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Versicherungsbegriffe einfach erklärt
Unser Glossar macht Schluss mit Versicherungsblabla und liefert von A bis Z einfache Erklärungen und Informationen zu den häufigsten Fachbegriffen aus der Versicherungswelt.
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Vermögensschaden (unechter)
Der unechte Vermögensschaden ist der Folgeschaden aus einem Personen- oder Sachschaden.
Beispiel:
Durch einen Wasserschaden wurde eine Festplatte beschädigt (= Sachschaden). Der Datenverlust bzw. die notwendige Datenwiederherstellung ist ein Sachfolgeschaden bzw. ein unechter Vermögensschaden.
Begriff: Vermögensschaden (unechter)
Suchbegriffe mit Anfangsbuchstabe V:
- Vermögensschaden (reiner/echter Vermögensschaden)
- Vermögensschadenhaftpflicht
- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
- Verschuldenshaftung (deliktische Haftung)
- Verschuldensunabhängige Haftung
- Versicherung
- Versicherungssteuer
- Verstoßtheorie/Verstoßprinzip (im Schadenfall)
- Vertragliche Haftung
- Vertragsstrafe / Konventionalstrafe
- Vertrauensschadenversicherung
- Verzögerungsschaden
- Vorläufige Deckung
- Vorsatz
- Vorsorgeversicherung / Vorsorgeklausel
- Vorsorgliche Umstandsmeldung (D&O-Versicherung)
- Vorumsatzdeckung
- VVG
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