch die Frage, ob Cookies technisch notwendig sind oder nicht:

Technisch notwendige Cookies: In diese Kategorie fallen alle Cookies, die notwendig sind, damit eine Website funktioniert – etwa Session zur Speicherung von Spracheinstellungen, Login-Daten, Warenkörben etc. Sie benötigen keine Einwilligung.

Technisch nicht notwendige Cookies: Diese dienen nicht nur der reibungslosen Funktion der Website, sondern erheben auch Daten. Das ist nur mit Einwilligung der User erlaubt. Betroffen sind unter anderem diese Cookies:

Für diese nicht notwendigen Cookies müssen Sie eine Opt-in-Lösung zur Verfügung stellen. Bevor die User der Speicherung ihrer Daten nicht zugestimmt haben, treten diese Cookies nicht in Kraft.

Wen betrifft die Cookie-Richtlinie?

Wenn Sie eine Website betreiben, müssen Sie sich an die Vorgaben der Cookie-Richtlinie halten – es sei denn, Sie nutzen ausschließlich die sogenannten First-Party-Cookies, die für die Funktion Ihrer Website notwendig sind.

Das gilt in Deutschland

Bisher setzt Deutschland die Vorschriften der EU-Cookie-Richtlinie mit dem Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) um. Hier sind sämtliche Vorgaben aus dem Telemedien- und Telekommunikationsgesetz gebündelt, die sich um datenschutzrelevante Aspekte drehen. Wie die Richtlinie, schreibt auch das TTDSG vor, dass Sie Nutzerdaten erst speichern dürfen, wenn User DSGVO-konform zugestimmt haben.

Neue Cookie-Verordnung:

Seit dem ersten April 2025 gilt eine neue Verordnung über Dienste zur Einwilligungsverwaltung. Sie soll die Cookie-Flut eindämmen. Basis der Verordnung ist Paragraf 26 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG).

In Zukunft haben User die Möglichkeit, ihre Daten permanent zu hinterlegen. Auf diese Weise will die Gesetzgebung die Zahl der Klicks reduzieren und den Usern mehr Kontrolle über ihre Einwilligungen ermöglichen. Haben Nutzende einmal ihre Zustimmung erteilt, sollen sie künftig nicht mehr bei jedem Website-Besuch durch Banner nach ihrer Zustimmung gefragt werden.

Zustimmungen und Ablehnungen sollen in Zukunft von unabhängigen Diensten verwaltet werden. Nutzende legen dort ihre Einstellungen fest, anschließend übermittelt der Dienst die Informationen an die besuchten Websites. So soll die Datenspeicherung transparenter und nachvollziehbarer werden. Auch für Internetanbieterinnen und -anbieter bringt die neue Verordnung Vorteile. Sie können die Einwilligung ihrer User rechtskonform einholen – ohne immer wieder auf störende Banner zurückzugreifen. Das bedeutet im besten Fall höhere Akzeptanzraten. Doch Achtung: Das Einbinden dieser unabhängigen Dienste ist freiwillig. Es bleibt also abzuwarten, inwieweit die neue Verordnung die Zahl der Cookies in Deutschland tatsächlich reduziert.