Schulden eines Klienten bescheren Berufsbetreuer 5.000 Euro Schaden
Berufsbetreuer:innen: Viel Verantwortung und hohes Risiko
Wenn Menschen nicht imstande sind, sich selbst um ihre Angelegenheiten zu kümmern, übernehmen das vom Gericht bestellte Berufsbetreuer:innen. Dabei geht es nicht darum, die Klient:innen zu entmündigen, sondern sie dabei zu unterstützen, die für sie beste Entscheidung zu treffen. Die Entscheidungsmacht von Betreuer:innen erstreckt sich in diesem Zuge nicht automatisch auf jeden Lebensbereich, sondern das Gericht legt fest, in welchem Bereich Betreuer:innen ihre Klient:innen vertreten, zum Beispiel bei Gesundheit, Vermögen oder bei Fragen zur Wohnsituation. Genau darum letztes ging es in diesem Schadenfall.
Berufsbetreuer beauftragt Reinigungsfirma
Der Betreuer im vorliegenden Fall sollte sich um die Angelegenheiten eines Klienten kümmern, der nach einem Schlaganfall erblindet war und aus diesem Grund längere Zeit im Krankenhaus verbrachte. Um sich einen Überblick über die Situation des erkrankten Mannes zu verschaffen, nahm der Betreuer den Schlüssel zur dessen Wohnung an sich und beantragte außerdem Einsicht in dessen Finanzen.
Als er durch die Tür trat, bot sich dem Betreuer ein erschreckendes Bild: Die Wohnung seines Klienten war völlig heruntergekommen und zugemüllt – definitiv kein Ort für einen frisch erblindeten Mann. Um sicherzustellen, dass sein Klient nach Ende seines Krankenhausaufenthalts in einer sauberen und sicheren Umgebung genesen würde, beauftragte der Betreuer eine Reinigungsfirma, um die Wohnung gründlich auf Vordermann zu bringen.
Für Ihre Betreuungstätigkeit rundum abgesichert
Seit Januar 2023 sind Berufsbetreuer:innen verpflichtet, sich gemäß Paragraf 23 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG), mittels einer Berufshaftpflichtversicherung gegen die Schadenersatzrisiken ihrer Tätigkeit abzusichern.
Die Berufshaftpflichtversicherung für Berufsbetreuer:innen über exali bietet Sicherheit bei Ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit – sei es der voreilige Verkauf eines Grundstücks, die verspätete Einholung vormundschaftlicher Genehmigungen oder die unkritische Übernahme der Bewertung von Grundvermögen. Die Berufshaftpflicht für Berufsbetreuer:innen deckt sowohl Vermögens- als auch Personen- und Sachschäden ab, um einen möglichst umfassenden Versicherungsschutz zu gewährleisten.
Schuldenberg: Wer ist verantwortlich?
Was der Berufsbetreuer in seinem Eifer aber vergaß: Dem Antrag auf Einsicht in die Finanzen seines Klienten war zu dem Zeitpunkt noch nicht stattgegeben worden. Als er schließlich die Genehmigung erhielt, erwartete ihn eine böse Überraschung: Es stellte sich heraus, dass sein Klient auf einem Schuldenberg von rund 40.000 Euro saß. Da der Mann auch über längere Zeit weder Miete noch Strom bezahlt und sich auch nicht arbeitslos gemeldet hatte, war sogar bereits ein Privatinsolvenzverfahren eröffnet worden.
Auch Buchhalter:innen tragen große Verantwortung für die Finanzen ihrer Kundschaft. Genauso groß wie diese Verantwortung ist das Risiko für hohe finanzielle Schäden bei beruflichen Versäumnissen. Das beweist auch der Fall eines Buchhalters, dem wichtige Dokumente abhandenkamen: Echter exali Schadenfall: Buchhalter verschlampt wichtige Anträge.
Die Reinigungsfirma, die der Betreuer mit der Instandsetzung der Wohnung beauftragt hatte, stellte ihre Arbeit natürlich dennoch in Rechnung. Nachdem der Klient diese nicht begleichen konnte, erwirkte die Firma kurzerhand einen Mahnbescheid gegen den zuständigen Betreuer. Der geforderte Betrag belief sich nun auf 5.000 Euro.
Versicherer reguliert Schaden
Glücklicherweise hatte der Betreuer eine Berufshaftpflicht für seine Tätigkeit über exali abgeschlossen. In der Hoffnung, diese Misere zu lösen, wandte er sich daher an die Expertinnen und Experten in der exali Kundenbetreuung, die den Sachverhalt nach eingehender Prüfung an den Versicherer weiterleiteten. Der nahm die Forderung der Reinigungsfirma eingehend unter die Lupe und beglich schließlich die vollständige Schadensumme von 5.000 Euro für diesen Vermögensschaden.
Seit Januar 2023 gilt für Berufsbetreuer:innen die Pflicht, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Alle Informationen dazu, haben wir auch auf unserer Übersichtsseite für Sie zusammengefasst: Berufshaftpflicht für Berufsbetreuer:innen.