BRAO-Reform: Versicherungspflicht für die Sozietät
Berufshaftpflicht für die Sozietät
Seit dem Inkrafttreten der BRAO-Reform muss die Sozietät ebenfalls einen Versicherungsschutz per Versicherungsbestätigung der Rechtsanwaltskammer nachweisen - die Pflichtversicherungsbestätigung/Kammerbestätigung für die einzelnen Berufsträger:innen ist nicht mehr ausreichend. Dies gilt ab 01.08.2022 für alle Berufsausübungsgesellschaften.
Für angestellte Anwälte – ob bei einer Einzelkanzlei oder Sozietät beschäftigt - ändert sich durch die Reform jedoch nichts. Sie benötigen nach wie vor für die Zulassung als angestellte Anwältin oder Anwalt den Nachweis einer eigenen Versicherung auf ihren Namen - die sogenannte Zulassungspolice/Titel-Deckung.
Wer gilt als Berufsausübungsgesellschaft?
Seit Inkrafttreten der BRAO-Reform ist das Berufsrecht Rechtsform-neutral. Das bedeutet: Der Gesetzgeber spricht jetzt nur noch von der „Berufsausübungsgesellschaft“ als Oberbegriff, da mit der Reform jede in Deutschland erlaubte Rechtsform der Anwaltschaft ebenfalls zugelassen wurde. Um als Berufsausübungsgesellschaft zu gelten, reicht es, wenn eine Anwältin oder ein Anwalt dort Gesellschafter:in ist. Die neue Regelung zum Versicherungsschutz betrifft damit jede Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB), auch BGB-Gesellschaften mit Scheinsozien und Scheinsozietäten, an denen Einzelanwältinnen beziehungsweise Einzelanwälte beteiligt sind.
Regelungen zum Versicherungsschutz für Berufsausübungsgesellschaften
Durch die BRAO-Reform wird eine Berufsausübungsgesellschaft Träger:in von Rechten und Pflichten und damit ändert sich auch die Pflicht zu einer Berufshaftpflichtversicherung. Welche Regelungen für die verschiedenen Gesellschaften gelten, haben wir hier für Sie zusammengefasst:
Vorgaben Berufshaftpflicht für Sozietät, PartG und OHG
Für die Sozietät, Partnerschaftsgesellschaften (PartG) und offene Handelsgesellschaften (OHG) ist der Abschluss einer eigenen Berufshaftpflichtversicherung nun verpflichtend. Die Mindestversicherungssumme beträgt hier 500.000 Euro. Die Haftungsbeschränkung gilt als erfüllt, wenn die Jahreshöchstleistung 2.000.000 Euro beträgt (so genannte 4-fache Maximierung der Versicherungssumme von 5000.000 Euro).
Wichtig: Jede:r Berufsträger:in muss zudem auch weiterhin eine eigene Zulassungspolice/Titel-Deckung nachweisen.
Sofern Sie ihre Sozietät bei exali über den einfachen Online-Antrag versichern, erstellen wir automatisch für die Sozietät und jeden einzelnen Berufsträger ohne Mehrbeitrag die geforderte Versichsicherungsbestätigung (dies gilt für bis zu 5 Berufsträger:innen – Angestellte Anwältinnen und Anwälte nicht eingerechnet).
Diese Vorgaben gelten seit Inkrafttreten der BRAO-Reform für Sozietät, PartG und OHG
Vorgaben Berufshaftpflicht für PartG mbB, GmbH und AG
Für Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB), sowie Gesellschaften, die in Form einer GmbH oder einer AG organisiert sind, ist die Berufshaftpflicht ebenfalls verpflichtend. Die Mindestversicherungssumme hängt hierbei von der Anzahl der Berufsträger:innen ab – ob diese Angestellte oder Gesellschafter:innen sind, ist dabei unwichtig. Für bis zu zehn Berufsträger:innen liegt die Mindestversicherungssumme bei einer 1.000.000 Euro, für über zehn Berufsträger bei 2,5 Millionen Euro. Die Haftungsbeschränkung ist aber bei einer Jahreshöchstleistung von 4.000.000 Euro erfüllt.
Wichtig: Für alle Berufsträger:innen ist weiterhin der Nachweis einer eigenen Zulassungspolice/Titel-Deckung verpflichtend.
Diese Vorgaben gelten seit Inkrafttreten der BRAO-Reform für PartG mbB, GmbH und AG
Vorgaben Berufshaftpflicht für Einzelkanzleien
Für Einzelanwältinnen beziehungsweise Einzelanwälte ändert sich nichts an der Pflichtversicherung. Hier gilt nach wie vor eine Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro und eine erfüllten Haftungsbeschränkung, aber einer Jahreshöchstleistung von 1.000.000 Euro (4-fache Maximierung der Versicherungssumme von 250.000 Euro).
Hinweis: Sofern bei Ihrer Einzelkanzlei angestellte Anwältinnen und Anwälte arbeiten, müssen diese eine eigene Zulassungspolice/Titeldeckung nachweisen.
Diese Vorgaben gelten seit Inkrafttreten der BRAO-Reform für Einzelkanzleien
Business-Risiko Cybercrime
Cyberkriminalität hat seit 2020 massiv zugelegt – zuletzt auch befeuert durch den Russland-Ukraine Krieg. Betroffen sind mittlerweile neben Großkonzernen auch kleine und mittelständische Unternehmen – aus allen Bereichen. Mögliche Angriffsziele für Cyberkriminelle könnten beispielsweise das Stehlen oder Verschlüsseln von Daten Ihrer Mandantinnen beziehungsweise Mandanten oder Business-Partner:innen sein, um anschließend eine Lösegeldforderung zu stellen. Aber auch der Missbrauch Ihrer IT-Systeme ist möglich, wie ein echter exali-Schadenfall zeigt, bei dem eine Anwaltskanzlei unbemerkt zur Bitcoin-Mine wurde.
So wurde der Server der Kanzlei gehackt und dort kurzerhand zur Bitcoin-Mine. Als die Angestellten den Angriff bemerkten, musste ein IT-Spezialist das System herunterfahren und bereinigen. Das Ergebnis: Die Kanzlei konnte über mehrere Tage hinweg nur eingeschränkt arbeiten, der Zugriff auf wichtige Dokumente war teilweise gar nicht möglich. Dieses Beispiel zeigt sehr gut, warum sich eine Absicherung gegen die Risiken von Cyber-Attacken lohnt.
Mit welchen Cyber-Risiken kleine und mittelständische Unternehmen konfrontiert sind und welche Maßnahmen Sie zum Schutz Ihres Business ergreifen können, haben wir in diesem Artikel zusammengefasst: KMU Cyber Security: So gelingen wirksame Sicherheitsstandards.
Anwalts-Haftpflicht über exali inklusive Cyber-Absicherung
Die Anwalts-Haftpflicht über exali bietet in Deutschland zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, sowie Sozietäten einen umfassenden und modernen Pflichtversicherungsschutz für Vermögensschäden. Zudem können Sie eine Büro- und Betriebshaftpflicht zur Absicherung von Personen- und Sachschäden (je nach Tätigkeitsfeld stellenweise sogar beitragsfrei) hinzufügen.
Um Ihre Kanzlei außerdem gegen die Schäden durch Cybercrime abzusichern, bietet die Berufshaftpflicht über exali auch den sehr kostengünstigen Zusatzbaustein Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD). Dieser versichert Eigenschäden durch Cyberkriminalität wie beispielsweise erfolgreiche Hacker-Angriffe, DDoS-Attacken, Phishing, Datendiebstahl oder Ransomware. Das Besondere an dem Zusatzbaustein ist die Übernahme Ihrer eigenen Kosten und/oder Mehrkosten, etwa für die Beauftragung von IT-Forensiker:innen, spezialisierten Anwältinnen oder Anwälten, Berater:innen oder den zusätzlichen Kosten für PR und Krisenmanagement.
Sie haben Fragen zu unserer Anwalts-Haftpflicht oder dem Zusatzbaustein? Dann kontaktieren Sie gerne unsere Kundenbetreuung unter der +49 (0) 821 80 99 46-0 (Erreichbarkeit: Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr) – unsere Mitarbeiter:innen beraten Sie gerne.
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